Immobilien in Erlangen

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Das Wichtigste über Erlangen

Wer in Erlangen mietet oder kauft, trifft vor allem auf die bayerische Mieterschutzverordnung: Seit dem 1. Januar 2026 gelten Mietpreisbremse und abgesenkte Kappungsgrenze (15 % in drei Jahren) bis zum 31. Dezember 2029. Beim Kauf fallen in Bayern 3,5 % Grunderwerbsteuer an.

Quelle: Gesetze Bayern; MieterschutzverordnungQuelle: Justiz Bayern; MietpreisbremseQuelle: LfSt Bayern; Grunderwerbsteuer

Was bedeutet die Mieterschutzverordnung konkret?

Bei Neuabschluss darf die Nettokaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Orientierung liefert der qualifizierte Mietspiegel 2025–2027 (in Kraft seit 1. Oktober 2025). Im Bestand sind Erhöhungen auf 15 % in drei Jahren gekappt. Wird vermieteter Wohnraum in Eigentum umgewandelt und verkauft, gilt eine Kündigungssperrfrist von zehn Jahren.

Quelle: BayernPortal; Mieterschutz InfosQuelle: Stadt Erlangen; Mietspiegel 2025–2027

Was gilt bei Kita-Beiträgen?

Städtische Kindertageseinrichtungen erheben Gebühren nach Buchungszeit; die Gebührensatzung sieht Erhöhungen zum 1. September 2025 und erneut zum 1. September 2026 um jeweils 20 % vor. Der Freistaat gewährt ab dem Monat des dritten Geburtstags bis zum Schuleintritt einen monatlichen Elternbeitragszuschuss von 100 €. Bei geringem Einkommen ist eine Ermäßigung über das Jugendamt möglich.

Quelle: Stadt Erlangen; Kita ElternbeiträgeQuelle: Stadt Erlangen; Kita-Gebührensatzung

Welche Busregeln gelten in der Innenstadt?

Im markierten Innenstadtbereich (Haltestellennamen gelb-orange) fahren Busse ohne Ticket — Pilotprojekt vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2026; der Stadtrat hat die Einstellung zum Jahresende 2026 beschlossen. Regional fahren Sie im Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN), unter anderem mit der S-Bahn S1 Richtung Nürnberg und Bamberg.

Quelle: Stadt Erlangen; kostenloser Innenstadt-ÖPNVQuelle: Stadt Erlangen; ÖPNV-Pilot EndeQuelle: VGN; Erlangen Anbindung

Bundesland Bayern:

  • Grunderwerbsteuer: 3,5 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden (Ort: Fließtext)
  • Neue Grundsteuer: Flächenmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Solarpflicht private Wohngebäude: keine verbindliche Pflicht (BayBO nur Soll)

Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:

Häufige Fragen zu Wohnen in Erlangen

  • Ist der Bus in der Erlanger Innenstadt kostenlos?
  • Was ist der kostenlose Innenstadtbereich?
  • Bis wann gilt freie Fahrt mit dem Stadtbus?

Ja — wenn Start und Ziel innerhalb des markierten Innenstadtbereichs liegen (Haltestellennamen gelb-orange hinterlegt). Das Pilotprojekt läuft vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2026; der Stadtrat hat beschlossen, es danach nicht fortzuführen. Fahrten mit Halt außerhalb des Bereichs brauchen ein VGN-Ticket.

Quelle: Stadt Erlangen; kostenloser Innenstadt-ÖPNVQuelle: Stadt Erlangen; ÖPNV-Pilot Ende

  • Wie ist die Anbindung nach Nürnberg — und lohnt sich Pendeln?
  • Gibt es S-Bahn von Erlangen nach Nürnberg?
  • Welcher Verbundtarif gilt in Erlangen?

Erlangen liegt im Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN). Die S-Bahn S1 verbindet Erlangen mit Fürth, Nürnberg und Bamberg; Stadtbusse ergänzen den Alltag. Für das Stadtgebiet gilt laut Stadtwerken die Tarifzone C. Fahrplan und Tickets prüfen Sie in der VGN-Auskunft.

Quelle: VGN; Erlangen AnbindungQuelle: ESTW; Stadtbus Tarif

  • Gibt es in Erlangen Kita-Gebühren — und gibt es einen Landes-Zuschuss?
  • Was kosten Elternbeiträge in Erlanger Kitas?
  • Wann greift der 100-Euro-Zuschuss in Bayern?

Ja. Städtische Einrichtungen erheben Gebühren nach Buchungszeit; die Satzung sieht Erhöhungen zum 1. September 2025 und 1. September 2026 um jeweils 20 % vor. Der Freistaat gewährt ab dem Monat des dritten Geburtstags bis zum Schuleintritt 100 € monatlich Zuschuss zum Elternbeitrag. Freie Träger können eigene Beiträge setzen; bei geringem Einkommen ist eine Ermäßigung möglich.

Quelle: Stadt Erlangen; Kita ElternbeiträgeQuelle: Stadt Erlangen; Kita-Gebührensatzung

  • Was kostet der Bewohnerparkausweis in Erlangen?
  • Brauche ich einen Anwohnerparkausweis?
  • Wo beantrage ich Bewohnerparken?

In ausgewiesenen Bewohnerparkgebieten brauchen Sie einen Bewohnerparkausweis (Wohnsitz und Fahrzeughaltung bzw. Dauernutzung). Die Gebühr liegt bei etwa 10,20 € bis 30,70 € pro Jahr der Geltungsdauer; Antrag und Verlängerung sind online möglich. Ein fester Stellplatz ist nicht garantiert.

Quelle: Stadt Erlangen; BewohnerparkausweisQuelle: Stadt Erlangen; Parkgebiete Karte

  • Liegt Erlangen in einem Wärmeplan- oder Fernwärmegebiet?
  • Gibt es einen kommunalen Wärmeplan für Erlangen?
  • Wo finde ich Eignungsgebiete für Nahwärme?

Ja. Seit Januar 2026 liegt der beschlossene Kommunale Wärmeplan vor. Er zeigt bestehende Netze und Eignungsgebiete für Nah- und Fernwärme sowie Lagen mit eher dezentralen Lösungen. Der Plan ist nicht rechtlich bindend; ein Netzanschluss erfolgt freiwillig. Detailfragen beantworten Stadt und Erlanger Stadtwerke.

Quelle: Stadt Erlangen; WärmeplanungQuelle: ESTW; Wärmeplan

  • Wie finde ich Schulen und Kitaplätze in Erlangen?
  • Wo melde ich mein Kind für die Grundschule an?
  • Gibt es weiterführende Schulen vor Ort?

Erlangen bietet als kreisfreie Großstadt ein breites Angebot von Kita bis weiterführender Schule. Anmeldung und Platzvergabe laufen über die städtischen Portale und das Jugendamt bzw. die Schulverwaltung — ohne dass Mengenangaben für die Umzugsentscheidung hilfreich wären. Aktuelle Fristen und Formulare finden Sie auf den Service-Seiten der Stadt.

Quelle: Stadt Erlangen; KindertageseinrichtungenQuelle: Stadt Erlangen; Kita Service

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden