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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Konstanz – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Wer in Konstanz kauft, zahlt in Baden-Württemberg 5 % Grunderwerbsteuer vom Kaufpreis. Beim Mieten gilt seit dem 1. Januar 2026keine Mietpreisbremse mehr; die Kappungsgrenze im Bestand liegt bei 20 % in drei Jahren.
Quelle: Service-BW; GrunderwerbsteuerQuelle: Land BW; Mietpreisbremse
Der Hebesatz der Grundsteuer B liegt für 2025 und 2026 bei 168 % (neue Grundsteuer nach der Reform ab 2025, modifiziertes Bodenwertmodell Baden-Württemberg). Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Stadt multipliziert mit dem Hebesatz. Das ist kein aktueller Verkaufspreis.
Quelle: Stadt Konstanz; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Stadt Konstanz; Grundsteuer Infos
Grundbuchsachen für Konstanz führt das Amtsgericht Villingen-Schwenningen. Bodenrichtwerte liefert BORIS-BW. Wegen Bodensee und Seerhein prüfen Sie vor dem Kauf die Hochwassergefahrenkarte der LUBW (UDO) für Ihr Flurstück — HQ100-Flächen gelten als festgesetzte Überschwemmungsgebiete.
Quelle: Amtsgericht VS; GrundbuchamtQuelle: BORIS-BW; BodenrichtwerteQuelle: Land BW; Hochwassergefahrenkarte
Der strategische Rahmen der kommunalen Wärmeplanung wurde Anfang 2024 vom Gemeinderat beschlossen. Rund ein Drittel der Gebäude könnte an erneuerbare Wärmenetze (u. a. Seethermie) angebunden werden; sonst stehen gebäudespezifische Lösungen wie Wärmepumpen im Vordergrund. Adressgenaue Auskunft geben Stadtwerke und Stadt — ohne Anschlusszwang allein durch den Plan.
Quelle: Stadt Konstanz; WärmeplanungQuelle: Stadtwerke Konstanz; Wärmenetze
Ja. In Baden-Württemberg beträgt die Grunderwerbsteuer 5,0 % des Kaufpreises. Das gilt landesweit einheitlich — auch für Konstanz.
Neben der Grunderwerbsteuer (5 %) fallen Notar- und Grundbuchkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz an — grob oft rund 1,5–2 % des Kaufpreises, je nach Vertrag. Maklerprovision richtet sich nach Vereinbarung und Bestellerprinzip; bundesweite Details klären Sie im Einzelfall.
Grundbuchsachen für Konstanz führt das Amtsgericht Villingen-Schwenningen (Grundbuchamt). Das frühere lokale Grundbuchamt wurde dorthin überführt.
Der Hebesatz der Grundsteuer B liegt für 2025 und 2026 bei 168 % (neue Grundsteuer nach der Reform ab 2025, modifiziertes Bodenwertmodell Baden-Württemberg). Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Stadt multipliziert mit dem Hebesatz. Das ist kein aktueller Verkaufspreis.
Quelle: Stadt Konstanz; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Stadt Konstanz; Grundsteuer Infos
Bodenrichtwerte sind zonengenau und ändern sich mit dem Gutachterausschuss. Für Konstanz und Baden-Württemberg nutzen Sie BORIS-BW und prüfen die Zone Ihres Grundstücks — ein einziger Stadt-Mittelwert wäre irreführend.
Prüfen Sie Flurstück und Adresse in der Hochwassergefahrenkarte der LUBW (UDO). HQ100-Flächen gelten in Baden-Württemberg als festgesetzte Überschwemmungsgebiete mit besonderen Bauvorschriften. Am Bodensee und Seerhein ist die Prüfung besonders relevant.
Der Gemeinderat hat Anfang 2024 den strategischen Rahmen beschlossen; Stadtwerke planen mehrere Wärmenetze (u. a. mit Seethermie). Adressgenaue Auskunft und Zeitrahmen bieten Stadt und Stadtwerke. Der Plan allein begründet keinen Anschlusszwang.
Quelle: Stadt Konstanz; WärmeplanungQuelle: Stadtwerke Konstanz; Wärmenetze
Elternbeiträge in städtischen Kindertagesstätten sind einkommensabhängig; die neue Gebührenordnung gilt ab dem 1. Mai 2026. Zuschuss beantragen Sie beim Jugendamt. Entscheidend sind Beitragsregeln — nicht Einrichtungszahlen.
Ja, in ausgewiesenen Zonen — unabhängig davon, ob Sie mieten oder besitzen. Die Jahresgebühr beträgt 150 €; Kurzberechtigung drei Monate 45 €. Seit dem 1. April 2026 gilt die Parkraumbewirtschaftung auch in Petershausen.
Quelle: Stadt Konstanz; BewohnerparkausweisQuelle: Stadt Konstanz; Parken Petershausen
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden