Immobilien zum Kaufen in Erlenbach a.Main

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Das Wichtigste zum Kaufen in Erlenbach a.Main

Wer in Erlenbach a.Main kauft, zahlt die laufende neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) mit Hebesatz A und B je 340 % (Stadtratsbeschluss 24. Oktober 2024). Das Finanzamt Obernburg setzt den Messbetrag; die Stadt setzt den Hebesatz. Mietpreisbremse und 15-Prozent-Kappung gelten hier nicht — der Landkreis fehlt in der MiSchuV ab 1. Januar 2026.

Quelle: Stadt Erlenbach a.Main; Grundsteuerreform HebesatzQuelle: Gesetze Bayern; MiSchuV-Anlage

Wärmeplan: Schulzentrum und Münchner Straße zuerst

Seit dem Ratsbeschluss vom 26. März 2026 liegt der Wärmeplan vor. Fokusgebiete für ein mögliches Netz sind Schulzentrum / Stadtkern und die Münchner Straße — ohne Bau- oder Anschlusszwang; achtzehn Teilgebiete bleiben Prüfgebiete. Im Industrie Center Obernburg betreibt Mainsite bereits ein Wärmenetz. Ob Ihr Gebäude anschließbar ist, klären Sie dort. Der Plan begründet keine einklagbaren Pflichten.

Quelle: Stadt Erlenbach a.Main; WärmeplanungQuelle: Stadt Erlenbach a.Main; Wärmeplan-Endbericht

Grundbuch in Obernburg — Main-Lage extra prüfen

Zuständig ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Obernburg a. Main, Römerstraße 80. Einsicht nur bei berechtigtem Interesse. Ufernahe Flurstücke am Main prüfen Sie im UmweltAtlas (HQ100); pauschal ist das Stadtgebiet nicht überschwemmt. Stellplätze, die auf dem Grundstück nicht herstellbar sind, kann die Stadt im Einzelfall gegen 8.000 € je Platz ablösen (Stellplatzsatzung, Änderung in Kraft seit 30. September 2025) — nur vor der Baugenehmigung und im Ermessen der Stadt.

Quelle: Justiz Bayern; Grundbuchamt ObernburgQuelle: LfU Bayern; UmweltAtlas HochwasserQuelle: Stadt Erlenbach a.Main; Stellplatzsatzung Ablösung

Bundesland Bayern:

  • Grunderwerbsteuer: 3,5 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden
  • Neue Grundsteuer: Flächenmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
  • Solarpflicht private Wohngebäude: keine verbindliche Pflicht (BayBO nur Soll)

Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:

Häufige Fragen zum Kaufen in Erlenbach a.Main

  • Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Erlenbach a.Main?
  • Welcher Hebesatz B gilt nach der Reform 2025?
  • Ist 340 Prozent der aktuelle Satz?

Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) setzt die Stadt Hebesatz A und B auf 340 % (Stadtratsbeschluss 24. Oktober 2024). Das Finanzamt Obernburg setzt den Messbetrag; die Gemeinde wendet den Hebesatz an. Das bayerische Flächenmodell steht im Bundesland-Block.

Quelle: Stadt Erlenbach a.Main; Grundsteuerreform Hebesatz

  • Was sagt der Wärmeplan für Käufer in Erlenbach a.Main?
  • Gibt es Fernwärme vom ICO?
  • Muss ich ein Wärmenetz nutzen?

Der Wärmeplan ist seit 26. März 2026 beschlossen. Fokusgebiete für ein mögliches Netz: Schulzentrum / Stadtkern und Münchner Straße — ohne Anschlusszwang. Mainsite betreibt im Industrie Center Obernburg bereits ein Wärmenetz. Ob Ihr Gebäude anschließbar ist, klären Sie beim Betreiber; der Plan begründet keine einklagbaren Pflichten.

Quelle: Stadt Erlenbach a.Main; WärmeplanungQuelle: Stadt Erlenbach a.Main; Wärmeplan-Endbericht

  • Wo ist das Grundbuchamt für Erlenbach a.Main?
  • Welches Amtsgericht führt das Grundbuch?
  • Kann ich ohne Interesse Einsicht nehmen?

Zuständig ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Obernburg a. Main, Römerstraße 80, 63785 Obernburg. Einsicht und Abschriften nur bei berechtigtem Interesse (§ 12 GBO). Sprechzeiten der Geschäftsstelle: montags bis freitags 8–12 Uhr oder nach Vereinbarung.

Quelle: Justiz Bayern; Grundbuchamt Obernburg

  • Wo finde ich Bodenrichtwerte für Erlenbach a.Main?
  • Gibt es BORIS Bayern für den Landkreis Miltenberg?
  • Sind Richtwerte Verkaufspreise?

Öffentliche Bodenrichtwerte veröffentlicht der Gutachterausschuss über bodenrichtwerte.bayern.de. Der Wert gilt für die Zone, nicht automatisch als Kaufpreis Ihres Grundstücks. Stand und Zone lesen Sie in der Kartenauskunft.

Quelle: Bodenrichtwerte Bayern; Kartenauskunft

  • Was kostet die Stellplatzablösung in Erlenbach a.Main?
  • Kann ich Stellplätze immer ablösen?
  • Wann muss der Ablösungsvertrag stehen?

Nur wenn Stellplätze auf dem Grundstück oder in der Nähe nicht herstellbar sind, kann die Stadt im Einzelfall eine Ablösung zulassen. Der Betrag beträgt pauschal 8.000 € je Stellplatz. Der Vertrag muss vor der Baugenehmigung stehen; die Entscheidung liegt im Ermessen der Stadt (Stellplatzsatzung, Änderung in Kraft seit 30. September 2025).

Quelle: Stadt Erlenbach a.Main; Stellplatzsatzung Ablösung

  • Ist Erlenbach a.Main hochwassergefährdet?
  • Liegt mein Grundstück im HQ100 am Main?
  • Wo sehe ich festgesetzte Überschwemmungsgebiete?

Der Main ist Risikogewässer; ufernahe Flurstücke können im HQ100 liegen, Hang- und Höhenlagen (etwa Streit) in der Regel nicht. Prüfen Sie die genaue Flur im UmweltAtlas Bayern (festgesetzte und vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete). Pauschalaussagen für die ganze Stadt ersetzen die Karte nicht.

Quelle: LfU Bayern; UmweltAtlas Hochwasser

  • Fallen in Erlenbach a.Main Erschließungsbeiträge an?
  • Gibt es eine Erschließungsbeitragssatzung?
  • Sind Straßenausbaubeiträge abgeschafft?

Für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen kann die Stadt Beiträge nach Satzung erheben (Bayern: Art. 5a KAG). Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge hat der Freistaat 2018 abgeschafft. Ob Ihr Grundstück noch beitragspflichtig ist, klären Sie im Stadtbauamt vor dem Kauf.

Quelle: BayernPortal; Erschließungsbeiträge

  • Welche Schulen erreichen Familien nach einem Kauf?
  • Gibt es Grundschule und Gymnasium in der Stadt?
  • Wo liegt das Schulzentrum?

In der Stadt: Vits-Grundschule, Barbarossa-Mittelschule und Hermann-Staudinger-Gymnasium (Elsenfelder Straße — das Wärmeplan-Fokusgebiet „Schulzentrum / Stadtkern“). Kita-Gebühren und vier städtische Einrichtungen stehen in der Mieter-Beschreibung; der Landes-Zuschuss im Bundesland-Block.

Quelle: Stadt Erlenbach a.Main; Bildungsangebot

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