Immobilien zum Mieten in Budenheim

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Oberdorfelder Strasse 60, 61138 Niederdorfelden

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Das Wichtigste zum Mieten in Budenheim

Wer in Budenheim mietet, wohnt neben dem Mainzer Markt – ohne die Mainzer Mietpreisbremse. Die Landesverordnung nennt Mainz, Landau, Ludwigshafen, Speyer, Worms sowie die Gemeinden im Rhein-Pfalz-Kreis und im Landkreis Alzey-Worms; der Landkreis Mainz-Bingen fehlt in dieser Liste. Ein eigener Mietspiegel der Gemeinde liegt nicht vor. Das Rathaus verweist zur Orientierung auf den Mietspiegel der Stadt Mainz. Vergleichsmiete und Mieterhöhung prüfen Sie am konkreten Vertrag, nicht an einer örtlichen Spiegel-Tabelle.

Quelle: Land RLP; MieterschutzregelungenQuelle: Gemeinde Budenheim; Mietspiegel

Wohnberechtigungsschein im Rathaus

Für eine Sozialwohnung oder eine Wohnung aus dem 3. Förderungsweg brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein. In Budenheim stellt ihn die Gemeindeverwaltung aus, zuständig ist das Sachgebiet Soziales in der Berliner Straße 3. Mit dem Schein weisen Sie dem Vermieter nach, dass Ihr Haushalt die Einkommensgrenze einhält. Antragsvordrucke liegen in der Verwaltung; nötig sind unter anderem Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder und der letzte Steuerbescheid. Die gemeindeeigene Wohnungsbaugesellschaft Budenheim GmbH bewirtschaftet bezahlbaren Wohnraum vor Ort, Geschäftsstelle Heidesheimer Straße 79.

Quelle: Gemeinde Budenheim; WohnberechtigungsscheinQuelle: Wohnbau Budenheim; Geschäftsstelle

Kita-Platz: vier Häuser, Beitrag über den Kreis

Die Gemeinde listet vier Kindertagesstätten: Kunterbunt in der Jahnstraße, Wunderwald und den katholischen Regenbogen in der Gonsenheimer Straße sowie den evangelischen Budenzauber in der Kettelerstraße. Elternbeiträge setzt das Kreisjugendamt Mainz-Bingen einkommensabhängig fest, wenn Sie den Antrag mit Nachweisen stellen. Ohne Antrag oder ohne Unterlagen gilt der Höchstbeitrag. Der Beitrag wird monatlich erhoben; beginnt oder endet die Betreuung mitten im Monat, bleibt es in der Tageseinrichtung beim vollen Monatsbetrag. U2-Kinder und Schulkinder sind nach dem KiTa-Gesetz beitragspflichtig. Platzfragen laufen über das Jugendamt, Ansprechpartnerin für Budenheim ist dort benannt.

Quelle: Gemeinde Budenheim; KindergärtenQuelle: Kreis Mainz-Bingen; Elternbeiträge

Zur Arbeit: vom Bahnhof in die Stadt

Viele Mietverhältnisse hier hängen am Arbeitsweg nach Mainz. Die RB 26 hält am Bahnhof; die Buslinie 68 startet dort Richtung Hauptbahnhof, die Linie 80 fährt zwischen Mainz, Budenheim und Ingelheim. Seit August 2026 entfällt der 0-Euro-Samstag auf den Linien 68 und 80 – ohne Ticket geht die Fahrt nicht mehr. Einen Bewohnerparkausweis wie in Mainz weist die Gemeinde nicht aus. Für Handwerker und Pflegedienste kann das Sachgebiet Bürgerbüro eine Park-Ausnahmegenehmigung prüfen; Alltagsparkern gilt die örtliche Beschilderung.

Quelle: RNN; LinienfahrpläneQuelle: Gemeinde Budenheim; 0-Euro-Samstag

Bundesland Rheinland-Pfalz:

  • Grunderwerbsteuer: 5,0 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur Gemeinden der Mietpreisbegrenzungsverordnung
  • Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
  • Solarpflicht private Wohngebäude: keine Installationspflicht (PV-ready)

Zusätzliche Info zum Bundesland Rheinland-Pfalz:

Häufige Fragen zum Mieten in Budenheim

  • Gilt in Budenheim die Mietpreisbremse?
  • Ist Budenheim Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt?
  • Darf die Neuvermietung zehn Prozent über der Vergleichsmiete liegen?

