2 Immobilien zum Kaufen in Bad Liebenwerda

2 Immobilien werden in Bad Liebenwerda zum Kaufen angeboten. Die Preisspanne liegt zwischen 48.000 und 99.000 €

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Stand: 24.09.2026.

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Das Wichtigste zum Kaufen in Bad Liebenwerda

Wer in Bad Liebenwerda eine Zweitwohnung innehat, zahlt Zweitwohnungssteuer. Die Satzung der Stadt vom 7. Oktober 2009 bemisst sie nach der Jahresnettokaltmiete. Bis 2.399 € Mietwert im Jahr sind es 10 Prozent, von 2.400 bis 3.499 € 9 Prozent, ab 3.500 €8 Prozent. Die Steuer gilt in der Stadt einschließlich der Ortsteile. Kaufnebenkosten des Landes stehen im Bundesland-Block.

Quelle: Stadt Bad Liebenwerda; Zweitwohnungssteuer

Grundsteuer B bleibt bei 520 Prozent

Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) liegt der Hebesatz für Wohngrundstücke in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 bei 520 Prozent. Beschlossen hat das die Stadtverordnetenversammlung am 8. Oktober 2025. Die Kommunalaufsicht hat die Haushaltssatzung am 16. Oktober 2025 genehmigt. Für land- und forstwirtschaftliche Flächen, Grundsteuer A, gilt 350 Prozent.

Quelle: Stadt Bad Liebenwerda; Hebesatz Grundsteuer B

Das Finanzamt setzt den Messbetrag der neuen Grundsteuer fest. Die Stadt wendet den Hebesatz an. Was Sie im Jahr zahlen, steht im Grundsteuerbescheid. Der Hebesatz ist kein Verkaufspreis und kein Bodenrichtwert.

Quelle: Stadt Bad Liebenwerda; Grundsteuerbescheid Hebesatz

Grundbuch am Burgplatz 5

Das Grundbuch für Grundstücke in Bad Liebenwerda führt das Amtsgericht Bad Liebenwerda. Die Nebenstelle Grundbuchamt sitzt am Burgplatz 5. Der Gerichtsbezirk umfasst im Wesentlichen den Landkreis Elbe-Elster. Einen Auszug bekommen Sie bei berechtigtem Interesse, zum Beispiel als eingetragene Eigentümerin oder mit Vollmacht der Eigentümer.

Quelle: Amtsgericht Bad Liebenwerda; GrundbuchamtQuelle: Amtsgericht Bad Liebenwerda; Zuständigkeit Grundbuch

Den unterschriebenen Antrag schicken Sie an die Poststelle des Gerichts oder geben ihn dort ab. Den Bodenrichtwert Ihres Grundstücks lesen Sie getrennt davon im Portal BORIS Brandenburg. Die Auskunft zum Stichtag gibt es dort als PDF.

Quelle: Amtsgericht Bad Liebenwerda; GrundbuchauszugQuelle: BORIS Brandenburg; Bodenrichtwert

Deiche an der Schwarzen Elster

Die Hochwasser im August 2002, im August und September 2010 und im Juni 2013 haben in der Ortslage Schwachstellen an der Schwarzen Elster gezeigt. Die vorhandenen Schutzanlagen haben Höhen- und Standsicherheitsmängel. Das Landesamt für Umwelt plant Ersatz und Verstärkung, darunter eine Deichrückverlegung. Die Entwurfsplanung soll 2026 zur Genehmigung gehen. Ob ein einzelnes Grundstück im Risikogebiet liegt, hängt von der konkreten Lage ab.

Quelle: Landesamt für Umwelt; Hochwasserschutz Schwarze Elster

Gehweg und Rinnstein im Winter

Die Städte der Verbandsgemeinde übertragen die Reinigung und den Winterdienst auf Gehwegen und in den Rinnsteinen an die Eigentümer und Besitzer der anliegenden Grundstücke. Wer diese Pflicht nicht erfüllt, riskiert ein Ordnungswidrigkeitsverfahren. Die Pflicht steht in der Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung der Stadt.

Quelle: Stadt Bad Liebenwerda; Winterdienst Gehweg

Bundesland Brandenburg:

  • Grunderwerbsteuer: 6,5 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur Gemeinden der MietbegrenzV
  • Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
  • Solarpflicht private Wohngebäude: keine allgemeine Landespflicht

Zusätzliche Info zum Bundesland Brandenburg:

Häufige Fragen zum Kaufen in Bad Liebenwerda

  • Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer beim Kauf?
  • Welcher Satz gilt in Brandenburg?
  • Wo steht der Beleg zur Grunderwerbsteuer?
  • Kommt die Steuer zum Kaufpreis dazu?

Die Grunderwerbsteuer beträgt in Brandenburg 6,5 Prozent. Den Beleg finden Sie im Bundesland-Block.

Quelle: Finanzamt Brandenburg; Grunderwerbsteuer

  • Welchen Grundsteuer-Hebesatz zahle ich als Eigentümer?
  • Wie hoch ist Grundsteuer B nach der Reform?
  • Gilt 520 Prozent auch 2026?
  • Was ist Grundsteuer A?

Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) liegt Grundsteuer B für Wohngrundstücke in 2025 und 2026 bei 520 Prozent. Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe liegt bei 350 Prozent. Beschlossen am 8. Oktober 2025. Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest, die Stadt den Hebesatz. Die Jahressteuer steht im Bescheid und ist nicht der Kaufpreis.

Quelle: Stadt Bad Liebenwerda; Hebesatz Eigentümer

  • Welches Grundbuchamt ist zuständig?
  • Wo liegt das Grundbuch für Bad Liebenwerda?
  • Brauche ich ein berechtigtes Interesse für den Auszug?
  • Umfasst das Amtsgericht den ganzen Landkreis?

Zuständig ist das Amtsgericht Bad Liebenwerda, Nebenstelle Grundbuchamt, Burgplatz 5. Der Bezirk umfasst im Wesentlichen den Landkreis Elbe-Elster. Einen Auszug erhalten Sie bei berechtigtem Interesse, etwa als Eigentümer oder mit Vollmacht. Den Antrag geben Sie unterschrieben ab oder schicken ihn an die Poststelle.

Quelle: Amtsgericht Bad Liebenwerda; Grundbuchamt AdresseQuelle: Amtsgericht Bad Liebenwerda; Grundbuch Zuständigkeit

  • Wo lese ich den Bodenrichtwert?
  • Gibt es ein amtliches Portal für Bodenrichtwerte?
  • Ist der Bodenrichtwert der Kaufpreis?
  • Kann ich eine Auskunft als PDF laden?

Amtliche Bodenrichtwerte stehen im Portal BORIS Brandenburg. Sie suchen das Grundstück nach Adresse und laden die Auskunft zum Stichtag als PDF. Der Bodenrichtwert ist ein Vergleichswert für den Boden, nicht der Preis, zu dem Ihr Haus verkauft wird.

Quelle: BORIS Brandenburg; Bodenrichtwert PortalQuelle: LGB Brandenburg; Bodenrichtwert Auskunft

  • Fällt auf eine Zweitwohnung eine städtische Steuer an?
  • Wie hoch ist die Zweitwohnungssteuer?
  • Gilt die Steuer auch in den Ortsteilen?
  • Wonach wird der Steuersatz berechnet?

Ja. Die Satzung vom 7. Oktober 2009 besteuert eine Zweitwohnung in der Stadt einschließlich der Ortsteile. Maßstab ist die Jahresnettokaltmiete. Bis 2.399 € im Jahr sind es 10 Prozent, von 2.400 bis 3.499 € 9 Prozent, ab 3.500 € 8 Prozent.

Quelle: Stadt Bad Liebenwerda; Zweitwohnungssteuer Satz

  • Muss ich mit Hochwasser an der Schwarzen Elster rechnen?
  • Sind die Deiche in der Ortslage mangelhaft?
  • Welche Hochwasserjahre nennt das Land?
  • Gibt es eine geplante Deichrückverlegung?

Das Land nennt die Hochwasser 2002, 2010 und 2013 als Ereignisse, in denen Schwachstellen in der Ortslage sichtbar wurden. Die Schutzanlagen haben Höhen- und Standsicherheitsmängel. Geplant sind Ersatz, Verstärkung und eine Deichrückverlegung. Für das einzelne Grundstück zählt die konkrete Lage, nicht die Stadt als Ganzes.

Quelle: Landesamt für Umwelt; Hochwasser Schwarze Elster

  • Verpflichtet mich der Wärmeplan zu einer bestimmten Heizung?
  • Ist der Wärmeplan vom 29. April 2026 bindend?
  • Gilt er nur für Bad Liebenwerda oder auch für Mühlberg?
  • Wann wird der Plan fortgeschrieben?

Nein. Der am 29. April 2026 beschlossene Plan für Bad Liebenwerda und Mühlberg/Elbe ist eine Grundlagenstudie und nicht rechtlich bindend. Er markiert Gebiete, in denen ein Wärmenetz geprüft werden sollte. Fortgeschrieben wird er spätestens alle fünf Jahre.

Quelle: Verbandsgemeinde Liebenwerda; Wärmeplan Käufer

  • Wer räumt Gehweg und Rinnstein?
  • Liegt der Winterdienst beim Käufer?
  • Droht ein Bußgeld, wenn nicht geräumt wird?
  • Gilt die Pflicht nur in der Kernstadt?

Eigentümer und Besitzer der anliegenden Grundstücke müssen Gehweg und Rinnstein reinigen und im Winter räumen. Das gilt in den Städten der Verbandsgemeinde, also auch in Bad Liebenwerda. Ein Verstoß kann als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden.

Quelle: Stadt Bad Liebenwerda; Winterdienst Eigentümer

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