Immobilien zum Kaufen in Baiersdorf
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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Baiersdorf – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Kaufen in Baiersdorf
Wer in Baiersdorf kauft, kauft entweder im Kernort an der S-Bahn oder in Hagenau, Igelsdorf oder Wellerstadt. Ob ein Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt, klärt die Bauverwaltung im Rathaus, Waaggasse 2. Die Genehmigungsfreistellung prüft die Stadt; viele Bauanträge nach der Bayerischen Bauordnung gehen an das Landratsamt Erlangen-Höchstadt als untere Baugenehmigungsbehörde. Stellplätze und Kinderspielplätze folgen der städtischen Garagen- und Stellplatzsatzung sowie der Kinderspielplatzsatzung. Persönliche Bauberatung: Tel. 09133 7790-33.
Quelle: Stadt Baiersdorf; Sie wollen bauen
Hebesatz nach der Grundsteuerreform
Seit 2025 gilt in Bayern das Flächenmodell. Die Stadt setzt den Hebesatz der Grundsteuer B auf 350 vom Hundert, ebenso den Hebesatz der Grundsteuer A. Der Gewerbesteuerhebesatz liegt bei 380 vom Hundert. Der Hebesatz ist der kommunale Faktor auf den Messbetrag; die Jahressteuer steht im Bescheid. Vor-Reform-Sätze und neue Sätze lassen sich nicht sinnvoll gegeneinander rechnen, weil die Bewertung umgestellt wurde. Käufer sollten den aktuellen Bescheid und die Hebesätze der Stadt prüfen, nicht eine Faustzahl aus anderen Gemeinden.
Quelle: Stadt Baiersdorf; Hebesätze
Hochwasser an der Regnitz prüfen
An der Regnitz ist ein Überschwemmungsgebiet für ein hundertjährliches Hochwasser amtlich festgesetzt. Grundlage ist die Verordnung des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt vom 26. Februar 2019 für das Stadtgebiet und die Nachbargemeinden Möhrendorf und Bubenreuth (Flusskilometer 34,400 bis 42,900). Die Stadt legt Übersicht und Detailkarten aus, außerdem Karten zum Schlangenbach. Das Landesamt für Umwelt stellt Hochwassergefahrenkarten für Baiersdorf bereit. Vor dem Kauf gehört der Blick auf diese Karten zum Pflichtprogramm: Nicht jedes Grundstück im Stadtgebiet liegt im festgesetzten Bereich, aber Lage an der Aue kann Bau und Versicherung spürbar ändern. Die Detailkarten im Maßstab 1:2.500 sind im Rathaus und im Landratsamt einsehbar.
Quelle: Stadt Baiersdorf; Verordnung Regnitz
Quelle: LfU Bayern; Hochwassergefahrenkarten
Wärme vor Ort und Förderung vor dem Kauf
Ein flächendeckender kommunaler Wärmeplan mit Anschlusszwang liegt nicht vor. Die Stadt führt die Themen Energienutzungsplan und Wärmeplanung; die Stadtwerke betreiben bestehende Nahwärmenetze. Versorgt werden unter anderem Mittelschule, Mehrzweckhalle, Wohnungen In der Hut, der Rathaus-Verbund mit kirchlichen Liegenschaften und die Caritas-Fachakademie sowie Stadtwerke, Bauhof und Feuerwehr. Die geplante Erweiterung des Netzes In der Hut wurde zurückgestellt. Einen Zwang, sich ans Netz anzuschließen, begründet der Planstand allein nicht. Für den Kauf selbst fällt in Bayern 3,5 Prozent Grunderwerbsteuer an – der Satz steht im Bundesland-Block. Eigenheimförderung (zinsverbilligtes Darlehen) beantragen Sie vor Baubeginn oder Kaufvertragsabschluss beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt; die BayernLabo zahlt nach Bewilligung aus. Zusätzlich führt die Stadt ein kommunales Förderprogramm zur CO2-Minderung mit freiwilligen Zuschüssen; den Antrag finden Sie im Formularservice.
