1 Immobilie zum Mieten in Mainz

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Stand: 26.06.2026.

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Das Wichtigste zum Mieten in Mainz

Seit dem 8. Oktober 2025 gilt in Mainz die Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029: Bei Neuabschluss darf die Nettokaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Im laufenden Vertrag sind Erhöhungen auf 15 % in drei Jahren gekappt. Wer später kauft, kalkuliert 5 % Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz ein.

Quelle: Land RLP; MietpreisbremseQuelle: Stadt Mainz; KappungsgrenzeQuelle: Land RLP; Grunderwerbsteuer

Wie prüfen Sie die ortsübliche Vergleichsmiete?

Der qualifizierte Mietspiegel Mainz 2025 (seit 9. April 2025) liefert die Orientierung für Neuvertrag und Erhöhung. Er gilt für nicht preisgebundenen Wohnraum, der bis zum 31. Oktober 2022 bezugsfertig wurde. Download und Auskunft über die Stadt Mainz.

Quelle: Stadt Mainz; Mietspiegel 2025Quelle: Stadt Mainz; Mietspiegel Auskunft

Wo beantragen Sie einen Wohnberechtigungsschein?

Für viele geförderte Wohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS), wenn Ihr Einkommen die gesetzlichen Grenzen einhält. In Mainz stellt ihn das Amt für soziale Leistungen aus. Die Stadt vermittelt die Wohnung nicht zentral — die Suche liegt bei Ihnen.

Quelle: Stadt Mainz; Wohnberechtigungsschein

Was bleibt an Kita-Kosten trotz Beitragsfreiheit?

In Bedarfsplan-Einrichtungen ist die Betreuung ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr bis zum Schuleintritt beitragsfrei. Für Krippe und Hort gelten einkommensabhängige Elternbeiträge; die Verpflegungspauschale kommt zusätzlich (60 € monatlich laut Merkblatt ab 1. August 2025).

Quelle: Stadt Mainz; Kita ElternbeiträgeQuelle: Stadt Mainz; Krippen Hort Beiträge

Häufige Fragen für Mieterinnen und Mieter in Mainz

  • Gilt in Mainz die Mietpreisbremse?
  • Darf die Neuvermietungsmiete in Mainz beliebig steigen?
  • Ist Mainz Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt?

Ja. Mainz ist in der Mietpreisbegrenzungsverordnung Rheinland-Pfalz als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen. Bei Neuabschluss darf die Nettokaltmiete grundsätzlich höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die aktuelle Verordnung gilt vom 8. Oktober 2025 bis zum 31. Dezember 2029. Ausnahmen (u. a. bestimmte Neubauten) regelt das BGB.

Quelle: Land RLP; Mietpreisbremse

  • Welche Kappungsgrenze gilt in Mainz bei Mieterhöhungen?
  • Wie stark darf die Miete in Mainz in drei Jahren steigen?
  • Gilt in Mainz 15 oder 20 Prozent Kappung?

In Mainz gilt die abgesenkte Kappungsgrenze: Im laufenden Mietverhältnis darf die Nettokaltmiete innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 % steigen — statt der bundesweiten 20 %. Zusätzlich darf die verlangte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschreiten. Grundlage ist die Kappungsgrenzenverordnung RLP (laut Mietspiegel seit 1. Oktober 2024).

Quelle: Stadt Mainz; KappungsgrenzeQuelle: Land RLP; Kappungsgrenzenverordnung

  • Gibt es in Mainz einen Mietspiegel — und wo finde ich ihn?
  • Wo liegt die ortsübliche Vergleichsmiete in Mainz?
  • Ist der Mainzer Mietspiegel qualifiziert?

Ja. Der qualifizierte Mietspiegel Mainz 2025 ist seit dem 9. April 2025 in Kraft und ersetzt den Mietspiegel 2023. Er gilt für nicht preisgebundenen Wohnraum, der bis zum 31. Oktober 2022 bezugsfertig wurde. Download und Auskunft über die Stadt Mainz.

Quelle: Stadt Mainz; Mietspiegel 2025Quelle: Stadt Mainz; Mietspiegel Auskunft

  • Brauche ich einen Wohnberechtigungsschein in Mainz — und wo beantrage ich ihn?
  • Wo ist das Wohnungsamt für den WBS in Mainz?
  • Für welche Wohnungen brauche ich einen WBS in Mainz?

Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) brauchen Sie, um eine Sozialwohnung zu beziehen, wenn Ihr Einkommen die gesetzlichen Grenzen einhält. In Mainz stellt ihn das Amt für soziale Leistungen aus. Die Stadt vermittelt die Wohnung nicht zentral — die Suche liegt bei Ihnen.

Quelle: Stadt Mainz; Wohnberechtigungsschein

  • Gibt es in Mainz Kita-Gebühren — und ab wann ist die Betreuung beitragsfrei?
  • Was zahlen Mieterfamilien für die Kita in Mainz?
  • Ist die Kita in Mainz ab zwei Jahren kostenlos?

Ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr bis zum Schuleintritt ist die Betreuung in Bedarfsplan-Kitas beitragsfrei. Für Krippe (unter zwei Jahren) und Hort gelten einkommensabhängige Beiträge; Verpflegung bleibt gesondert (60 €/Monat laut Merkblatt ab 1. August 2025).

Quelle: Stadt Mainz; Kita ElternbeiträgeQuelle: Stadt Mainz; Krippen Hort Beiträge

  • Was kostet Anwohnerparken für Mieter in Mainz?
  • Brauche ich als Mieter einen Bewohnerparkausweis?
  • Wie wird die Parkgebühr in Mainz berechnet?

In Bewohnerparkgebieten brauchen Sie einen Ausweis (kein Stellplatzanspruch). Seit dem 1. Juli 2025 gilt eine flächenabhängige Jahresgebühr: Grundbeitrag 31,20 € multipliziert mit Länge und Breite des Fahrzeugs. Antrag online über die Stadt Mainz.

Quelle: Stadt Mainz; BewohnerparkenQuelle: Stadt Mainz; Parkausweis Gebühren

  • Wie ist die ÖPNV-Anbindung für Mieter in Mainz?
  • Welcher Ticket-Tarif gilt innerhalb von Mainz?
  • Komme ich ohne Auto in Mainz zurecht?

Bus und Straßenbahn der Mainzer Mobilität bedienen das Stadtgebiet; Binnenfahrten Mainz/Wiesbaden laufen im RMV, die Region oft über den RNN. Das Deutschlandticket bleibt eine Option für Pendler. Ticketpreise nennt die Mainzer Mobilität (Stand ab 1. Januar 2026).

Quelle: Mainzer Mobilität; Tickets Tarife

  • Wird die Grundsteuer in Mainz auf Mieter umgelegt?
  • Steht die Grundsteuer in der Nebenkostenabrechnung?
  • Welcher Hebesatz gilt indirekt für Mainzer Mietwohnungen?

Die Grundsteuer darf über die Betriebskosten umgelegt werden — wenn der Mietvertrag das vorsieht. Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) liegt der Hebesatz B für Wohngrundstücke bei 480 %; das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz.

Quelle: Stadt Mainz; Grundsteuer Hebesätze

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