Immobilien zum Mieten in Friedeburg
0 Immobilien werden in Friedeburg zum Mieten angeboten.
Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Friedeburg – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Mieten in Friedeburg
Bei einer Neuvermietung in Friedeburg greift die Mietpreisbremse nicht. Die Gemeinde ist in der Niedersächsischen Mieterschutzverordnung nicht genannt. Die Miete einer neuen Vermietung ist hier nicht auf zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete gedeckelt. Der Genehmigungsvorbehalt bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen gilt in Friedeburg ebenfalls nicht.
Quelle: Staatskanzlei Niedersachsen; MieterschutzlisteQuelle: Gesetze im Internet; Mietpreisbremse
Kein Mietspiegel der Gemeinde
Die Gemeinde Friedeburg veröffentlicht keinen Mietspiegel. Eine Erhöhung im laufenden Vertrag muss der Vermieter anders belegen. Das Gesetz nennt dafür mindestens drei vergleichbare Wohnungen oder ein Sachverständigengutachten. Werte aus Inseratsportalen ersetzen diese Begründung nicht. Fehlt ein Spiegel, bleibt die Vergleichsmiete damit eine Einzelfallprüfung und keine Tabelle der Gemeinde.
Quelle: Gesetze im Internet; Mieterhöhung begründenQuelle: Gemeinde Friedeburg; kein Mietspiegel
Im laufenden Vertrag höchstens 20 Prozent
Zieht die Miete im bestehenden Vertrag an, gilt in Friedeburg die allgemeine Kappungsgrenze. In drei Jahren darf die Miete um höchstens 20 % steigen. Die engere Grenze von 15 Prozent gilt nur dort, wo die Mieterschutzverordnung sie ausweist. Friedeburg gehört nicht dazu.
Die Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) darf der Vermieter nur auf die Nebenkosten umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Der Hebesatz B der Gemeinde liegt bei 213 %, festgesetzt am 4. Dezember 2024 für das Haushaltsjahr 2025. Ob der Betrag in Ihrer Abrechnung steht, entscheidet die Klausel. Der Hebesatz allein reicht nicht.
Quelle: Gesetze im Internet; KappungsgrenzeQuelle: Gemeinde Friedeburg; Hebesatz BQuelle: Gesetze im Internet; Betriebskosten
Wohnberechtigungsschein in Wittmund
Einen Wohnberechtigungsschein beantragen Sie beim Landkreis Wittmund, nicht im Rathaus Friedeburg. Zuständig ist der Fachbereich Bauen, Schloßstraße 9, Verwaltungsgebäude III, 26409 Wittmund. Im Antragsformular ist Friedeburg als Wohnort auswählbar. Der Schein berechtigt zum Bezug einer geförderten Wohnung. Einen Anspruch auf eine bestimmte Wohnung begründet er nicht.
Der Schein gilt in der Regel ein Jahr und nur in dem Bundesland, das ihn ausstellt. Die Gebühr für die Entscheidung liegt zwischen 18 und 40 Euro. Beim Mietvertrag legen Sie den Schein dem Vermieter vor. Nach Ablauf stellen Sie bei Bedarf einen neuen Antrag.
Quelle: Landkreis Wittmund; WohnberechtigungsscheinQuelle: Landkreis Wittmund; Antrag WBS
Kita: Vorrang für Kinder aus Friedeburg
Bei der Platzvergabe werden Kinder bevorzugt, die in Friedeburg gemeldet sind. Ab dem Monat des dritten Geburtstags ist die Betreuung bis acht Stunden am Tag gebührenfrei. Darunter und bei längerer Betreuung staffelt die Gemeinde die Gebühr nach Einkommen: Vormittag 100 bis 200 Euro, Ganztag 160 bis 320 Euro im Monat. Für das zweite und jedes weitere Kind in einer Einrichtung der Gemeinde sinkt der Gebührensatz um 50 %.
Fällig ist die Gebühr am 15. Schließt die Gruppe aus internen Gründen länger als fünf Tage am Stück, gibt es ab dem sechsten Tag eine anteilige Erstattung für die Kinder, die Gebühren zahlen. Die Anmeldung und der Antrag auf eine niedrigere Stufe laufen über das Rathaus, Friedeburger Hauptstraße 96. Ist kein Platz frei, berät der Landkreis über Kindertagespflege, Dohuser Weg 34 in Wittmund.
Quelle: Gemeinde Friedeburg; Kita-SatzungQuelle: Gemeinde Friedeburg; Kita-Kontakt
Bundesland Niedersachsen:
- Grunderwerbsteuer: 5,0 %
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur Gemeinden der Mieterschutzverordnung
- Neue Grundsteuer: Flächen-Lage-Modell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
- Solarpflicht: NBauO — Neubau und Dachsanierung (ab 50 m² Dach)
Zusätzliche Info zum Bundesland Niedersachsen:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: LStN; Grunderwerbsteuer
- Mieterschutzverordnung nur bestimmte Gemeinden — Quelle: Land Niedersachsen; Mieterschutz
- Grundsteuer Flächen-Lage-Modell — Quelle: Finanzministerium Niedersachsen; Grundsteuerreform
Häufige Fragen zum Mieten in Friedeburg
- Gilt in Friedeburg die Mietpreisbremse?
- Ist die Miete bei Neuvermietung gedeckelt?
- Liegt Friedeburg in der Mieterschutzverordnung?
Nein. Friedeburg steht nicht in der Niedersächsischen Mieterschutzverordnung. Bei einer Neuvermietung gilt die Grenze von zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete hier nicht.
Quelle: Staatskanzlei Niedersachsen; MietpreisbremseQuelle: Gesetze im Internet; Mietpreisbremse
- Welche Kappungsgrenze gilt in Friedeburg?
- Darf die Miete nur um 15 Prozent steigen?
- Wie stark darf die Miete in drei Jahren steigen?
Im laufenden Vertrag darf die Miete in drei Jahren um höchstens 20 % steigen. Die abgesenkte Grenze von 15 Prozent gilt nur in den Gemeinden der Mieterschutzverordnung. Friedeburg ist nicht dabei.
Quelle: Gesetze im Internet; KappungsgrenzeQuelle: Land Niedersachsen; Kappungsgebiete
- Gibt es in Friedeburg einen Mietspiegel?
- Wo steht die ortsübliche Vergleichsmiete?
- Wie begründet der Vermieter eine Mieterhöhung?
Die Gemeinde veröffentlicht keinen Mietspiegel. Eine Erhöhung im laufenden Vertrag belegt der Vermieter mit mindestens drei vergleichbaren Wohnungen oder mit einem Gutachten. Ein Inseratsportal ersetzt das nicht.
Quelle: Gesetze im Internet; MieterhöhungQuelle: Gemeinde Friedeburg; kein Mietspiegel
- Wo beantrage ich den Wohnberechtigungsschein?
- Gibt das Rathaus Friedeburg den WBS aus?
- Was kostet der Wohnberechtigungsschein?
Den Wohnberechtigungsschein stellt der Landkreis Wittmund aus, Fachbereich Bauen, Schloßstraße 9 in Wittmund. Friedeburg ist im Formular als Wohnort wählbar. Die Gebühr liegt zwischen 18 und 40 Euro. Der Schein gilt in der Regel ein Jahr und sichert keine bestimmte Wohnung zu.
- Kann der Vermieter die Grundsteuer umlegen?
- Wie hoch ist der Hebesatz für Mieter?
- Steht die neue Grundsteuer in den Nebenkosten?
Nur wenn der Mietvertrag die Umlage vorsieht. Der Hebesatz B nach der Grundsteuerreform (ab 2025) liegt bei 213 %, festgesetzt für das Haushaltsjahr 2025. Fehlt die Klausel, bleibt die Steuer beim Eigentümer. Der Hebesatz ist kein Euro-Betrag in der Abrechnung.
Quelle: Gesetze im Internet; BetriebskostenQuelle: Gemeinde Friedeburg; Hebesatz B
- Braucht die Umwandlung in Eigentum eine Genehmigung?
- Gilt der Umwandlungsschutz in Friedeburg?
- Darf der Vermieter die Wohnung einfach aufteilen?
Der Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen gilt in Friedeburg nicht. Er ist an die Gemeinden der Mieterschutzverordnung gebunden. Friedeburg steht nicht auf dieser Liste.
Quelle: Staatskanzlei Niedersachsen; UmwandlungsschutzQuelle: Gesetze im Internet; Umwandlung
- Was zahlen Familien in der Miete für die Kita?
- Ist der Kindergarten ab drei Jahren kostenlos?
- Wie kündige ich einen Kita-Platz?
Bis acht Stunden am Tag ist die Betreuung ab dem dritten Geburtstagsmonat gebührenfrei. Darüber und in der Krippe gelten 100 bis 320 Euro im Monat, je nach Zeit und Einkommen. Eine Abmeldung muss bis zum 15. zum Ende des Folgemonats bei der Gemeinde eingehen. In den letzten drei Monaten des Kindergartenjahres endet die Gebühr sonst erst mit dem Kita-Jahr.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden