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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Hüllhorst – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) setzt Hüllhorst für das Haushaltsjahr 2026 den Hebesatz der Grundsteuer B auf 600 % (A: 345 %). Die Mietpreisbremse gilt hier nicht — relevant, wenn Sie später vermieten. Landesweite Kaufnebenkosten: siehe Bundesland-Block.
Quelle: Gemeinde Hüllhorst; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Land NRW; Mieterschutz Kommunenliste
Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Gemeinde wendet den Hebesatz an. Die Jahressteuer ist kein Verkaufspreis. Einspruch gegen den Messbescheid geht an das Finanzamt, Widerspruch gegen den kommunalen Abgabenbescheid an die Gemeinde (Team 1.3, Löhner Straße 1).
Quelle: Gemeinde Hüllhorst; Grundsteuer Service
Grundbuchsachen für Hüllhorst laufen über das Amtsgericht Lübbecke (Grundbuchamt). Der Gerichtsbezirk umfasst ausdrücklich die Gemeinde Hüllhorst sowie Lübbecke und Preußisch Oldendorf. Auszüge beantragen Sie dort bei berechtigtem Interesse oder über den Notar. Bodenrichtwerte liefert landesweit BORISplus.NRW.
Quelle: Amtsgericht Lübbecke; GerichtsbezirkQuelle: Amtsgericht Lübbecke; Grundbuchamt
Die Gemeinde erhebt Erschließungsbeiträge nach eigener Satzung (Stand Ortsrecht). Einen beschlossenen kommunalen Wärmeplan hat sie bisher nicht veröffentlicht; Klimaanpassung läuft über das Kreisprojekt Evolving Regions. Eigentumsförderung des Landes beantragen Sie über die Bewilligungsbehörde beim Kreis Minden-Lübbecke (Wohnraumförderung, Portastraße 13, Minden).
Quelle: Gemeinde Hüllhorst; ErschließungsbeiträgeQuelle: Gemeinde Hüllhorst; KlimaschutzQuelle: Kreis Minden-Lübbecke; Wohnraumförderung
Zusätzliche Info zum Bundesland Nordrhein-Westfalen:
Es gilt der landesweite Satz von 6,5 % — siehe Bundesland-Block in der Ortsbeschreibung. Zusätzlich kalkulieren Sie Notar, Grundbuch und ggf. Makler.
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025): Hebesatz A 345 %, Hebesatz B 600 % im Haushaltsjahr 2026. Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Gemeinde den Hebesatz. Die Jahressteuer ist kein Verkaufspreis.
Zuständig ist das Amtsgericht Lübbecke (Grundbuchamt). Der Gerichtsbezirk umfasst ausdrücklich Hüllhorst, Lübbecke und Preußisch Oldendorf. Einsicht und Ausdruck bei berechtigtem Interesse oder über den Notar.
Quelle: Amtsgericht Lübbecke; GerichtsbezirkQuelle: Amtsgericht Lübbecke; Grundbuchamt
Öffentliche Bodenrichtwerte stehen landesweit in BORISplus.NRW. Sie ersetzen keine Verkehrswertermittlung; Zonen und Stichtag prüfen Sie in der Karte zum konkreten Grundstück.
Landesdarlehen der Wohnraumförderung beantragen Sie über die Bewilligungsbehörde beim Kreis Minden-Lübbecke (Wohnraumförderung, Portastraße 13, Minden). Ergänzend gibt es eigene Programme der NRW.BANK. Konditionen und Einkommensgrenzen sind landesweit — siehe Bundesland-Block.
Quelle: Kreis Minden-Lübbecke; WohnraumförderungQuelle: NRW.BANK; Wohneigentum
Ja, die Gemeinde hat eine Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und zusätzlich eine Satzung über Beiträge für straßenbauliche Maßnahmen. Ob und in welcher Höhe bei Ihrem Grundstück etwas anfällt, hängt vom konkreten Ausbau ab; maßgeblich ist das Ortsrecht.
Einen beschlossenen Wärmeplan hat die Gemeinde bisher nicht veröffentlicht. Ein flächendeckendes Fernwärmenetz ist nicht ausgewiesen. Für Klimaanpassung (u. a. Starkregen) verweist sie auf Evolving Regions und das GEOportal des Kreises. Heizung und Sanierung prüfen Sie objektbezogen.
Nein, die Mietpreisbremse gilt nicht. Im Bestand bleibt die Kappung bei höchstens 20 % in drei Jahren. Einen Mietspiegel führt die Gemeinde nicht.
Quelle: Land NRW; Mieterschutz KommunenlisteQuelle: Gemeinde Hüllhorst; Mietspiegel
Drei Grundschulen mit Offenem Ganztag (Oberbauerschaft, Schnathorst, Tengern) und eine Gesamtschule mit Sekundarstufen I und II. Kitaplätze laufen über Kivan des Kreises; OGS-Beiträge über die Gemeinde.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden