4 Zimmerwohnung nahe dem Sendlinger Tor / 2. OG / Küche mit EBK /


Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Hohenbrunn – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
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Die Gemeinde veröffentlicht keinen eigenen Mietspiegel. Wer eine Wohnung sucht, schaut auf den freien Markt und prüft Inserate selbst. Daneben vergibt die Liegenschaftsverwaltung im Rathaus gemeindliche Mietwohnungen – aber nur, wenn gerade eine frei ist. Eine Vormerkliste gibt es nicht. Bekanntmachungen hängen an den Anschlagtafeln und stehen unter „Aktuelles – Freie Wohnungen“. Ob die eigene Haushaltslage zur Richtlinie passt, steht in der Richtlinie zur Vergabe von Mietwohnungen (Satzungen, Allgemeine Verwaltung). Das Antragsformular liegt jeweils beim konkreten Angebot; Rückfragen gehen an liegenschaften@hohenbrunn.de.
Quelle: Gemeinde Hohenbrunn; Sie wollen mieten
Hohenbrunn steht in der bayerischen Mieterschutzverordnung vom 16. Dezember 2025 auf der Liste der Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt (Anlage, Landkreis München). Seit 1. Januar 2026 gilt deshalb vor Ort: Bei der Neuvermietung einer Bestandswohnung darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10 Prozent übersteigen. Innerhalb von drei Jahren darf die Miete, wenn sie der Vergleichsmiete folgt, um höchstens 15 Prozent steigen – nicht um 20 Prozent. Modernisierung und Betriebskosten laufen nach eigenen Regeln. Die Verordnung ist bis 31. Dezember 2029 befristet. Weil die Gemeinde keinen Mietspiegel führt, müssen Vermieter eine Erhöhung anders begründen, etwa mit Vergleichswohnungen oder einem Gutachten.
Quelle: Justiz Bayern; Mieterschutzverordnung
Eine Gemeindewohnung bekommt, wer die Voraussetzungen der Vergaberichtlinie erfüllt und sich auf eine konkret ausgeschriebene Wohnung bewirbt. Ohne aktuelles Inserat nützt ein Anruf wenig: Es gibt keine Warteliste. Unterlagen, die fehlen, können per Post, per E-Mail an die Liegenschaften oder telefonisch unter 08102 800-352 angefordert werden. Die Gemeinde vermittelt keine privaten Mietverträge und keine Maklerwohnungen. Wer auf dem freien Markt mietet, klärt Stellplatz, Keller und die Lage zum passenden S-Bahn-Halt (Ottobrunn, Hohenbrunn oder Wächterhof) im Vertrag – das entscheidet den Alltag stärker als die Hausnummer allein.
Quelle: Gemeinde Hohenbrunn; Gemeindewohnungen
Für eine Sozialwohnung braucht es einen Wohnberechtigungsschein. Ausgestellt wird er nicht im Rathaus, sondern vom Landratsamt München. Die Soziallotsen der Gemeinde erklären den Weg und den Unterschied zwischen gemeindlicher Mietwohnung und gefördertem Wohnraum; Termin unter 08102 800-150 oder soziales@hohenbrunn.de. Der Antrag läuft über die Wohnsitzgemeinde, die Entscheidung trifft der Landkreis. Ob vor Ort gerade gebundener Wohnraum frei ist, klärt dasselbe Amt. Droht die Kündigung und fehlt eine Anschlusswohnung, hilft die Wohnungsnotfallhilfe der AWO München-Land; parallel kann das Sozialamt im Rathaus einen Termin geben.
Quelle: Landkreis München; Wohnberechtigungsschein
Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:
Ja. Die Gemeinde steht in der Mieterschutzverordnung vom 16. Dezember 2025 auf der Liste (Landkreis München). Seit 1. Januar 2026 darf die Miete bei Neuvermietung einer Bestandswohnung die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10 Prozent übersteigen. Die Regelung gilt bis 31. Dezember 2029. Ausnahmen (zum Beispiel umfassend saniert oder erstmals nach dem Stichtag vermietet) prüft man am konkreten Vertrag, nicht pauschal.
Nein. Die Gemeinde führt keinen Mietspiegel. Suchende und Vermieter schauen auf den freien Markt. Für eine Mieterhöhung nach Vergleichsmiete braucht der Vermieter deshalb andere Begründung, etwa Vergleichswohnungen oder ein Gutachten.
Nur auf ein konkret ausgeschriebenes Angebot. Bekanntmachungen stehen unter „Aktuelles – Freie Wohnungen“ und an den Anschlagtafeln. Eine Vormerkung ist nicht möglich. Zuerst die Richtlinie zur Vergabe von Mietwohnungen prüfen, dann das Formular zum jeweiligen Inserat bei der Liegenschaftsverwaltung abgeben.
Das Landratsamt München stellt den Wohnberechtigungsschein aus. Der Antrag läuft über die Wohnsitzgemeinde. Die Soziallotsen im Rathaus beraten unter 08102 800-150 oder soziales@hohenbrunn.de. Der Schein ist nicht dasselbe wie eine Gemeindewohnung der Liegenschaften.
In Hohenbrunn gilt die abgesenkte Kappungsgrenze: Folgt die Erhöhung der ortsüblichen Vergleichsmiete, darf sie in drei Jahren höchstens 15 Prozent betragen, nicht 20 Prozent. Modernisierung und Betriebskosten zählen dabei nicht in diese 15 Prozent. Maßgeblich ist die Mieterschutzverordnung, die die Gemeinde als Gebiet mit angespanntem Markt festlegt.
Früh die Wohnungsnotfallhilfe der AWO München-Land anrufen. Zusätzlich Termin bei den Soziallotsen im Rathaus (08102 800-150). Bei Streit um die Miethöhe kann der Mieterverein München beraten. Die Gemeinde vermittelt keine Ersatzwohnung auf dem freien Markt.
Zuerst im Mietvertrag klären, ob ein Stellplatz mitvermietet ist. Die Gemeinde verweist für den Weg nach München auf S-Bahn und Bus, nicht auf Dauerparken am Bahnhof. Öffentliche Straßen richten sich nach den Schildern; eine Bewohnerparkzone ist auf den Gemeindeseiten nicht als eigene Satzung beschrieben.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden