Immobilien zum Mieten in Planegg

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Das Wichtigste zum Mieten in Planegg

Einen amtlichen Mietspiegel gibt es in Planegg nicht. Seit dem 1. Januar 2026 gilt trotzdem die Mietpreisbremse: Bei Neuverträgen im Bestand darf die Nettokaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Im laufenden Vertrag gilt die abgesenkte Kappung von 15 % in drei Jahren (MiSchuV bis 31. Dezember 2029). Die neue Grundsteuer (ab 2025) kann über die Nebenkosten umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht — Hebesatz B: 400 v. H.

Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV AnlageQuelle: Gemeinde Planegg; Hebesatzsatzung 2025

Wohnberechtigung ohne Benennungszwang

Den Wohnberechtigungsschein (Nachweis, dass Ihr Haushalt eine geförderte Wohnung beziehen darf) beantragen Sie über die Wohnsitzgemeinde; das Landratsamt München stellt ihn aus (Gebühr 10 €). Planegg zählt nicht zu den Gebieten mit erhöhtem Wohnraumbedarf: Für Sozialwohnungen reicht hier ein allgemeiner Schein. Die Wohnung suchen Sie anschließend selbst. Gemeindliche Mietwohnungen und Belegungsrechte der Baugesellschaft München-Land vergibt das Rathaus nach der Richtlinie vom 26. April 2026.

Quelle: Landkreis München; WohnberechtigungsscheinQuelle: Gemeinde Planegg; Gemeindewohnungen

Was Familien für Krippe und Kindergarten zahlen

Ab 1. September 2026 gelten in gemeindlichen Einrichtungen (12 Monate im Jahr): Krippe 284–487 €, Kindergarten 105–185 €, Hort in der Schulzeit ab 100 € — jeweils nach täglicher Buchungszeit. Der Freistaat-Zuschuss für den Kindergarten wird auf den Satz angerechnet. Geschwister mit Hauptwohnsitz in Planegg/Martinsried: zweites Kind −20 %, drittes −40 %, ab dem vierten Kind gebührenfrei. Anmeldung über Kitaplatz; zusätzlich kommunale Zuschüsse nach Förderrichtlinie.

Quelle: Gemeinde Planegg; Kita-GebührensatzungQuelle: Bürgerserviceportal; Kitaplatz Planegg

Bundesland Bayern:

  • Grunderwerbsteuer: 3,5 % (Kauf; für Mieter nachrangig)
  • Neue Grundsteuer: bayerisches Flächenmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Mietpreisbremse / Kappung 15 %: nur in ausgewiesenen Gemeinden (MiSchuV), nicht landesweit
  • Kindergarten: Elternbeitragszuschuss 100 €/Monat noch bis 31.12.2026; ab 01.01.2027 Umschichtung in die Betriebskostenförderung

Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:

Häufige Fragen zum Mieten in Planegg

  • Gilt in Planegg die Mietpreisbremse?
  • Steht Planegg auf der MiSchuV-Liste?
  • Seit wann gilt die Bremse hier?

Ja. Die Gemeinde steht in der Anlage der bayerischen Mieterschutzverordnung (Nr. 1.14.20, Landkreis München). Seit dem 1. Januar 2026 (bis 31. Dezember 2029) darf die Nettokaltmiete bei Neuverträgen im Bestand höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausnahmen (etwa umfassend modernisierter Wohnraum) prüft eine Fachstelle, nicht dieser Text.

Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV Anlage

  • Welche Kappungsgrenze gilt in Planegg?
  • 15 oder 20 Prozent in drei Jahren?
  • Wie stark darf die Miete steigen?

In Planegg gilt die abgesenkte Kappungsgrenze: In laufenden Verträgen darf die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 % steigen — und nicht über die ortsübliche Vergleichsmiete. Modernisierung und Betriebskosten bleiben dabei außer Betracht. Kurzüberblick auch im Bundesland-Block der Ortsbeschreibung.

Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuVQuelle: BayernPortal; Mieterschutz Infos

  • Gibt es in Planegg einen amtlichen Mietspiegel?
  • Wo finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete?
  • Muss der Vermieter drei Vergleichswohnungen nennen?

Nein — die Gemeinde veröffentlicht keinen Mietspiegel. Eine Mieterhöhung nach § 558 BGB muss der Vermieter deshalb anders begründen, etwa mit mindestens drei Vergleichswohnungen, einem Gutachten oder einem Mietspiegel einer vergleichbaren Gemeinde. Das ersetzt keine Rechtsberatung.

Quelle: Gemeinde Planegg; Satzungen VerzeichnisQuelle: Gesetze Bayern; MiSchuV Anlage

  • Wo beantrage ich in Planegg einen Wohnberechtigungsschein?
  • Brauche ich eine Benennung für die Sozialwohnung?
  • Was kostet der WBS im Landkreis München?

Antrag über die Wohnsitzgemeinde, Ausstellung durch das Landratsamt München (Gebühr 10 €). Planegg gehört nicht zu den Gebieten mit erhöhtem Wohnraumbedarf: Ein allgemeiner Schein genügt für den Bezug einer Sozialwohnung. Ob geförderte Wohnungen frei sind, sagt der Schein nicht.

Quelle: Landkreis München; Wohnberechtigungsschein

  • Wie bewerbe ich mich auf eine Gemeindewohnung?
  • Vergibt Planegg eigene Mietwohnungen?
  • Was steht in der Vergaberichtlinie?

Die Gemeinde besitzt eigene Mietwohnungen und hat Belegungsrechte bei der Baugesellschaft München-Land. Bewerbung und Kriterien stehen in der Vergaberichtlinie vom 26. April 2026; Formulare liegen auf der Rathausseite „Gemeindewohnungen“.

Quelle: Gemeinde Planegg; Gemeindewohnungen

  • Was kostet der Kindergarten in Planegg?
  • Sind die Kitas beitragsfrei?
  • Gibt es Geschwisterermäßigung?

Nein, gemeindliche Einrichtungen sind nicht beitragsfrei. Ab 1. September 2026: Kindergarten 105–185 €/Monat je Buchungszeit, Krippe 284–487 € (jeweils 12 Monate). Der Landes-Zuschuss wird auf den Kindergartensatz angerechnet. Geschwister mit Hauptwohnsitz Planegg/Martinsried: zweites Kind −20 %, drittes −40 %, ab dem vierten Kind frei. Zusätzlich kommunale Förderrichtlinie.

Quelle: Gemeinde Planegg; Kita-GebührensatzungQuelle: Gemeinde Planegg; Kita-Förderrichtlinie

  • Kann der Vermieter die Grundsteuer auf mich umlegen?
  • Welcher Hebesatz gilt für Nebenkosten?
  • Ist Hebesatz B 400 Prozent?

Die Grundsteuer darf über die Betriebskosten umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Fehlt die Klausel, bleibt sie beim Eigentümer. Für die neue Grundsteuer (ab 2025) gilt in Planegg Hebesatz B 400 v. H. (2026 unverändert). Rechenbeispiele ersetzt dieser Text nicht.

Quelle: Gemeinde Planegg; Hebesatzsatzung 2025Quelle: Gemeinde Planegg; Grundsteuer 2026

  • Gibt es in Planegg Bewohnerparken?
  • Brauche ich einen Anwohnerparkausweis?
  • Wer stellt Parkerleichterungen aus?

Ein allgemeines Bewohnerparken mit Lizenzzonen weist die Gemeinde nicht aus. Das Ordnungsamt stellt Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderung aus (Antrag vorzugsweise im Rathaus, ordnungsamt@planegg.de). Stellplatzpflichten beim Neubau stehen in der Stellplatzsatzung — das betrifft Bauherren, nicht den Alltagsparkausweis.

Quelle: Gemeinde Planegg; Parkerleichterung

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