Immobilien zum Mieten in Ebersberg

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Das Wichtigste zum Mieten in Ebersberg

Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Ebersberg die Mietpreisbremse: Bei Neuvermietung von Bestandswohnungen darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Bestandserhöhungen sind auf 15 % in drei Jahren gekappt (Mieterschutzverordnung, bis 31. Dezember 2029). Einen amtlichen Mietspiegel veröffentlicht die Stadt nicht.

Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV AnlageQuelle: Gesetze Bayern; MieterschutzverordnungQuelle: Stadt Ebersberg; Satzungen

Wohnberechtigungsschein kommt vom Landratsamt

Den allgemeinen Wohnberechtigungsschein (Nachweis für öffentlich geförderte Mietwohnungen) beantragen Sie beim Landratsamt Ebersberg, Eichthalstraße 5 — nicht im Rathaus der Stadt. Das gilt für den ganzen Landkreis außer Vaterstetten. Die Gebühr beträgt 15 €; dienstags ist das Wohnungsamt nicht erreichbar. Die neue Grundsteuer (ab 2025) dürfen Vermieter über die Nebenkosten umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht; Hebesatz A und B liegen bei 450 %.

Quelle: Landratsamt Ebersberg; WohnberechtigungQuelle: Stadt Ebersberg; Grundsteuer Hebesatz

Kita-Beiträge: ein Satz, ein September-Rhythmus

Die Stadt setzt die Elternbeiträge für Krippe und Kindergarten einheitlich nach Buchungszeit fest — Träger sollen sich nicht unterbieten. Die Übersicht gilt Stand 01.02.2025. Künftige Anpassungen berät der Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss jeweils zu Jahresbeginn; sie gelten dann ab dem 1. September für das ganze Betreuungsjahr. Im Stadtkern gilt Parkscheinpflicht (Marienplatz/Schlossplatz, höchstens zwei Stunden); der Volksfestplatz bleibt gebührenfrei.

Quelle: Stadt Ebersberg; Kita-GebührenQuelle: Stadt Ebersberg; Kita-VerfahrenQuelle: Süddeutsche Zeitung; Parken Innenstadt

Bundesland Bayern:

  • Grunderwerbsteuer: 3,5 % (Kauf; für Mieter nachrangig)
  • Neue Grundsteuer ab 2025: wertunabhängiges Flächenmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Mietpreisbremse / Kappung 15 %: nur in ausgewiesenen Gemeinden (MiSchuV), nicht landesweit
  • Kindergarten: Elternbeitragszuschuss 100 €/Monat noch bis 31.12.2026; ab 01.01.2027 Umschichtung in die Betriebskostenförderung

Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:

Häufige Fragen zum Mieten in Ebersberg

  • Gilt in Ebersberg die Mietpreisbremse?
  • Steht Ebersberg in der MiSchuV?
  • Seit wann gilt die Bremse hier?

Ja. Die Stadt steht in der Anlage zur Mieterschutzverordnung. Seit dem 1. Januar 2026 (bis 31. Dezember 2029) darf die Miete bei Neuvermietung von Bestandswohnungen höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausnahmen (etwa bestimmter Neubau) richten sich nach Bundesrecht — im Zweifel Fachstelle.

Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV AnlageQuelle: Gesetze Bayern; Mieterschutzverordnung

  • Welche Kappungsgrenze gilt bei Mieterhöhungen in Ebersberg?
  • 15 oder 20 Prozent in drei Jahren?
  • Ist die Kappung in Ebersberg abgesenkt?

Es gilt die abgesenkte Grenze von 15 % in drei Jahren, weil Ebersberg als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen ist. Die allgemeine 20-Prozent-Grenze greift hier nicht. Zusätzlich bleiben Wartefrist und Deckelung an der ortsüblichen Vergleichsmiete.

Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV Kappung

  • Gibt es in Ebersberg einen amtlichen Mietspiegel?
  • Wo finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete?
  • Hat die Stadt einen Mietspiegel veröffentlicht?

In der Satzungsübersicht der Stadt ist kein amtlicher Mietspiegel veröffentlicht. Für Mieterhöhungen nach Vergleichsmiete bleiben andere Begründungswege nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (etwa Vergleichswohnungen oder Gutachten). Das ersetzt keine Rechtsberatung.

Quelle: Stadt Ebersberg; Satzungsübersicht

  • Wo beantrage ich in Ebersberg einen Wohnberechtigungsschein?
  • Ist das Rathaus für den WBS zuständig?
  • Was kostet der WBS im Landkreis?

Beim Landratsamt Ebersberg, Wohnungsamt, Eichthalstraße 5 — nicht bei der Stadt. Ausnahme: Wer in Vaterstetten wohnt, stellt den Antrag dort. Die Gebühr beträgt 15 €. Dienstags ist das Wohnungsamt weder telefonisch noch persönlich erreichbar; Termine sind üblich.

Quelle: Landratsamt Ebersberg; Wohnberechtigung

  • Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz — und betrifft das meine Nebenkosten?
  • Hebesatz Ebersberg neue Grundsteuer?
  • Darf der Vermieter die Grundsteuer umlegen?

Für die neue Grundsteuer (ab 2025) gelten Hebesatz A und B von 450 % (Stadtrat 29.04.2025). Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz. Vermieter dürfen die Steuer über die Nebenkosten umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht.

Quelle: Stadt Ebersberg; Grundsteuer Hebesatz

  • Sind die Kita-Beiträge in Ebersberg in allen Einrichtungen gleich?
  • Wo steht die aktuelle Gebührentabelle?
  • Wann werden Kita-Gebühren angepasst?

Ja: Die Stadt setzt einheitliche Elternbeiträge nach Buchungszeit, damit Träger sich nicht unterbieten. Die Übersicht gilt Stand 01.02.2025. Künftige Änderungen beschließt der USK zu Jahresbeginn und gelten ab dem 1. September für das ganze Betreuungsjahr. Den Landeszuschuss siehe Bundesland-Block.

Quelle: Stadt Ebersberg; Kita-GebührenQuelle: Stadt Ebersberg; Kita-Verfahren

  • Brauche ich in Ebersberg einen Bewohnerparkausweis?
  • Gibt es Anwohnerparken mit Vignette?
  • Wo parke ich ohne Parkschein?

Ein klassisches Bewohnerparken mit Ausweis ist auf den Stadtseiten nicht als Angebot ausgewiesen. Im Stadtkern (Marienplatz, nördlicher Schlossplatz) gilt Parkschein mit Höchstdauer zwei Stunden. Gebührenfrei und ohne Limit bleibt der Volksfestplatz.

Quelle: Stadt Ebersberg; Parken MarienplatzQuelle: Süddeutsche Zeitung; Parken InnenstadtQuelle: Stadt Ebersberg; Satzungen

  • Wie lange brauche ich mit der S-Bahn nach München?
  • Endet die S-Bahn in Ebersberg?
  • Welche MVV-Zone gilt am Bahnhof?

Der Bahnhof ist Endstation von S4 und S6. Die Stadt nennt rund 45 Minuten bis Marienplatz und rund 50 Minuten zum Hauptbahnhof. Grundtakt 40 Minuten, in der Hauptverkehrszeit 20 Minuten; Zone 3/4. Nach Wasserburg fährt der Filzenexpress (RB 48).

Quelle: Stadt Ebersberg; ÖPNVQuelle: MVV; Tarifzone 3/4

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