Immobilien zum Mieten in Essenbach

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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Essenbach – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!

Das Wichtigste zum Mieten in Essenbach

Essenbach steht nicht unter der Mietpreisbremse: Der Markt fehlt in der MiSchuV-Anlage (ab 1. Januar 2026), während die Nachbarn Altdorf und Ergolding gelistet sind. Neuverträge unterliegen damit nicht der 10-Prozent-Grenze über der Vergleichsmiete; Bestandserhöhungen bleiben bei 20 % in drei Jahren. Die neue Grundsteuer (Hebesatz B 250 v. H.) darf über die Nebenkosten umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht.

Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV AnlageQuelle: Markt Essenbach; Grundsteuer Hebesätze

Gibt es einen amtlichen Mietspiegel?

Auf den Seiten des Marktes ist kein einfacher oder qualifizierter Mietspiegel veröffentlicht. Vermieter müssen eine Erhöhung zur ortsüblichen Vergleichsmiete daher anders begründen — etwa mit Vergleichswohnungen oder einem Gutachten. Portal-€/m²-Listen ersetzen das nicht.

Quelle: Markt Essenbach; Satzungen Übersicht

Wo beantragen Sie den Wohnberechtigungsschein?

Zuständig ist das Landratsamt Landshut — Wohnungsbindungsrecht, Josef-Neumeier-Allee 1, also im Marktgebiet selbst, nicht das Rathaus. Den Wohnberechtigungsschein und die Benennung für eine geförderte Wohnung können Sie online über das BayernPortal stellen; Termin vorher ist empfohlen.

Quelle: Landkreis Landshut; WohnungsbindungsrechtQuelle: BayernPortal; WBS Antrag Landshut

Welche Abgaben sitzen oft in der Nebenkostenabrechnung?

Kanal: Einleitungsgebühr 1,83 € je Kubikmeter, Niederschlagswasser 0,26 € je Quadratmeter. Restmüll (Landkreis, ab 2026) beginnt bei 20,67 € monatlich für 80 Liter mit Biotonne. Kita-Gebühren des Marktes (ab 1.9.2025 Kindergarten ohne Mittag 111–166 €) tragen die Eltern direkt, nicht der Vermieter.

Quelle: Markt Essenbach; Kanal und AbfallQuelle: Markt Essenbach; Kita-Gebührensatzung

Bundesland Bayern:

  • Grunderwerbsteuer: 3,5 % (Kauf; für Mieter nachrangig)
  • Neue Grundsteuer: bayerisches Flächenmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Mietpreisbremse nicht landesweit — nur MiSchuV-Liste
  • Kindergarten: landesweiter Beitragszuschuss 100 €/Monat (Altersfenster Freistaat, ausgewiesen bis 31.12.2026)

Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:

Häufige Fragen zum Mieten in Essenbach

  • Gilt in Essenbach die Mietpreisbremse?
  • Steht Essenbach in der MiSchuV?
  • Gilt die 10-Prozent-Grenze bei Neuverträgen?

Nein. Essenbach fehlt in der Anlage der bayerischen Mieterschutzverordnung (gültig ab 1. Januar 2026). Im Landkreis Landshut sind dort nur Altdorf und Ergolding genannt, plus die kreisfreie Stadt Landshut. Landesrahmen: Bundesland-Block der Ortsbeschreibung.

Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV Anlage

  • Welche Kappungsgrenze gilt bei Mieterhöhungen?
  • 15 oder 20 Prozent in drei Jahren?
  • Gilt die abgesenkte Kappung?

Es gilt die bundesweite Grenze von 20 % in drei Jahren zur ortsüblichen Vergleichsmiete — nicht die abgesenkte 15-Prozent-Kappung, weil Essenbach nicht als angespannter Wohnungsmarkt ausgewiesen ist.

Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV Anlage

  • Gibt es in Essenbach einen amtlichen Mietspiegel?
  • Wo finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete?
  • Hat der Markt einen qualifizierten Mietspiegel?

Nein. Der Markt veröffentlicht auf seiner Website keinen einfachen oder qualifizierten Mietspiegel. Eine Erhöhung nach § 558 BGB muss der Vermieter daher anders begründen (Vergleichswohnungen, Gutachten). Kommerzielle €/m²-Portale sind kein amtlicher Spiegel.

Quelle: Markt Essenbach; Satzungen Übersicht

  • Wo beantrage ich einen Wohnberechtigungsschein?
  • Wer vergibt Sozialwohnungen für Essenbach?
  • Geht der WBS online?

Beim Landratsamt Landshut, Wohnungsbindungsrecht, Josef-Neumeier-Allee 1 in Essenbach. Online-Antrag und Benennung laufen über das BayernPortal. Das Rathaus des Marktes stellt den Schein nicht selbst aus.

Quelle: Landkreis Landshut; WohnungsbindungsrechtQuelle: BayernPortal; WBS Antrag Landshut

  • Darf der Vermieter die Grundsteuer umlegen?
  • Welcher Hebesatz gilt für Mieter indirekt?
  • Ist die neue Grundsteuer Betriebskosten?

Ja, wenn der Mietvertrag die Umlage der Betriebskosten vorsieht. Der Markt setzt für die neue Grundsteuer (ab 2025) Hebesatz B auf 250 v. H. Fehlt die Klausel, bleibt die Steuer beim Eigentümer. Landesmodell: Bundesland-Block der Ortsbeschreibung.

Quelle: Markt Essenbach; Grundsteuer Hebesätze

  • Was kosten Kita-Plätze des Marktes?
  • Wie hoch ist die Krippengebühr?
  • Gibt es Geschwisterermäßigung?

Ab 1. September 2025: Kindergarten ohne Mittag 111–166 € je nach Buchung, Krippe ab 173 € (4 Stunden) plus Frühstücksgeld 12 €. Ältere Geschwister in einer Markt-Einrichtung zahlen die Hälfte der Benutzungsgebühr. Mittagessen Kindergarten pauschal 81,50 €.

Quelle: Markt Essenbach; Kita-Gebührensatzung

  • Wie hoch sind Abwasser- und Müllgebühren?
  • Was kostet der Kubikmeter Kanal?
  • Was zahlt man für die 80-Liter-Tonne?

Einleitungsgebühr 1,83 €/m³, Niederschlagswasser 0,26 €/m². Restmüll des Landkreises ab 2026: 20,67 € monatlich für 80 Liter mit Biotonne. Ob das in Ihrer Abrechnung steht, hängt vom Mietvertrag ab.

Quelle: Markt Essenbach; Kanal und Abfall

  • Wie pendle ich als Mieter nach Landshut?
  • Brauche ich ein eigenes Auto?
  • Welche MVV-Busse halten in Essenbach?

Ohne Auto über RegionalBus 536 und 537 im MVV (seit 1.1.2026). Einen Bahnhof im Markt gibt es nicht; der Landshuter Hauptbahnhof ist der SPNV-Umstieg. Viele Kreisbehörden sitzen bereits in Essenbach.

Quelle: Landkreis Landshut; RegionalBus 536 537

  • Wie läuft die Kita-Anmeldung konkret?
  • Ist die Online-Anmeldung verbindlich?
  • Wann kommt die Platzzusage?

Markt-Kitas: nur online auf essenbach.de. Der Wunsch ist unverbindlich, bindend erst der Betreuungsvertrag. Platzvergabe schriftlich/per E-Mail nach der Schuleinschreibung (für 2026/2027 voraussichtlich ab April). St. Erhard Oberahrain: eigenes Formular.

Quelle: Markt Essenbach; Kinderbetreuung Anmeldung

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