Nein. Die Mietpreisbegrenzungsverordnung vom 16. September 2025 gilt vom 8. Oktober 2025 bis 31. Dezember 2029 für Mainz, Landau, Ludwigshafen, Speyer, Worms sowie die Gemeinden im Landkreis Alzey-Worms und im Rhein-Pfalz-Kreis. Budenheim liegt im Landkreis Mainz-Bingen und steht nicht auf dieser Liste. Die Zehn-Prozent-Grenze bei Wiedervermietung greift hier also nicht über diese Verordnung.

Quelle: Land RLP; Mietpreisbremse Kulisse

Ist die Kappungsgrenze in Budenheim auf 15 Prozent abgesenkt?

Nein. Die abgesenkte Kappungsgrenze gilt in Rheinland-Pfalz in Landau, Ludwigshafen, Mainz, Speyer und in den Gemeinden des Rhein-Pfalz-Kreises (Verordnung vom 13. September 2024, bis 30. September 2029). Mainz-Bingen gehört nicht dazu. In Budenheim bleibt es bei der allgemeinen Grenze von 20 Prozent in drei Jahren, höchstens bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.

Quelle: Land RLP; Kappungsgrenze

  • Gibt es einen Mietspiegel für Budenheim?
  • Welchen Mietspiegel soll ich für eine Wohnung in Budenheim nehmen?

Einen eigenen Mietspiegel der Gemeinde gibt es nicht. Die Gemeindeverwaltung schreibt, der Mietspiegel der Stadt Mainz könne als Orientierung dienen. Er ersetzt keine örtliche Vergleichsmiete und gilt nicht als Budenheimer Spiegel. Den Mainzer Mietspiegel veröffentlicht die Stadt Mainz kostenfrei online.

Quelle: Gemeinde Budenheim; Mietspiegel

  • Wo beantrage ich in Budenheim den Wohnberechtigungsschein?
  • Wer stellt den WBS für eine Sozialwohnung aus?

Bei der Gemeindeverwaltung, Berliner Straße 3, Sachgebiet Soziales. Für eine konkrete geförderte Wohnung stellt die Gemeinde, in der die Wohnung liegt, die Bescheinigung aus. Sie brauchen Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder und in der Regel den letzten Steuerbescheid. Antragsvordrucke gibt die Verwaltung.

Quelle: Gemeinde Budenheim; WBS-Antrag

Wer vermietet geförderte Wohnungen in Budenheim?

Die Wohnungsbaugesellschaft Budenheim GmbH ist die kommunale Gesellschaft für bezahlbaren Wohnraum. Geschäftsstelle: Heidesheimer Straße 79, Telefon 06139 9627-0. Termine nur nach telefonischer Absprache. Die ISB hat Modernisierungen der Gesellschaft unter anderem in der Jahnstraße gefördert; solche Wohnungen können einer Belegungsbindung unterliegen – dann brauchen Sie den Wohnberechtigungsschein.

Quelle: Wohnbau Budenheim; Geschäftsstelle

Brauche ich als Mieterin oder Mieter einen Parkausweis?

Einen Bewohnerparkausweis gibt die Gemeinde nicht aus. Parken folgt der Beschilderung vor der Wohnung. Handwerks- und Pflegedienstfahrzeuge können beim Sachgebiet Bürgerbüro eine befristete Ausnahmegenehmigung beantragen; Gebühren liegen je nach Umfang zwischen 10,20 Euro und 767 Euro. Das ersetzt keinen festen Stellplatz im Mietvertrag.

Quelle: Gemeinde Budenheim; Parken vor Ort

Wohin wende ich mich als Mieterhaushalt wegen Kita-Beiträgen?

An das Kreisjugendamt Mainz-Bingen, nicht an das Rathaus allein. Der Kreis setzt den einkommensabhängigen Beitrag fest; ohne Antrag gilt der Höchstbeitrag. Die vier Kitas vor Ort nimmt die Gemeinde auf ihrer Kindergarten-Seite auf. Platzhotline des Kreises: 06132 787-13444.

Quelle: Kreis Mainz-Bingen; Elternbeiträge

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