Großzügig wohnen in ruhiger Lage


Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Herford – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Wer in Herford kauft, zahlt in Nordrhein-Westfalen 6,5 % Grunderwerbsteuer auf die Bemessungsgrundlage. Beim Mieten gilt hier keine Mietpreisbremse; Bestandserhöhungen sind auf 20 % in drei Jahren gekappt. Zusätzlich planen Sie Notar-, Grundbuch- und ggf. Maklerkosten ein.
Quelle: Finanzamt NRW; GrunderwerbsteuerQuelle: Land NRW; Mieterschutz
Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) ermittelt das Finanzamt den Messbetrag nach dem wertabhängigen Bundesmodell; die Stadt wendet den Hebesatz an. In Herford liegt der Hebesatz der Grundsteuer B für 2025 und 2026 bei 778 %, die Grundsteuer A bei 332 %. Das ist kein Verkaufspreis und kein Marktwert-Label.
Quelle: Stadt Herford; Grundsteuer Hebesätze
Grundbucheintragungen und -einsicht für Herford bearbeitet das Amtsgericht Herford (Grundbuchamt). Orientierung zu lagetypischen Bodenwerten liefert der Gutachterausschuss über BORIS-NRW; die Werte sind keine Verkehrswertgutachten, helfen aber bei der Einordnung vor dem Notartermin.
Quelle: Amtsgericht Herford; GrundbuchamtQuelle: BORIS-NRW; BodenrichtwerteQuelle: Gutachterausschuss Herford; BORIS
Seit März 2024 erarbeitet die Stadt mit dem Hamburg Institut einen kommunalen Wärmeplan fürs gesamte Stadtgebiet (Vorlagepflicht bis 2028). Der Plan soll zeigen, wo Netze oder dezentrale Lösungen sinnvoll sein können — ohne Anschlusszwang. Ergänzend gibt es eine städtische Pauschalförderung von 1.000 € beim Heizungstausch auf Wärmepumpe oder Biomasse (mit BAFA-/KfW-Förderung).
Quelle: Stadt Herford; WärmeplanungQuelle: Stadt Herford; Heizungstausch-Förderung
Ja. Für Grundstücke in Nordrhein-Westfalen beträgt die Grunderwerbsteuer 6,5 % der Bemessungsgrundlage (in der Regel der Kaufpreis). Der Satz gilt landesweit — auch in Herford.
Neben der Grunderwerbsteuer (6,5 %) fallen Notar- und Grundbuchkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz an. Eine Maklerprovision nur, wenn ein Makler beauftragt wurde; die Verteilung richtet sich nach Vereinbarung und Bestellerprinzip.
Zuständig ist das Amtsgericht Herford (Grundbuchamt). Eintragungen laufen in der Regel über die Notarin oder den Notar; bei berechtigtem Interesse ist Einsicht bzw. ein Ausdruck möglich.
Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) gilt in Herford bei der Grundsteuer B der Hebesatz 778 % (2025 und 2026); Grundsteuer A: 332 %. Das Finanzamt setzt den Messbetrag (wertabhängiges Bundesmodell); die Stadt multipliziert mit dem Hebesatz. Das ist kein Verkaufspreis.
Amtliche Bodenrichtwerte veröffentlicht der Gutachterausschuss über BORIS-NRW (kostenlos abfragbar). Es handelt sich um lagetypische Durchschnittswerte — nicht um den individuellen Verkehrswert Ihres Objekts.
Quelle: BORIS-NRW; BodenrichtwerteQuelle: Gutachterausschuss Herford; BORIS
Die Stadt fördert den Tausch fossiler Heizungen bzw. Nachtspeicher gegen Wärmepumpe oder Biomasse mit pauschal 1.000 €, wenn zugleich BAFA- oder KfW-Förderung greift. Parallel entsteht seit März 2024 der kommunale Wärmeplan (ohne Anschlusszwang) — nützlich als Lage-Orientierung vor dem Kauf.
Quelle: Stadt Herford; Heizungstausch-FörderungQuelle: Stadt Herford; Wärmeplanung
Ja — Beiträge hängen von Einkommen, Alter und Stunden ab. Ab dem Kindergartenjahr, in dem das Kind bis zum 30. September vier wird, bis zur Einschulung ist die Betreuung beitragsfrei; Verpflegung bleibt oft extra.
Nein, die Mietpreisbremse gilt in Herford nicht. Bei Bestandserhöhungen bleibt die Kappungsgrenze bei 20 % in drei Jahren zuzüglich der Grenze der ortsüblichen Vergleichsmiete (einfacher Mietspiegel als Orientierung).
Quelle: Land NRW; MieterschutzQuelle: Stadt Herford; Mietspiegel
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden