Immobilien zum Mieten in Schortens
0 Immobilien werden in Schortens zum Mieten angeboten.
Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Schortens – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Mieten in Schortens
Schortens steht nicht unter der Mietpreisbremse: Bei Neuvermietung gibt es keine Deckelung auf 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % greift ebenfalls nicht. Beim Kauf fielen landesweit 5 % Grunderwerbsteuer an — für Mieter vor allem als Kontrast zur Kaufnebenkostenlage.
Quelle: Land Niedersachsen; MieterschutzverordnungQuelle: Landesamt für Steuern Niedersachsen; Grunderwerbsteuer
Welche Kappung gilt bei Mieterhöhungen?
Im laufenden Mietverhältnis gilt die bundesweite Grenze: höchstens 20 % Erhöhung in drei Jahren bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Einen amtlichen kommunalen Mietspiegel veröffentlicht die Stadt auf ihren Service-Seiten nicht; Vergleichsmieten müssen Sie über Vergleichswohnungen, Gutachten oder Verbände begründen lassen.
Quelle: Land Niedersachsen; Kappungsgrenze Gebietskulisse
Wo beantrage ich den Wohnberechtigungsschein?
Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) — Nachweis für geförderte Sozialwohnungen — stellen Sie für Schortens bei der Stadtverwaltung (nicht beim Kreisamt für den übrigen Landkreis). Der Schein gilt in der Regel ein Jahr und weist keine konkrete Wohnung zu. Die Gebühr liegt laut Stadtseite bei 18 € (bei Abweichung bis 40 €).
Quelle: Stadt Schortens; Wohnberechtigungsschein
Was bleibt bei Kita und Nebenkosten?
Anmeldung und Platzvergabe laufen über den Landkreis Friesland als Träger. Ab dem Monat des dritten Geburtstags bis zur Einschulung ist die Betreuung bis zu acht Stunden täglich beitragsfrei; Verpflegung und Randzeiten bleiben entgeltpflichtig. Die Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) kann — wenn der Mietvertrag das vorsieht — über die Nebenkosten umgelegt werden.
Quelle: Landkreis Friesland; Kita-EntgeltordnungQuelle: Stadt Schortens; Hebesatzsatzung 2025
Bundesland Niedersachsen:
- Grunderwerbsteuer: 5,0 %
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur Gemeinden der Mieterschutzverordnung (Ort: Fließtext)
- Neue Grundsteuer: Flächen-Lage-Modell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
- Solarpflicht: NBauO — Neubau und Dachsanierung (ab 50 m² Dach)
Zusätzliche Info zum Bundesland Niedersachsen:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: LStN; Grunderwerbsteuer
- Mieterschutzverordnung nur bestimmte Gemeinden — Quelle: Land Niedersachsen; Mieterschutz
- Grundsteuer Flächen-Lage-Modell — Quelle: Finanzministerium Niedersachsen; Grundsteuerreform
Häufige Fragen zum Mieten in Schortens
- Gilt in Schortens die Mietpreisbremse?
- Ist die Neuvertragsmiete in Schortens gedeckelt?
- Darf der Vermieter frei die Miete setzen?
Nein. Schortens gehört nicht zu den 57 Kommunen der Niedersächsischen Mieterschutzverordnung. Die Mietpreisbremse (höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete bei Wiedervermietung) gilt hier nicht. Andere bundesweite Mieterschutzregeln (z. B. Form der Mieterhöhung) bleiben unberührt.
- Welche Kappungsgrenze gilt in Schortens?
- Darf die Miete um 15 oder 20 Prozent steigen?
- Wie stark darf der Vermieter erhöhen?
Es gilt die bundesweite Kappungsgrenze von höchstens 20 % in drei Jahren bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Die abgesenkte 15-%-Grenze der niedersächsischen Verordnung greift nur in den gelisteten angespannten Gebieten — Schortens gehört nicht dazu.
- Gibt es in Schortens einen amtlichen Mietspiegel?
- Wo finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete?
- Muss der Vermieter einen Mietspiegel vorlegen?
Einen anerkannten kommunalen Mietspiegel veröffentlicht die Stadt auf ihren bekannten Service-Seiten nicht. Für Mieterhöhungen und Neuvertragsvergleiche bleiben Vergleichswohnungen, Sachverständigengutachten oder Verbandsübersichten die üblichen Wege — im Zweifel Fachberatung einholen.
- Brauche ich einen WBS — und wo beantrage ich ihn in Schortens?
- Wie bekomme ich einen Wohnberechtigungsschein?
- Wo ist das Wohnungsamt für Sozialwohnungen?
Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) brauchen Sie für geförderte Sozialwohnungen mit Belegungsbindung. Für Schortens stellen Sie den Antrag bei der Stadtverwaltung (Ausnahme im Landkreis Friesland). Der Schein gilt in der Regel ein Jahr und weist keine konkrete Wohnung zu. Gebühr: 18 €, bei Abweichung bis 40 €.
- Was kostet die Kita für Mieter-Familien in Schortens?
- Ist der Kindergarten beitragsfrei?
- Wer ist Träger der Kitas?
Träger ist der Landkreis Friesland; Anmeldung läuft online über den Kreis. Ab dem Monat des dritten Geburtstags bis zur Einschulung ist die Betreuung bis zu acht Stunden täglich beitragsfrei. Verpflegung, längere Randzeiten sowie Krippe und Hort bleiben entgeltpflichtig nach der Entgeltordnung ab 01.08.2025.
Quelle: Landkreis Friesland; Kita-EntgeltordnungQuelle: Stadt Schortens; Kita anmelden
- Wird die Grundsteuer auf Mieter umgelegt?
- Steht die Grundsteuer in der Nebenkostenabrechnung?
- Wie hoch ist der Hebesatz für die Nebenkosten?
Vermieter dürfen die Grundsteuer über die Betriebskosten umlegen — wenn der Mietvertrag das vorsieht. Seit der Reform (ab 2025) gilt in Schortens der Hebesatz der Grundsteuer B von 480 %. Die Höhe für Ihre Wohnung steht im Bescheid bzw. in der Abrechnung; ohne Vertragsgrundlage bleibt die Steuer beim Eigentümer.
- Wie komme ich als Mieter ohne Auto zur Arbeit?
- Gibt es ÖPNV nach Wilhelmshaven?
- Welcher Verbund gilt in Schortens?
Zuständig für den Busverkehr ist der Verkehrsverbund Ems-Jade (VEJ). Der Bahnhof Schortens-Heidmühle mit der RB 59 verbindet Sie mit Wilhelmshaven, Sande und Jever/Esens. Für Schichtarbeit und Ortsteile ohne Bahnhof prüfen Sie konkrete Buslinien und Umstiege.
Quelle: Stadt Schortens; VerkehrsanbindungQuelle: Verkehrsverbund Ems-Jade; Busfahrpläne
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.08.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden