Immobilien zum Mieten in Grünwald

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Das Wichtigste zum Mieten in Grünwald

Wer in Grünwald eine Bestandswohnung neu mietet, trifft seit dem 1. Januar 2026 auf die Mietpreisbremse: Die Nettokaltmiete darf die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10 % übersteigen. Im laufenden Vertrag sind Erhöhungen auf 15 % in drei Jahren gekappt (MiSchuV, bis 31. Dezember 2029). Einen amtlichen Mietspiegel veröffentlicht die Gemeinde im Ortsrecht nicht. Der Hebesatz B der neuen Grundsteuer (ab 2025) beträgt 310 v. H. und ist umlagefähig, wenn der Mietvertrag das vorsieht.

Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV AnlageQuelle: BayernPortal; MieterschutzQuelle: Gemeinde Grünwald; OrtsrechtQuelle: Gemeinde Grünwald; Hebesatzsatzung 2025

Vergleichsmiete ohne Grünwalder Spiegel

Ohne örtlichen Mietspiegel müssen Vermieter eine Erhöhung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch anders begründen — typisch mit mindestens drei Vergleichswohnungen oder einem Gutachten. Der Mietspiegel der Landeshauptstadt München gilt nur im Stadtgebiet, nicht im Landkreis. Gesetzliche Ausnahmen der Mietpreisbremse (etwa bestimmter Neubau) bleiben unberührt; das ersetzt keine Rechtsberatung.

Quelle: Stadt München; Mietspiegel GeltungsbereichQuelle: BayernPortal; Vergleichsmiete

Sozialwohnung nur über Benennung

Grünwald zählt zu den Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf. Für Sozialwohnungen im ersten Förderweg beantragen Sie über die Gemeinde eine Vormerkung (Formular A) beim Landratsamt München; das Amt schlägt dem Vermieter fünf Wohnungssuchende vor. Der Vormerkungsbescheid ist kein allgemeiner Wohnberechtigungsschein. Ob aktuell geförderte Wohnungen frei sind, sagt die Liste nicht. Der allgemeine Wohnberechtigungsschein kostet 10 Euro.

Quelle: Landratsamt München; geförderte MietwohnungenQuelle: Gesetze Bayern; DVWoR AnlageQuelle: Landratsamt München; Wohnberechtigungsschein

Kita-Gebühr nach Buchungszeit, nicht nach Portal

Ein zentrales Online-Portal für alle Plätze gibt es nicht: Formular und Führung holen Sie in der gewünschten Einrichtung. Kindergartengebühren (Zuschuss bereits eingerechnet) liegen zwischen 0 und 30 Euro monatlich; Krippe 130 bis 310 Euro, Hort 80 bis 160 Euro je nach Wochenstunden (Satzung ab 1. September 2024). Grünwalder Kinder in anerkannten freien Einrichtungen vor Ort können einen kommunalen Gebührenzuschuss erhalten.

Quelle: Gemeinde Grünwald; KiTa-GebührensatzungQuelle: Gemeinde Grünwald; Kita-Anmeldung

Bundesland Bayern:

  • Grunderwerbsteuer: 3,5 %
  • Neue Grundsteuer ab 2025: wertunabhängiges Flächenmodell (Äquivalenzprinzip); kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Mietpreisbremse / Kappung 15 %: nur in ausgewiesenen Gemeinden (MiSchuV), nicht landesweit
  • Kindergarten: Elternbeitragszuschuss 100 €/Monat noch bis 31.12.2026; ab 01.01.2027 Umschichtung in die Betriebskostenförderung (BayKiBiG-Reform)
  • Eigentumsförderung: BayernLabo / Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm (Einkommensgrenzen)
  • Wärmeplanung: Gemeinden unter 100.000 Einwohnern Frist 30.06.2028

Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:

Häufige Fragen zum Mieten in Grünwald

  • Gilt in Grünwald die Mietpreisbremse?
  • Ist Grünwald ein angespannter Wohnungsmarkt?
  • Ab wann gilt die Bremse?

Ja. Grünwald steht in der Anlage der bayerischen Mieterschutzverordnung. Seit dem 1. Januar 2026 (bis 31. Dezember 2029) darf die Nettokaltmiete bei Neuvermietung von Bestandswohnungen die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10 % übersteigen, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift.

Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV AnlageQuelle: BayernPortal; Mietpreisbremse

  • Welche Kappungsgrenze gilt in Grünwald?
  • Sind es 15 oder 20 Prozent in drei Jahren?
  • Wie stark darf die Miete steigen?

Die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % in drei Jahren. Sie gilt in denselben Gemeinden wie die Mietpreisbremse (MiSchuV).

Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuVQuelle: BayernPortal; Kappungsgrenze

  • Gibt es in Grünwald einen amtlichen Mietspiegel?
  • Gilt der Münchner Mietspiegel?
  • Womit begründet der Vermieter eine Erhöhung?

Im Ortsrecht der Gemeinde ist kein Mietspiegel veröffentlicht. Der Mietspiegel der Landeshauptstadt München gilt nur im Stadtgebiet. Ohne eigenen Spiegel müssen Vermieter eine Erhöhung anders begründen, etwa mit Vergleichswohnungen oder einem Gutachten.

Quelle: Gemeinde Grünwald; OrtsrechtQuelle: Stadt München; Mietspiegel Geltungsbereich

  • Brauche ich für eine Sozialwohnung in Grünwald nur den WBS?
  • Was ist das Benennungsverfahren?
  • Wo stelle ich den Antrag?

Grünwald ist Gebiet mit erhöhtem Wohnungsbedarf. Für Sozialwohnungen im ersten Förderweg reicht der allgemeine Wohnberechtigungsschein allein nicht: Sie beantragen über die Gemeinde eine Vormerkung (Formular A) beim Landratsamt München (Fünfervorschlag). Der Vormerkungsbescheid ist kein allgemeiner WBS. Der allgemeine WBS kostet 10 Euro.

Quelle: Landratsamt München; geförderte MietwohnungenQuelle: Gesetze Bayern; DVWoR AnlageQuelle: Landratsamt München; Wohnberechtigungsschein

  • Ist die Grundsteuer in Grünwald umlagefähig?
  • Wie hoch ist der Hebesatz B?
  • Gilt die Reform ab 2025?

Die Gemeinde setzt für die neue Grundsteuer (ab 2025) den Hebesatz B auf 310 v. H. fest. Ob der Vermieter die Steuer über die Betriebskosten umlegt, richtet sich nach dem Mietvertrag. Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Gemeinde den Hebesatz.

Quelle: Gemeinde Grünwald; Hebesatzsatzung 2025

  • Was zahle ich in der gemeindlichen Krippe?
  • Was kostet der Hort?
  • Gibt es Zuschuss bei freien Trägern?

Krippe: 130 bis 310 Euro monatlich je nach Wochenstunden; Hort: 80 bis 160 Euro (Satzung ab 1. September 2024). Kindergarten: 0 bis 30 Euro mit eingerechnetem Freistaat-Zuschuss. Grünwalder Kinder in anerkannten privaten Kitas oder der Tagespflege vor Ort können einen kommunalen Gebührenzuschuss erhalten.

Quelle: Gemeinde Grünwald; KiTa-Gebührensatzung

  • Komme ich ohne Auto durch den Ort?
  • Hilft das Linientaxi im Alltag?
  • Anbindung an die Tram 25?

Das kostenfreie Linientaxi fährt werktags im 30-Minuten-Takt (nicht sonn- und feiertags) und knüpft an die Tram 25 an. Die Gemeinde nennt Halte u. a. an Praxen, Bürgerhaus und Altenheimen.

Quelle: Gemeinde Grünwald; Linientaxi

  • Liegt meine Mietwohnung im Isar-Überschwemmungsgebiet?
  • Betrifft das den ganzen Ort?
  • Wo sehe ich die Karte?

Nicht pauschal. Festgesetzt ist eine Kulisse an der Isar (km 155,0–172,5), die Grünwalder Gebiet einschließt. Die Lage des einzelnen Grundstücks prüfen Sie im IÜG bzw. in den Detailkarten beim Landratsamt oder in der Gemeinde.

Quelle: Landratsamt München; Überschwemmungsgebiet Isar

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