Immobilien zum Mieten in Ingelheim am Rhein

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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Ingelheim am Rhein – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!

In der Umgebung von Ingelheim am Rhein findest Du folgende Immobilien zum Mieten:

Das Wichtigste zum Mieten in Ingelheim am Rhein

Ingelheim am Rhein steht nicht unter der Mietpreisbremse der Landesverordnung Rheinland-Pfalz; bei Neuvertragsmieten greift damit keine gesetzliche 10-Prozent-Deckelung über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Im laufenden Vertrag gilt die bundesübliche Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren. Wer später kauft, plant in Rheinland-Pfalz 5 % Grunderwerbsteuer ein.

Quelle: Deutscher Mieterbund; Mietpreisbremse ListeQuelle: Finanzministerium RLP; Grunderwerbsteuer

Wozu dient der Ingelheimer Mietspiegel?

Die Stadt stellt einen Mietspiegel nach § 558c BGB bereit — erarbeitet mit Eigentümer- und Mietervertretung. Er liefert die ortsübliche Vergleichsmiete als Orientierung für Erhöhungen und Neuabschlüsse. Ohne Mietpreisbremse bleibt die Vergleichsmiete dennoch Maßstab; unangemessen hohe Forderungen können nach Wirtschaftsstrafrecht relevant werden.

Quelle: Stadt Ingelheim; Mietspiegel

Was kostet die Kita als Mieterfamilie?

Ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr bis zur Einschulung entfällt der Elternbeitrag; Verpflegung bleibt zahlungspflichtig. Unter Zwei und Hort/Schulkinder sind beitragspflichtig — Festsetzung über das Jugendamt des Kreises Mainz-Bingen. Das beeinflusst Ihr Monatsbudget nach dem Umzug stärker als die bloße Wohnmiete.

Quelle: Stadt Ingelheim; Kita-PortalQuelle: Stadt Ingelheim; Kita-Satzung

Wo beantragen Sie einen Wohnberechtigungsschein?

Für eine Sozialwohnung brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS) — den Nachweis, dass Ihr Haushaltseinkommen die gesetzlichen Grenzen einhält. In Ingelheim wenden Sie sich an das Sozialamt der Stadt; der Schein gilt in der Regel ein Jahr und nur für den Bezug einer berechtigten Wohnung.

Quelle: Stadt Ingelheim; Wohnberechtigungsschein

Bundesland Rheinland-Pfalz:

  • Grunderwerbsteuer: 5,0 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur Gemeinden der Mietpreisbegrenzungsverordnung (Ort: Fließtext)
  • Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Solarpflicht private Wohngebäude: keine Installationspflicht (PV-ready)

Zusätzliche Info zum Bundesland Rheinland-Pfalz:

Häufige Fragen für Mieterinnen und Mieter in Ingelheim am Rhein

  • Gilt in Ingelheim am Rhein die Mietpreisbremse?
  • Ist Ingelheim angespannter Wohnungsmarkt?
  • Deckelung Neuvertragsmiete 10 Prozent?

Nein. Die rheinland-pfälzische Mietpreisbegrenzung erfasst u. a. Mainz, Ludwigshafen, Speyer, Landau, Worms sowie Gemeinden in Alzey-Worms und im Rhein-Pfalz-Kreis — nicht Ingelheim am Rhein (Kreis Mainz-Bingen). Bei Neuverträgen greift hier keine gesetzliche Mietpreisbremse.

Quelle: Deutscher Mieterbund; Mietpreisbremse Liste

  • Welche Kappungsgrenze gilt bei Mieterhöhungen?
  • 15 oder 20 Prozent in drei Jahren?
  • Abgesenkte Kappungsgrenze Ingelheim?

Es gilt die bundesübliche Grenze: Die Nettokaltmiete darf innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % steigen — und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Ingelheim ist nicht als Gebiet mit abgesenkter 15-Prozent-Kappung ausgewiesen.

Quelle: Open.RLP; Kappungsgrenzenverordnung

  • Gibt es einen Mietspiegel für Ingelheim?
  • Wo finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete?
  • Ist der Mietspiegel amtlich?

Ja. Die Stadt stellt einen Mietspiegel nach § 558c BGB bereit (mit Eigentümer- und Mietervertretung). Download und Erläuterungen finden Sie auf der Seite „Mietpreisspiegel“ der Stadtverwaltung — als Orientierung für Erhöhungen und Neuabschlüsse.

Quelle: Stadt Ingelheim; Mietspiegel

  • Wo beantrage ich einen Wohnberechtigungsschein?
  • Wer stellt den WBS aus?
  • Wie lange gilt der WBS?

Wenden Sie sich an das Sozialamt der Stadt Ingelheim am Rhein. Der Wohnberechtigungsschein (WBS) gilt in der Regel ein Jahr und berechtigt zum Bezug einer Sozialwohnung; Formulare und Unterlagenliste erhalten Sie dort.

Quelle: Stadt Ingelheim; Wohnberechtigungsschein

  • Was zahlen Familien für die Kita?
  • Ab wann ist die Betreuung beitragsfrei?
  • Wer setzt den Elternbeitrag fest?

Ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr bis zur Einschulung entfällt der Elternbeitrag; Verpflegung bleibt kostenpflichtig. Für U2 und Schulkinder setzt das Jugendamt des Kreises Mainz-Bingen die Beiträge fest. Details regelt die städtische Kita-Satzung.

Quelle: Stadt Ingelheim; Kita-SatzungQuelle: Stadt Ingelheim; Kita-Übersicht

  • Können wiederkehrende Ausbaubeiträge auf Mieter umgelegt werden?
  • Zahlen Mieter Straßenausbau mit?

Nein — laut Stadt Ingelheim sind wiederkehrende und einmalige Straßenausbaubeiträge nach herrschender Auffassung nicht auf Mieter umlagefähig. Sie bleiben Sache der Eigentümerin bzw. des Eigentümers.

Quelle: Stadt Ingelheim; Ausbaubeiträge Umlage

  • Wann fahre ich abends kostenlos mit Bus und Bahn?
  • E-Ticket auch für Mieter?

Das E-Ticket Ingelheim (FAIRTIQ) gilt für Einwohner und Gäste: montags bis donnerstags ab 21 Uhr, freitags ab 18 Uhr und am Wochenende kostenlose Einzelfahrten. Tagsüber und unter der Woche vor diesen Uhrzeiten gelten normale Verbundtarife.

Quelle: Stadt Ingelheim; E-Ticket

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden

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