Quelle: Stadt Baiersdorf; Wärmenetze
Quelle: Landratsamt ERH; Wohnraumförderung
Quelle: Stadt Baiersdorf; Förderantrag
Bundesland Bayern:
- Grunderwerbsteuer: 3,5 %
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden
- Neue Grundsteuer: Flächenmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
- Solarpflicht private Wohngebäude: keine verbindliche Pflicht (BayBO nur Soll)
Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: LfSt Bayern; Grunderwerbsteuer
- Mieterschutz nur bestimmte Gemeinden — Quelle: Justiz Bayern; Mieterschutz
- BayBO Solar nur Soll — Quelle: Gesetze Bayern; BayBO Solar
Häufige Fragen zum Kaufen in Baiersdorf
- Welcher Hebesatz gilt für die Grundsteuer B?
- Wie hoch ist der Hebesatz nach der Reform 2025?
- Was gilt für Grundsteuer A und Gewerbesteuer?
Grundsteuer B: 350 vom Hundert. Grundsteuer A ebenfalls 350 vom Hundert. Gewerbesteuer: 380 vom Hundert. Seit 2025 gilt in Bayern das Flächenmodell; der Hebesatz ist der kommunale Faktor auf den Messbetrag, nicht die Jahressteuer selbst.
- Welches Grundbuchamt ist für Baiersdorf zuständig?
- Wo sehe ich ins Grundbuch ein?
- Kann ich den Ausdruck per E-Mail bestellen?
Das Grundbuchamt des Amtsgerichts Erlangen. Das Amt sitzt in der Schuhstraße 14, ist für den Parteiverkehr aber grundsätzlich geschlossen. Einsicht und Blattabschriften laufen über den Bürgerservice im Hauptgebäude Mozartstraße 23. Einsicht ist gebührenfrei, Ausdrucke kosten 10 Euro unbeglaubigt und 20 Euro beglaubigt. Bestellung per E-Mail nur mit unterschriebenem Antrag an poststelle.gba@ag-er.bayern.de.
- Liegt mein Grundstück im Überschwemmungsgebiet der Regnitz?
- Gibt es in Baiersdorf ein festgesetztes HQ100?
- Wo sehe ich die Hochwasserkarten?
Teile des Stadtgebiets ja. Das Landratsamt hat am 26. Februar 2019 das Überschwemmungsgebiet an der Regnitz festgesetzt (Flusskilometer 34,400 bis 42,900), inklusive Baiersdorf. Die Stadt legt Übersicht und Detailkarten aus, auch zum Schlangenbach. Das Landesamt für Umwelt stellt Hochwassergefahrenkarten bereit. Vor dem Kauf die Flur auf der Karte prüfen; nicht jedes Grundstück liegt im festgesetzten Bereich.
- Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer beim Kauf?
- Welcher GrESt-Satz gilt in Bayern?
In Bayern 3,5 Prozent. Den Satz setzt der Freistaat; die Stadt ändert ihn nicht. Weitere Landesregeln stehen im Block unten.
- Muss ich mich in Baiersdorf an ein Wärmenetz anschließen?
- Gibt es einen Wärmeplan mit Anschlusszwang?
- Welche Gebäude hängen schon an Nahwärme?
Nein, aus dem aktuellen Planstand folgt kein flächendeckender Anschlusszwang. Die Stadtwerke betreiben bestehende Netze (unter anderem In der Hut, Rathaus-Verbund, Bauhof). Die Erweiterung In der Hut wurde zurückgestellt. Energienutzungsplan und Wärmeplanung führt die Stadt auf ihrer Klimaseite.
- Wo beantrage ich die Eigenheimförderung?
- Ist das Landratsamt die Bewilligungsstelle?
- Muss der Antrag vor dem Kaufvertrag da sein?
Beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt als Bewilligungsstelle, Nägelsbachstraße 1 in Erlangen. Das zinsverbilligte Darlehen muss vor Baubeginn oder Kaufvertragsabschluss beantragt werden. Die BayernLabo zahlt nach Bewilligung aus. Zusätzlich gibt es bei der Stadt ein kommunales Förderprogramm zur CO2-Minderung.
- Wer prüft meinen Bauantrag in Baiersdorf?
- Reicht die Stadt oder das Landratsamt?
- Wo liegt der Bebauungsplan?
Zuerst die Bauverwaltung im Rathaus: Ob ein Bebauungsplan gilt, klärt sie. Die Genehmigungsfreistellung prüft die Stadt. Viele Bauanträge nach der Bayerischen Bauordnung stellt Ihr Planer beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt. Stellplätze folgen der städtischen Garagen- und Stellplatzsatzung. Beratung: Tel. 09133 7790-33.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden