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In Wahnebergen ist der Bebauungsplan Nr. 89 „Erweiterung Westeresch Wahnebergen“ seit dem 24. April 2026 rechtswirksam. Der Rat hat ihn am 18. Dezember 2025 beschlossen. Das Gebiet liegt am westlichen Ortsrand und grenzt an die Wohnbebauung am Schulweg. Es schafft zusätzliche Wohnbaufläche. Die passende 45. Änderung des Flächennutzungsplans hat der Landkreis Verden am 20. März 2026 genehmigt.
Quelle: Gemeinde Dörverden; Bebauungsplan 89Quelle: Gemeinde Dörverden; Flächennutzungsplan Wahnebergen
Das Grundbuch für Dörverden führt das Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden. Sprechzeiten sind montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr, nachmittags nach Vereinbarung. Zur Eintragung brauchen Sie einen Ausweis und öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden. Notar und Grundbucheintrag richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz und hängen im Wesentlichen vom Kaufpreis ab. Den Satz der Grunderwerbsteuer lesen Sie im Bundesland-Block auf dieser Seite.
Quelle: Gemeinde Dörverden; GrundbuchQuelle: Amtsgericht Verden; Grundbuchamt
Im Plangebiet ist die Verwendung fossiler Brennstoffe für Wärme und Warmwasser unzulässig. Eine Gasversorgung des Plangebiets ist nicht vorgesehen. Die Wärme soll dezentral kommen, voraussichtlich über Wärmepumpen. Eine Machbarkeitsstudie hat auch ein Nahwärmenetz geprüft. Für die schnellere Umsetzung ist die dezentrale Versorgung gewählt.
Quelle: Gemeinde Dörverden; Wärme im Baugebiet
Solarstrom ist festgesetzt. Im allgemeinen Wohngebiet WA 1 braucht ein Einzelhaus mindestens 3,5 Kilowatt-Peak, eine Doppelhaushälfte mindestens 3,0 Kilowatt-Peak. Im WA 2 liegt die Pflicht je Wohneinheit im Einzelhaus bei mindestens 1,7 Kilowatt-Peak.
Quelle: Gemeinde Dörverden; Solarpflicht Baugebiet
Seit dem 1. Januar 2025 zahlen Eigentümer die neue Grundsteuer nach der Reform. Der Hebesatz B für Wohngrundstücke beträgt 267 %, der Hebesatz A für land- und forstwirtschaftliche Flächen 448 %. Das Finanzamt Verden ermittelt den Messbetrag. Die Gemeinde legt den Hebesatz fest. Der Hebesatz ist kein Verkaufspreis. Die Abgabenfestsetzung 2026 ist am 2. Januar 2026 öffentlich erfolgt. Einen neuen Hebesatz weist die Gemeinde dabei nicht aus.
Quelle: Gemeinde Dörverden; HebesätzeQuelle: Gemeinde Dörverden; Grundsteuer
Vor dem Kauf lohnt der Blick in die Karten der vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiete von Weser, Aller und Wümme. Die Gemeinde behandelt diese Flächen wie förmlich festgesetzte Überschwemmungsgebiete. Einschränkungen beim Bauen gelten dort unmittelbar. Die Karten stellt der NLWKN bereit. Örtliche Fragen nimmt Fachbereich I im Rathaus entgegen.
Quelle: Gemeinde Dörverden; ÜberschwemmungsgebieteQuelle: NLWKN; Hochwasserkarten
Für neue Erschließungsanlagen hält die Gemeinde eine Erschließungsbeitragssatzung vor. Zum Schulweg am neuen Baugebiet hält die zusammenfassende Erklärung fest: Nach politischem Beschluss tragen die ausbaubeitragspflichtigen Anlieger die spätere Sanierung des Schulwegs nicht allein. Ob für ein konkretes Grundstück noch Beiträge offen sind, klärt Fachbereich I.
Quelle: Gemeinde Dörverden; ErschließungsbeiträgeQuelle: Gemeinde Dörverden; Schulweg Wahnebergen
Zusätzliche Info zum Bundesland Niedersachsen:
Die Grunderwerbsteuer ist im ganzen Bundesland gleich. Den Satz lesen Sie im Bundesland-Block auf dieser Seite. Er gilt in jeder Ortschaft von Dörverden.
Seit dem 1. Januar 2025 gilt die neue Grundsteuer nach der Reform. Der Hebesatz B für Wohngrundstücke beträgt 267 %, der Hebesatz A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe 448 %. Das Finanzamt Verden setzt den Messbetrag, die Gemeinde den Hebesatz. Der Hebesatz ist kein Verkaufspreis. Für 2026 hat die Gemeinde die Abgaben am 2. Januar 2026 öffentlich festgesetzt und dabei keinen neuen Hebesatz genannt.
Quelle: Gemeinde Dörverden; HebesätzeQuelle: Gemeinde Dörverden; Grundsteuer
Zuständig ist das Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden. Sprechzeiten sind montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr, nachmittags nach Vereinbarung. Notar und Grundbucheintrag richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz und hängen im Wesentlichen vom Kaufpreis ab.
Quelle: Gemeinde Dörverden; GrundbuchQuelle: Amtsgericht Verden; Grundbuchamt
Der Bebauungsplan Nr. 89 „Erweiterung Westeresch Wahnebergen“ ist seit dem 24. April 2026 rechtswirksam. Fossile Brennstoffe für Wärme und Warmwasser sind im Plangebiet unzulässig. Eine Gasversorgung ist nicht vorgesehen; die Wärme soll über Wärmepumpen kommen. Solarstrom: im Wohngebiet WA 1 mindestens 3,5 Kilowatt-Peak je Einzelhaus und 3,0 je Doppelhaushälfte, im WA 2 mindestens 1,7 Kilowatt-Peak je Wohneinheit im Einzelhaus.
Quelle: Gemeinde Dörverden; Bebauungsplan 89Quelle: Gemeinde Dörverden; Wärme und Solar
Ja. Vor dem Kauf die Karte prüfen. Die Gemeinde verweist auf vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete von Weser, Aller und Wümme. Dort gelten die Einschränkungen eines förmlich festgesetzten Gebiets. Ob Ihr Flurstück dazugehört, zeigen die Karten des NLWKN.
Quelle: Gemeinde Dörverden; ÜberschwemmungsgebieteQuelle: NLWKN; Hochwasserkarten
Die Gemeinde hält eine Erschließungsbeitragssatzung vor. Für neue Erschließungsanlagen können Beiträge anfallen. Zum Schulweg am Baugebiet Westeresch hält die zusammenfassende Erklärung fest: Nach politischem Beschluss tragen die ausbaubeitragspflichtigen Anlieger die spätere Sanierung nicht allein. Den Stand für ein einzelnes Grundstück nennt Fachbereich I.
Quelle: Gemeinde Dörverden; ErschließungsbeiträgeQuelle: Gemeinde Dörverden; Schulweg Wahnebergen
Einen einzelnen Bodenrichtwert für alle zehn Ortschaften gibt es nicht. Die Werte unterscheiden sich nach Lage. Sie stehen im Portal Immobilienmarkt Niedersachsen der Gutachterausschüsse.
Ahnebergen, Barme, Barnstedt, Diensthop, Dörverden, Hülsen, Stedebergen, Stedorf, Wahnebergen und Westen gehören zur selben Gemeinde. Hebesatz, Grundbuchamt und die Hochwasserkarten gelten gemeindeweit. Der Bebauungsplan Nr. 89 gilt für das Gebiet Westeresch in Wahnebergen.
Quelle: Gemeinde Dörverden; Hauptsatzung OrtschaftenQuelle: Gemeinde Dörverden; Bebauungsplan 89
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden