Immobilien zum Mieten in Bretten

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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Bretten – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!

Das Wichtigste zum Mieten in Bretten

Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Bretten keine Mietpreisbremse mehr — die Stadt steht nicht in der aktuellen Gebietskulisse Baden-Württembergs. Im laufenden Mietverhältnis bleiben Mieterhöhungen auf 20 % in drei Jahren gekappt. Beim Kauf fallen landesweit 5 % Grunderwerbsteuer an; für Mieter zählt vor allem der Mieterschutz-Rahmen ohne Kulisse-Schutz.

Quelle: Land Baden-Württemberg; Mietpreisbremse KulisseQuelle: Land Baden-Württemberg; KappungsgrenzeQuelle: Service-BW; Grunderwerbsteuer

Woran messen Sie die Neuvertragsmiete?

Ohne Mietpreisbremse darf die vereinbarte Nettokaltmiete die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 10 % überschreiten — die Bremse greift hier nicht. Grenze bleibt die Mietpreisüberhöhung: mehr als 20 % über der Vergleichsmiete kann als Ordnungswidrigkeit gelten. Einen amtlichen Mietspiegel Bretten sollten Sie vor Ort prüfen; fehlt er, dient die Vergleichsmiete nach den üblichen BGB-Wegen als Maßstab.

Quelle: Land Baden-Württemberg; Mietpreisüberhöhung

Was zahlen Familien für die Kita?

In Bretten gibt es keine allgemeine Beitragsfreiheit. Der Gemeinderat hat am 24. Juni 2025 neue Entgeltordnungen beschlossen; ab dem 1. September 2025 gelten gestaffelte Elternbeiträge nach Betreuungszeit und Haushaltsgröße. Beitragspflichtig sind September bis Juli — der August bleibt beitragsfrei. Essensgeld kommt ggf. hinzu; Anträge und Platzvergabe laufen über die jeweiligen Einrichtungen bzw. die Stadt.

Quelle: Stadt Bretten; Kita-Entgeltordnung

Wo beantragen Sie einen Wohnberechtigungsschein?

Für geförderte Sozialwohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS) — den Nachweis, dass Ihr Haushaltseinkommen die Landesgrenzen einhält. In Bretten gibt das Bürgerbüro Bauen im Technischen Rathaus Wohnberechtigungsscheine aus; Einkommensgrenzen und Formulare veröffentlicht das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen.

Quelle: Stadt Bretten; WohnberechtigungsscheinQuelle: Land Baden-Württemberg; Wohnberechtigung

Häufige Fragen für Mieterinnen und Mieter in Bretten

  • Gilt in Bretten die Mietpreisbremse?
  • Ist Bretten angespannter Wohnungsmarkt?
  • Seit wann gilt keine Mietpreisbremse mehr?

Nein. Seit dem 1. Januar 2026 gehört Bretten nicht mehr zur Gebietskulisse der Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württemberg. Die Stadt steht ausdrücklich unter „Nicht mehr in der Gebietskulisse“. Bei Neuvermietung greift damit die 10-Prozent-Grenze über der Vergleichsmiete nicht.

Quelle: Land Baden-Württemberg; Mietpreisbremse Kulisse

  • Welche Kappungsgrenze gilt in Bretten?
  • Darf die Miete um 15 oder 20 Prozent steigen?
  • Wie stark darf die Bestandsmiete steigen?

Es gilt die bundesweite Regel: höchstens 20 % Mieterhöhung in drei Jahren (bezogen auf die bisherige Miete, maximal bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete). Die abgesenkte Grenze von 15 % gilt in Baden-Württemberg nur in denselben 130 Kommunen wie die Mietpreisbremse — Bretten gehört nicht dazu.

Quelle: Land Baden-Württemberg; Kappungsgrenze

  • Gibt es einen amtlichen Mietspiegel für Bretten?
  • Wo finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete?
  • Brauche ich einen Mietspiegel ohne Mietpreisbremse?

Prüfen Sie aktuelle Angebote der Stadt oder regionaler Kooperationsprojekte; nicht jede Kommune führt einen eigenen qualifizierten Mietspiegel. Fehlt ein Mietspiegel, bleibt die ortsübliche Vergleichsmiete nach den BGB-Wegen (Vergleichswohnungen, Gutachten) maßgeblich — auch für die Grenze der Mietpreisüberhöhung (20 % über Vergleichsmiete).

Quelle: Land Baden-Württemberg; Vergleichsmiete Hinweis

  • Brauche ich einen WBS — und wo beantrage ich ihn in Bretten?
  • Wo gibt es den Wohnberechtigungsschein?
  • Wer vergibt Sozialwohnungen?

Für öffentlich geförderte Sozialmietwohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS), wenn Ihr Haushaltseinkommen die Landesgrenzen einhält. In Bretten stellt das Bürgerbüro Bauen im Technischen Rathaus Wohnberechtigungsscheine aus. Einkommensgrenzen und Muster stellt das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen bereit.

Quelle: Stadt Bretten; WohnberechtigungsscheinQuelle: Land Baden-Württemberg; Wohnberechtigung

  • Was kosten Kita und Kindergarten in Bretten?
  • Sind Elternbeiträge gestaffelt?
  • Muss ich im August zahlen?

Elternbeiträge sind Pflicht und nach Betreuungszeit sowie Zahl der Kinder unter 18 im Haushalt gestaffelt. Ab dem 1. September 2025 gelten die neuen Entgeltordnungen; Beispiel städtischer Kindergarten: für ein Kind ab drei Jahren bei fünf Stunden täglich 145 € monatlich (Ein-Kind-Haushalt). September bis Juli sind beitragspflichtig, der August ist frei.

Quelle: Stadt Bretten; Kita-Entgeltordnung

  • Ist die Grundsteuer in den Nebenkosten umlagefähig?
  • Welcher Hebesatz gilt in Bretten?
  • Betrifft mich die neue Grundsteuer als Mieter?

Die Grundsteuer darf über die Betriebskosten umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht. In Bretten beträgt der Hebesatz für Grundsteuer B 300 % (neue Grundsteuer nach der Reform ab 2025, modifiziertes Bodenwertmodell). Ob und wie stark sich Ihr Anteil ändert, hängt von Vertrag und Abrechnung ab — prüfen Sie die Nebenkostenabrechnung.

Quelle: Stadt Bretten; Grundsteuer Hebesatz

  • Wie komme ich als Mieter ohne Auto durch Bretten?
  • Reicht der Stadtbus für den Alltag?
  • Hilft regiomove beim Umstieg?

Stadtbahn und Rendezvous-Stadtbus am Bahnhof Bretten sollen Umstiege verkürzen; der regiomove-Port unterstützt kombinierte Routen mit der KVV.regiomove-App. Ob Ihr Wohnort und Arbeitsweg ohne Auto funktionieren, hängt von Linie und Takt ab — prüfen Sie die konkrete Haltestelle in der KVV-Auskunft.

Quelle: Stadt Bretten; Stadtbus regiomove

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden

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