Immobilien zum Mieten in Herrsching a.Ammersee

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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Herrsching a.Ammersee – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!

Das Wichtigste zum Mieten in Herrsching a.Ammersee

Den Wohnberechtigungsschein, also den Nachweis, dass Ihr Haushalt eine geförderte Wohnung mieten darf, beantragen Sie beim Landratsamt Starnberg. Der Landkreis ist ein Gebiet mit erhöhtem Wohnungsbedarf. Für Wohnungen der Einkommensstufe I und des ersten Förderungswegs hat das Amt ein Benennungsrecht: Es schlägt Haushalte vor und weist die Wohnung zu. Die Gebühr beträgt 10 bis 20 €. Die angehobenen Einkommensgrenzen gelten in den Gemeinden des Kreises außer Wörthsee; Herrsching gehört dazu.

Quelle: Landratsamt Starnberg; Wohnberechtigungsschein

Einen Mietspiegel veröffentlicht die Gemeinde in ihrem Ortsrecht nicht. Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Herrsching a.Ammersee trotzdem die Mietpreisbremse, bis zum 31. Dezember 2029. Bei der Neuvermietung einer Bestandswohnung darf die Nettokaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, soweit keine Ausnahme greift. Im laufenden Vertrag deckelt die Kappungsgrenze die Steigerung auf 15 % in drei Jahren. Nach einer Umwandlung in Wohnungseigentum beträgt die Sperrfrist für eine Eigenbedarfskündigung zehn Jahre.

Quelle: Gemeinde Herrsching; Ortsrecht ohne MietspiegelQuelle: Gesetze Bayern; MiSchuV AnlageQuelle: Justiz Bayern; Mieterschutzverordnung

26 Gemeindewohnungen am Mitterweg

Die Gemeinde vergibt 26 eigene Wohnungen im Projekt „Bezahlbarer Wohnraum Mitterweg“. Die Vergaberichtlinien hat der Gemeinderat am 17. Februar 2025 beschlossen; sie gelten seit dem 30. Mai 2025. Die konkrete Vergabe der ersten Wohnungen hat der Rat am 20. Juli 2026 beschlossen. Bezugsfertig soll das Vorhaben voraussichtlich im Herbst 2027 sein.

Quelle: Gemeinde Herrsching; Wohnungsvergabe MitterwegQuelle: Gemeinde Herrsching; Vergabebeschluss 2026

Mindestens 16 Wohnungen sind für Berufe der Daseinsvorsorge vorgesehen. Werden später Wohnungen frei, gelten dieselben Richtlinien. Für die erste Vergabe waren 176 Bewerbungen eingegangen. Einen Anspruch auf eine Wohnung begründen die Richtlinien nicht.

Quelle: Gemeinde Herrsching; Daseinsvorsorge-QuoteQuelle: Gemeinde Herrsching; Bewerbungen Mitterweg

Kita: Satzungsrabatt weg, freiwillige 25 Prozent

Im Gemeindekindergarten Johannes A. Wunder entfällt die satzungseigene Geschwisterermäßigung seit dem 1. Januar 2026. Der Gemeinderat hat die 4. Änderungssatzung am 8. Dezember 2025 beschlossen. Unabhängig davon können Sie bei der Gemeinde eine freiwillige Ermäßigung von 25 % beantragen, für das zweite und jedes weitere Kind. Beide Kinder müssen in Herrschinger Einrichtungen betreut werden, und der Erstwohnsitz liegt in der Gemeinde. Die Vormerkung läuft über Little Bird, höchstens zwei Einrichtungen nacheinander.

Quelle: Gemeinde Herrsching; Kita-GebührensatzungQuelle: Gemeinde Herrsching; Geschwisterantrag 25 ProzentQuelle: Gemeinde Herrsching; Little Bird Kita

Grundsteuer nur mit Klausel in der Abrechnung

Die neue Grundsteuer (ab 2025) kann in der Nebenkostenabrechnung stehen, wenn der Mietvertrag die Umlage vorsieht. Fehlt die Klausel, trägt der Eigentümer die Steuer. Hebesatz B beträgt 420 v. H. Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Gemeinde den Hebesatz. Das Ergebnis ist die Jahressteuer, kein Verkaufspreis.

Quelle: Gemeinde Herrsching; Hebesatzsatzung 2025

Zum Pendeln starten Sie an der S8-Endstation. Die Haltestelle Herrsching liegt in Zone 3/4. Einen Bewohnerparkausweis stellt die Gemeinde nicht aus. Am Bahnhof schließen die Regionalbusse 921, 950, 951 und 953 an.

Quelle: Gemeinde Herrsching; ÖPNV Bus und BahnQuelle: MVV; Tarifzone HerrschingQuelle: Gemeinde Herrsching; kein Bewohnerparken

Bundesland Bayern:

  • Grunderwerbsteuer: 3,5 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden
  • Neue Grundsteuer: Flächenmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
  • Solarpflicht private Wohngebäude: keine verbindliche Pflicht (BayBO nur Soll)

Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:

Häufige Fragen zum Mieten in Herrsching a.Ammersee

  • Gilt in Herrsching a.Ammersee die Mietpreisbremse?
  • Ist Herrsching ein angespannter Wohnungsmarkt?
  • Ab wann gilt die Bremse?

Ja. Herrsching a. Ammersee steht in der Anlage der Mieterschutzverordnung unter Nummer 1.18.6. Seit dem 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2029 darf die Nettokaltmiete bei Neuvermietung einer Bestandswohnung die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10 % übersteigen, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift.

Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV AnlageQuelle: Justiz Bayern; Mieterschutzverordnung

  • Welche Kappungsgrenze gilt in Herrsching a.Ammersee?
  • Sind es 15 oder 20 Prozent in drei Jahren?
  • Wie stark darf die Miete im Vertrag steigen?

Die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % in drei Jahren. Sie gilt in Herrsching, weil die Gemeinde in derselben Mieterschutzverordnung steht wie die Mietpreisbremse.

Quelle: Justiz Bayern; KappungsgrenzeQuelle: Gesetze Bayern; MiSchuV Anlage

  • Gibt es in Herrsching a.Ammersee einen amtlichen Mietspiegel?
  • Wo steht die ortsübliche Vergleichsmiete?
  • Veröffentlicht die Gemeinde einen Spiegel?

Im Ortsrecht der Gemeinde ist kein Mietspiegel aufgeführt. Ohne eigenen Spiegel fehlt diese Begründungsgrundlage für eine Mieterhöhung. Vermieter stützen ein Erhöhungsverlangen dann auf Vergleichswohnungen oder ein Gutachten.

Quelle: Gemeinde Herrsching; Ortsrecht ohne Mietspiegel

  • Wo beantrage ich einen Wohnberechtigungsschein für Herrsching?
  • Gibt es ein Benennungsrecht im Landkreis Starnberg?
  • Was kostet der Wohnberechtigungsschein?

Beim Landratsamt Starnberg. Der Landkreis ist ein Gebiet mit erhöhtem Wohnungsbedarf. Für Wohnungen der Einkommensstufe I und des ersten Förderungswegs besteht ein Benennungsrecht. Die Gebühr liegt bei 10 bis 20 €. Die angehobenen Einkommensgrenzen gelten im Kreis außer in Wörthsee; Herrsching fällt darunter.

Quelle: Landratsamt Starnberg; Wohnberechtigungsschein

  • Vergibt die Gemeinde eigene Mietwohnungen am Mitterweg?
  • Wann werden die Wohnungen bezugsfertig?
  • Für wen sind die Gemeindewohnungen gedacht?

Ja, 26 gemeindeeigene Wohnungen im Projekt „Bezahlbarer Wohnraum Mitterweg“, voraussichtlich im Herbst 2027. Die Vergabe hat der Gemeinderat am 20. Juli 2026 beschlossen. Mindestens 16 Wohnungen sind für Berufe der Daseinsvorsorge vorgesehen. Für die erste Runde lagen 176 Bewerbungen vor. Einen Anspruch begründen die Richtlinien nicht.

Quelle: Gemeinde Herrsching; Wohnungsvergabe MitterwegQuelle: Gemeinde Herrsching; Vergabebeschluss 2026

  • Wie wirkt sich ein Geschwisterkind auf die Kita-Gebühr aus?
  • Gibt es noch eine satzungseigene Geschwisterermäßigung?
  • Kann ich 25 Prozent beantragen?

Die satzungseigene Geschwisterermäßigung im Gemeindekindergarten Johannes A. Wunder entfällt seit dem 1. Januar 2026. Getrennt davon können Sie bei der Gemeinde eine freiwillige Ermäßigung von 25 % für das zweite und jedes weitere Kind beantragen. Beide Kinder müssen in Herrschinger Einrichtungen sein, der Erstwohnsitz liegt in der Gemeinde. Vormerken können Sie über Little Bird, höchstens zwei Einrichtungen.

Quelle: Gemeinde Herrsching; Kita-GebührensatzungQuelle: Gemeinde Herrsching; Geschwisterantrag 25 ProzentQuelle: Gemeinde Herrsching; Little Bird Kita

  • Kann die Grundsteuer in der Nebenkostenabrechnung auftauchen?
  • Wie hoch ist der Hebesatz B?
  • Gilt die neue Grundsteuer ab 2025?

Ja, wenn der Mietvertrag die Umlage vorsieht. Für die neue Grundsteuer (ab 2025) gilt Hebesatz B 420 v. H. Fehlt die Klausel, trägt der Eigentümer die Steuer. Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Gemeinde den Hebesatz. Das ist kein Verkaufspreis.

Quelle: Gemeinde Herrsching; Hebesatzsatzung 2025

  • Wie lange gilt die Kündigungssperrfrist nach einer Umwandlung?
  • Darf der Käufer wegen Eigenbedarf kündigen?
  • Gelten zehn Jahre in Herrsching?

In Herrsching beträgt die Sperrfrist zehn Jahre. In dieser Zeit darf der neue Eigentümer nach einer Umwandlung der Mietwohnung in Eigentum wegen Eigenbedarfs nicht kündigen. Die Frist steht in der Mieterschutzverordnung, die bis zum 31. Dezember 2029 gilt.

Quelle: Justiz Bayern; Sperrfrist zehn Jahre

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