Immobilien zum Mieten in Starnberg
0 Immobilien werden in Starnberg zum Mieten angeboten.
Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Starnberg – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Mieten in Starnberg
Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Starnberg die Mietpreisbremse: Bei Neuabschluss darf die Nettokaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Bestandserhöhungen sind auf 15 % in drei Jahren gekappt (MiSchuV Bayern, bis 31. Dezember 2029). Wer später kauft, plant in Bayern mit 3,5 % Grunderwerbsteuer.
Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV TextQuelle: BayernPortal; MieterschutzQuelle: LfSt Bayern; Grunderwerbsteuer
Welche Ausnahmen hat die Mietpreisbremse?
Ausgenommen sind unter anderem Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wurden, sowie erstmals vermietete Wohnungen nach umfassender Modernisierung. Liegt die Vormiete schon über der Bremsgrenze, darf sie fortgeschrieben werden. Modernisierungserhöhungen und Betriebskosten bleiben von der Kappungsgrenze ausgenommen.
Quelle: BayernPortal; Mieterschutz Ausnahmen
Wo beantragen Sie einen Wohnberechtigungsschein?
Einen allgemeinen Wohnberechtigungsschein (WBS) — das ist die Bescheinigung für den Zugang zu öffentlich gefördertem Wohnraum — beantragen Sie beim Landratsamt Starnberg oder über Ihre Wohnsitzgemeinde, wenn Sie im Landkreis wohnen und die Einkommensgrenzen erfüllen. Für Wohnungen der Einkommensstufe I bzw. des Ersten Förderungswegs hat das Landratsamt ein Benennungsrecht.
Quelle: Landratsamt Starnberg; Wohnberechtigungsschein
Was bedeutet die Kita-Sozialstaffel für Ihr Budget?
Seit dem 1. September 2025 können Sie bei städtischen Kitas auf Antrag eine einkommensabhängige Ermäßigung in drei Stufen erhalten; ohne Antrag gilt die Regelgebühr. Ab Kindergartenalter werden automatisch 100 € Landes-Zuschuss abgezogen. Die Grundsteuer darf der Vermieter über die Nebenkosten umlegen — wenn der Mietvertrag das vorsieht.
Quelle: Stadt Starnberg; Kita-GebührenQuelle: Stadt Starnberg; Grundsteuer Hebesätze
Häufige Fragen für Mieterinnen und Mieter in Starnberg
- Gilt in Starnberg die Mietpreisbremse?
- Darf die Neuvermietungsmiete beliebig steigen?
- Ab wann gilt die MiSchuV in Starnberg?
Ja. Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Starnberg die Mietpreisbremse nach der bayerischen Mieterschutzverordnung (MiSchuV): Bei Neuabschluss darf die Nettokaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Verordnung läuft mit Ablauf des 31. Dezember 2029 aus.
Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV TextQuelle: BayernPortal; Mieterschutz
- Welche Kappungsgrenze gilt in Starnberg?
- Sind Mieterhöhungen auf 15 Prozent begrenzt?
- Gilt die abgesenkte Kappungsgrenze?
Ja. In Starnberg gilt die abgesenkte Kappungsgrenze: Erhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete dürfen die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 % steigern (statt 20 %). Modernisierungs- und Betriebskostenerhöhungen bleiben dabei außer Betracht.
- Welche Ausnahmen hat die Mietpreisbremse in Starnberg?
- Gilt die Bremse auch für Neubau?
- Was ist mit der Vormiete?
Ausgenommen sind unter anderem Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wurden, sowie erstmals vermietete Wohnungen nach umfassender Modernisierung. Lag die Vormiete bereits über der Bremsgrenze, darf sie fortgeschrieben werden. Modernisierungszuschläge können die Bremsgrenze unter Voraussetzungen übersteigen.
- Brauche ich einen WBS — und wo beantrage ich ihn?
- Wo beantrage ich den Wohnberechtigungsschein im Landkreis Starnberg?
- Gibt es ein Benennungsrecht für Sozialwohnungen?
Einen allgemeinen Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen Sie beim Landratsamt Starnberg oder über die Wohnsitzgemeinde, wenn Sie im Landkreis wohnen und die Einkommensvoraussetzungen erfüllen. Für Wohnungen der Einkommensstufe I bzw. des Ersten Förderungswegs hat das Landratsamt ein Benennungsrecht; Sie können parallel selbst suchen.
- Was kosten Kita und Kindergarten für Mieterhaushalte?
- Wie funktioniert die Sozialstaffelung?
- Gibt es Geschwisterrabatt?
Städtische Kitas erheben Besuchsgebühren nach Buchungszeit. Seit dem 1. September 2025 gibt es auf Antrag drei einkommensabhängige Ermäßigungsstufen; ohne Antrag gilt die Regelgebühr. Ab Kindergartenalter werden 100 € Landes-Zuschuss automatisch abgezogen. Geschwisterrabatt: 25 % auf die Gesamtforderung, auch wenn ein Kind eine Einrichtung freier Träger im Stadtgebiet besucht.
- Darf der Vermieter die Grundsteuer auf mich umlegen?
- Ist die Grundsteuer Nebenkosten?
- Welcher Hebesatz gilt in Starnberg?
Die Grundsteuer darf über die Nebenkosten umgelegt werden — wenn der Mietvertrag das vorsieht. Fehlt die Klausel, bleibt sie beim Eigentümer. Nach der Reform (ab 2025) gilt in Bayern das Flächenmodell; der städtische Hebesatz B beträgt 575 % (neue Grundsteuer).
- Wie ist die Anbindung für Pendlerinnen und Pendler?
- Komme ich mit der S6 nach München?
- Gibt es Stadtbusse?
Ja. Zwei Bahnhöfe (See und Nord), S-Bahn S6 und Regionalzüge im MVV sowie 12 Buslinien im Stadt- und Umlandverkehr. Expresslinien X900 und X970 ergänzen die Anbindung an Nachbarkreise. Fahrpläne: MVV und Stadt Starnberg.
- Wie lange ist die Kündigungssperrfrist nach Wohnungsumwandlung?
- Wann darf nach Umwandlung wegen Eigenbedarf gekündigt werden?
In Starnberg beträgt die Kündigungssperrfrist nach Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen und Veräußerung zehn Jahre (statt drei). Der Erwerber kann erst danach wegen Eigenbedarf oder Verwertung kündigen — sofern die MiSchuV greift.
Quelle: BayernPortal; KündigungssperrfristQuelle: Gesetze Bayern; MiSchuV Sperrfrist
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden