Immobilien zum Mieten in Königsbach-Stein

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Das Wichtigste zum Mieten in Königsbach-Stein

In Königsbach-Stein gilt die Mietpreisbremse nicht. Die Verordnung vom 16. Dezember 2025 listet 130 Gemeinden und läuft vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2026. Pforzheim und Mühlacker stehen darauf. Königsbach-Stein fehlt.

Quelle: Land BW; Mietpreisbremse Verordnung

Die Bremse würde die Miete bei Mietbeginn auf zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzen, also über der üblichen Miete vergleichbarer Wohnungen. Diesen Deckel gibt es hier nicht. Ob ein Angebot passt, prüfen Sie am konkreten Vertrag, nicht an der Nachbarstadt.

Quelle: Land BW; Mietpreisbremse Verordnung

Zur Arbeit nach Pforzheim fährt die Linie 731 aus Stein und aus Königsbach zum Zentralen Omnibusbahnhof. Richtung Karlsruhe steigen Sie am Bahnhof in die Stadtbahn S5, Halt Königsbach (Baden). Für diesen Abschnitt gilt der Tarif des Verkehrsverbunds Pforzheim-Enzkreis.

Quelle: VPE; Buslinie 731Quelle: AVG; Stadtbahn S5

Was gilt für Kita-Beiträge und den Hort?

Ab dem 1. Januar 2026 gilt die Beitragstabelle der Gemeinde, gerechnet auf zwölf Monate. Für ein Kind von drei bis sechs Jahren zahlt das erste Kind der Sozialstaffel 163 Euro im Monat bei 30 Stunden, 178 Euro bei 32,5 Stunden und 304 Euro bei 46 Stunden pro Woche. Das dritte Kind ist in diesen Modellen beitragsfrei. Jüngere Kinder stehen mit höheren Beträgen in derselben Tabelle. Als erstes Kind zählt das jüngste angemeldete Kind, nicht das älteste.

Den Hort für Grundschüler von sechs bis zehn Jahren gibt es in der Kita Regenbogen in Königsbach und in der Heynlin-Kita in Stein. Das erste Kind kostet 253 Euro im Monat bei 46 Stunden und 125 Euro für den Nachmittagshort mit 21 Stunden. Ferienbetreuung können Sie seit dem 1. Januar 2026 für 30 Euro je Woche dazubuchen. Das Mittagessen rechnet der Caterer direkt ab. Seit dem 1. September 2025 sind das 4,25 Euro je Essen.

Quelle: Gemeinde Königsbach-Stein; Kita-Beiträge 2026Quelle: Gemeinde Königsbach-Stein; Hort Regenbogen Heynlin

Welche Kappungsgrenze gilt im laufenden Vertrag?

Die Kappungsgrenze ist die Obergrenze für Mieterhöhungen im laufenden Vertrag. Die abgesenkte Grenze von 15 Prozent in drei Jahren gilt nur in den Gemeinden der Kappungsgrenzenverordnung. Das ist dieselbe Liste wie bei der Mietpreisbremse. Königsbach-Stein fehlt dort. Im laufenden Vertrag darf die Miete deshalb in drei Jahren um höchstens 20 Prozent steigen, und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Auf der Website der Gemeinde ist kein Mietspiegel hinterlegt. Die Pflicht zu einem Mietspiegel gilt für Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern. Ohne Mietspiegel stützen Vermieter eine Erhöhung auf mindestens drei Vergleichswohnungen oder auf ein Gutachten.

Quelle: Land BW; Kappungsgrenze VerordnungQuelle: Land BW; Kappungsgrenze ErklärungQuelle: Gesetze im Internet; Mietspiegel Pflicht

Wo beantragen Sie den Wohnberechtigungsschein?

Den Wohnberechtigungsschein beantragen Sie bei der Gemeinde. Er erlaubt den Einzug in eine geförderte Sozialmietwohnung, wenn der Haushalt die Einkommensgrenze einhält. Einen Anspruch auf eine Wohnung begründet er nicht. Mitbringen müssen Sie vor allem Einkommensnachweise aller Personen, die einziehen. Die Zentrale erreichen Sie unter 07232 3008-0 im Rathaus, Marktstraße 15.

Quelle: Gemeinde Königsbach-Stein; Wohnberechtigungsschein

Kommt die Grundsteuer in die Nebenkosten?

Die Grundsteuer B liegt 2026 bei 180 Prozent. Das ist die neue Grundsteuer nach der Reform ab 2025. Auf die Nebenkosten darf der Vermieter sie nur umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Fehlt die Klausel, bleibt die Steuer beim Eigentümer. Der Hebesatz ist nicht der Eurobetrag auf der Abrechnung. Der steht im Bescheid.

Quelle: IHK Nordschwarzwald; Hebesätze 2026

Bundesland Baden-Württemberg:

  • Grunderwerbsteuer: 5,0 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden
  • Neue Grundsteuer: Bodenwertmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
  • Solarpflicht: Neubau und wesentliche Dachsanierung (KlimaG BW)

Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:

Häufige Fragen zum Mieten in Königsbach-Stein

  • Gilt in Königsbach-Stein die Mietpreisbremse?
  • Darf die Neuvertragsmiete mehr als zehn Prozent über der Vergleichsmiete liegen?
  • Steht Königsbach-Stein in der Mietpreisbegrenzungsverordnung?
  • Gilt die Bremse wie in Pforzheim?

Nein. Königsbach-Stein steht nicht in der Mietpreisbegrenzungsverordnung vom 16. Dezember 2025. Sie gilt vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2026 und nennt 130 Gemeinden. Pforzheim und Mühlacker sind dabei, diese Gemeinde nicht. Die Bremse würde die Miete bei Mietbeginn auf zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete deckeln. Diesen Deckel gibt es hier nicht.

Quelle: Land BW; Mietpreisbremse Verordnung

  • Welche Kappungsgrenze gilt: 15 oder 20 Prozent?
  • Wie stark darf die Bestandsmiete in drei Jahren steigen?
  • Gilt die abgesenkte Kappungsgrenze?
  • Ist Königsbach-Stein ein angespannter Wohnungsmarkt?

Es bleibt bei 20 Prozent in drei Jahren. Die abgesenkte Grenze von 15 Prozent gilt nur in den Gemeinden der Kappungsgrenzenverordnung, dieselbe Liste wie bei der Mietpreisbremse. Königsbach-Stein fehlt. Die Erhöhung darf außerdem nicht über die ortsübliche Vergleichsmiete hinausgehen. Die Kappungsgrenze betrifft den laufenden Vertrag, nicht die Modernisierungsumlage.

Quelle: Land BW; Kappungsgrenze VerordnungQuelle: Land BW; Kappungsgrenze Erklärung

  • Gibt es einen amtlichen Mietspiegel?
  • Wo finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete?
  • Muss die Gemeinde einen Mietspiegel veröffentlichen?
  • Wie begründet der Vermieter eine Erhöhung ohne Mietspiegel?

Auf der Website der Gemeinde ist kein Mietspiegel hinterlegt. Die gesetzliche Pflicht dazu gilt für Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern. Königsbach-Stein fällt nicht darunter. Ohne Mietspiegel stützt sich eine Mieterhöhung auf mindestens drei Vergleichswohnungen oder auf ein Gutachten.

Quelle: Gesetze im Internet; Mietspiegel PflichtQuelle: Gemeinde Königsbach-Stein; Rathaus online

  • Wo beantrage ich den Wohnberechtigungsschein?
  • Brauche ich einen WBS für eine Sozialwohnung?
  • Gibt der Schein einen Anspruch auf eine Wohnung?
  • Welche Unterlagen verlangt die Gemeinde?

Den Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen Sie bei der Gemeinde Königsbach-Stein. Er erlaubt den Mietvertrag für eine geförderte Sozialwohnung, wenn die Einkommensgrenze eingehalten wird. Einen Anspruch auf eine Wohnung begründet er nicht. Nötig sind vor allem Einkommensnachweise der Personen, die einziehen. Die Zentrale: 07232 3008-0, Marktstraße 15.

Quelle: Gemeinde Königsbach-Stein; Wohnberechtigungsschein

  • Was kostet Kita und Hort für Mieter mit Kindern?
  • Wie teuer ist der Kindergarten ab drei Jahren?
  • Was kostet der Hort in der Heynlin-Kita?
  • Zählt das jüngste Kind als erstes Kind?

Ab 1. Januar 2026 zahlt das erste Kind von drei bis sechs Jahren 163 Euro bei 30 Stunden, 178 Euro bei 32,5 Stunden und 304 Euro bei 46 Stunden im Monat. Das dritte Kind ist beitragsfrei. Als erstes Kind gilt das jüngste angemeldete Kind. Den Hort für Grundschüler führen die Kita Regenbogen und die Heynlin-Kita. Dort kostet das erste Kind 253 Euro bei 46 Stunden und 125 Euro im Nachmittagshort.

Quelle: Gemeinde Königsbach-Stein; Kita-Beiträge 2026Quelle: Gemeinde Königsbach-Stein; Hort Regenbogen Heynlin

  • Kann der Vermieter die Grundsteuer auf die Nebenkosten umlegen?
  • Wie hoch ist der Hebesatz B 2026?
  • Steht die Grundsteuer automatisch in der Nebenkostenabrechnung?
  • Was gilt nach der Grundsteuerreform?

Die Grundsteuer B liegt 2026 bei 180 Prozent. Das ist die neue Grundsteuer nach der Reform ab 2025. Umlagen auf die Nebenkosten sind nur zulässig, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Fehlt die Klausel, trägt der Eigentümer die Steuer. Der Hebesatz ist nicht der Eurobetrag auf der Abrechnung. Der steht im Bescheid.

Quelle: IHK Nordschwarzwald; Hebesätze 2026Quelle: Gemeinde Königsbach-Stein; Grundsteuer festsetzen

  • Wie pendle ich als Mieter nach Pforzheim?
  • Fährt der Bus 731 aus beiden Ortsteilen?
  • Wo steige ich in die S5?
  • Liegt der Bahnhof im Ortsteil Königsbach?

Die Linie 731 fährt aus Stein und aus Königsbach zum Zentralen Omnibusbahnhof in Pforzheim. Am Bahnhof Königsbach steigen Sie in die Stadtbahn S5, Halt Königsbach (Baden). Für diesen Abschnitt gilt der Tarif des Verkehrsverbunds Pforzheim-Enzkreis. Der Karlsruher Verkehrsverbund beginnt laut Fahrplantabelle ab Wilferdingen-Singen.

Quelle: VPE; Buslinie 731Quelle: AVG; Stadtbahn S5

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