Wohn- und Geschäftshaus in Nürnberg


Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Erlangen – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Wer in Erlangen kauft, zahlt in Bayern 3,5 % Grunderwerbsteuer auf die Bemessungsgrundlage — in der Regel den Kaufpreis. Beim Mieten gilt seit dem 1. Januar 2026 die Mietpreisbremse (bis 31. Dezember 2029) und die Kappungsgrenze 15 %; relevant, wenn Sie vermieten oder später selbst mieten.
Quelle: LfSt Bayern; GrunderwerbsteuerQuelle: Gesetze Bayern; Mieterschutzverordnung
Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) gilt in Bayern ein wertunabhängiges Flächenmodell (Äquivalenzbeträge nach Grundstücks- und Gebäudefläche — ausdrücklich kein Verkaufspreis). Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz. Der Hebesatz B liegt ab dem 1. Januar 2026 bei 625 % (Grundsteuer A: 425 %).
Quelle: Stadt Erlangen; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Bayern; Grundsteuer Flächenmodell
Seit Januar 2026 liegt der vom Stadtrat beschlossene Kommunale Wärmeplan vor. Er markiert bestehende Wärmenetze und Eignungsgebiete für Nah- und Fernwärme sowie Lagen mit eher dezentralen Lösungen wie Wärmepumpen. Anschluss an ein Wärmenetz ist freiwillig; die Planung ist Orientierung ohne Anschlusszwang.
Quelle: Stadt Erlangen; WärmeplanungQuelle: Stadt Erlangen; Wärmeplan Beschluss
Grundbuchsachen für Erlangen bearbeitet das Amtsgericht Erlangen. Das Grundbuchamt (Schuhstraße 14) ist für den Publikumsverkehr grundsätzlich geschlossen; Einsicht und Blattabschriften laufen über den Bürgerservice im Hauptgebäude Mozartstraße 23. Die Eintragung ins Grundbuch setzt in der Regel die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung nach Zahlung der Grunderwerbsteuer voraus.
Quelle: Amtsgericht Erlangen; GrundbuchamtQuelle: LfSt Bayern; Unbedenklichkeit
Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:
Ja. In Bayern beträgt die Grunderwerbsteuer regelmäßig 3,5 % der Bemessungsgrundlage — in der Regel dem Kaufpreis. Das ist der bundesweit niedrigste Landes-Satz. Die Eintragung ins Grundbuch setzt in der Regel die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung nach Zahlung voraus.
Zusätzlich zur Grunderwerbsteuer fallen Notar- und Grundbuchkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) an — abhängig vom Kaufpreis. Eine etwaige Maklerprovision richtet sich nach Vereinbarung und Bestellerprinzip. Planen Sie die Nebenkosten als Eigenkapitalpuffer ein; konkrete Beträge nennt Ihr Notar.
Quelle: LfSt Bayern; GrunderwerbsteuerQuelle: Amtsgericht Erlangen; Grundbuchamt
Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) gilt in Bayern ein wertunabhängiges Flächenmodell — kein Verkaufspreis. Ab dem 1. Januar 2026 beträgt der Hebesatz B 625 % (Grundsteuer A: 425 %). Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz; daraus folgt die Jahressteuer.
Quelle: Stadt Erlangen; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Bayern; Grundsteuer Flächenmodell
Zuständig ist das Amtsgericht Erlangen. Das Grundbuchamt (Schuhstraße 14) ist für den Publikumsverkehr grundsätzlich geschlossen; Einsicht und Blattabschriften laufen über den Bürgerservice im Hauptgebäude Mozartstraße 23.
Quelle: Amtsgericht Erlangen; GrundbuchamtQuelle: Amtsgericht Erlangen; Kontakt
Amtliche Bodenrichtwerte ermittelt der Gutachterausschuss für Grundstückswerte der Stadt Erlangen. Kostenfreie Online-Einsicht bietet das Portal Bodenrichtwerte Bayern (VBORIS); schriftliche Auskünfte erteilt die Geschäftsstelle gegen Gebühr (Gebbertstraße 1). Der Richtwert ist eine Lageorientierung, kein Verkehrswertgutachten.
Quelle: Stadt Erlangen; BodenrichtwerteQuelle: Bayern; Bodenrichtwerte Portal
Seit Januar 2026 liegt der beschlossene Kommunale Wärmeplan vor. Er zeigt, wo eher Nah-/Fernwärme oder dezentrale Lösungen wie Wärmepumpen im Vordergrund stehen. Der Plan ist Orientierung ohne Anschlusszwang; ob und wann ein Netz ausgebaut wird, entscheiden spätere Planungen.
Quelle: Stadt Erlangen; WärmeplanungQuelle: Stadt Erlangen; Wärmeplan Beschluss
Ja. Seit dem 1. Januar 2026 gelten Mietpreisbremse und Kappungsgrenze 15 % bis zum 31. Dezember 2029. Bei Umwandlung vermieteter Wohnungen in Eigentum und Verkauf beträgt die Kündigungssperrfrist zehn Jahre. Orientierung zur Vergleichsmiete liefert der Mietspiegel 2025–2027.
Quelle: Gesetze Bayern; MieterschutzverordnungQuelle: Stadt Erlangen; Mietspiegel
Städtische Einrichtungen erheben Gebühren nach Buchungszeit; Erhöhungen um jeweils 20 % gelten ab 1. September 2025 und 1. September 2026. Ab dem dritten Geburtstag bis zum Schuleintritt gibt es 100 € Landes-Zuschuss monatlich — keine allgemeine Beitragsfreiheit wie in manchen anderen Ländern.
Erlangen liegt im VGN; die S-Bahn S1 verbindet mit Nürnberg, Fürth und Bamberg. Im markierten Innenstadtbereich fahren Busse bis 31. Dezember 2026 ohne Ticket — danach endet der Pilot. Für das übrige Stadtgebiet gilt der reguläre Verbundtarif.
Quelle: VGN; Erlangen AnbindungQuelle: Stadt Erlangen; kostenloser Innenstadt-ÖPNV
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden