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Stand: 24.08.2026.
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Wer in Korbach kauft, zahlt in Hessen 6 % Grunderwerbsteuer auf die Gegenleistung. Beim Mieten greift hier keine Mietpreisbremse — für Kaufinteressierte zählen vor allem Steuer, Notar/Grundbuch und laufende Eigentümerkosten. Ersterwerber selbstgenutzten Wohnraums können das Hessengeld prüfen (Zuschuss zur Grunderwerbsteuer, Käufe ab 1. März 2024).
Quelle: Hessen Finanzen; Hessengeld und GrEStQuelle: Land Hessen; Mieterschutzverordnung
Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) gilt in Hessen das Flächen-Faktor-Verfahren (Fläche, Nutzung und Lage — kein Verkaufspreis). Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest, die Stadt den Hebesatz. Ab dem 1. Januar 2026 liegt der Hebesatz für Grundsteuer B bei 512 %, für Grundsteuer A bei 324 %.
Quelle: Hansestadt Korbach; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Finanzamt Hessen; Flächen-Faktor-Verfahren
Zuständig für Korbach ist das Amtsgericht Korbach (Hagenstraße 2) als Grundbuchamt. Zur Grunderwerbsteuer kommen Notar- und Grundbuchkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz; ohne steuerliche Unbedenklichkeit trägt das Amt Sie nicht als Eigentümer ein.
Quelle: Amtsgericht Korbach; Grundbuchamt
Seit dem Ratsbeschluss vom 8. Februar 2024 erarbeitet die Stadt mit der EWF die kommunale Wärmeplanung (Vorlage bis Mitte 2028). Der Plan soll zeigen, wo Wärmenetze oder dezentrale Lösungen im Vordergrund stehen — ohne Pflicht zu einem bestimmten Heizsystem. Für Sanierung und Ersterwerb lohnt der Blick auf Landesförderungen und das Hessengeld.
Quelle: Hansestadt Korbach; Wärmeplanung
Zusätzliche Info zum Bundesland Hessen:
Ja — in Hessen beträgt die Grunderwerbsteuer 6 % der Gegenleistung (in der Regel des Kaufpreises). Sie ist Voraussetzung für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Ersterwerber selbstgenutzten Wohnraums können zusätzlich das Hessengeld prüfen.
Das Hessengeld ist ein Landeszuschuss für den erstmaligen Erwerb selbstgenutzten Wohnraums (oder geeigneter Baugrundstücke) in Hessen — also auch in Korbach. Gefördert werden Käufe mit Beurkundung ab dem 1. März 2024; die Förderung ist auf die gezahlte Grunderwerbsteuer begrenzt. Höhe und Antragsweg (WIBank) entnehmen Sie dem Finanzministerium.
Zur Grunderwerbsteuer kommen Notar- und Grundbuchkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (bundesweit geregelt; Ihr Notar nennt die Gebühren vor der Beurkundung). Bei Maklereinsatz kommt ggf. der Käuferanteil der Provision hinzu. Ohne steuerliche Unbedenklichkeit trägt das Grundbuchamt Sie nicht als Eigentümer ein.
Quelle: Hessen Finanzen; Kaufnebenkosten KontextQuelle: Amtsgericht Korbach; Grundbuchamt
Zuständig ist das Amtsgericht Korbach, Hagenstraße 2, 34497 Korbach, als Grundbuchamt. Einfache Grundbuchauszüge können Sie dort schriftlich beantragen; für Einsicht brauchen Sie ein berechtigtes Interesse.
Ab dem 1. Januar 2026 beträgt der Hebesatz für Grundsteuer B 512 %, für Grundsteuer A 324 %. Es handelt sich um die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025); in Hessen ermittelt das Finanzamt den Messbetrag nach dem Flächen-Faktor-Verfahren (kein Verkaufspreis). Die Stadt setzt den Hebesatz; daraus folgt die Jahressteuer laut Bescheid.
Quelle: Hansestadt Korbach; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Finanzamt Hessen; Flächen-Faktor-Verfahren
Die Stadt hat am 8. Februar 2024 die Wärmeplanung beschlossen und erarbeitet sie mit der EWF; Vorlage bis Mitte 2028. Der Plan soll Eignungsgebiete für Wärmenetze und dezentrale Lösungen zeigen — ohne Anschlusszwang. Vor dem Kauf lohnt der Blick auf den Energieausweis und geplante Sanierungen; eine Pflicht zum Soforttausch folgt nicht allein aus dem Planungsstand.
Die Stadt hat eine Erschließungsbeitragssatzung im Ortsrecht. Ob und wann Beiträge für ein konkretes Grundstück anfallen, hängt von Erschließungszustand und Maßnahmen ab — klären Sie das vor dem Kauf im Kaufvertrag und bei der Bauverwaltung. Die Satzung finden Sie im Medienverzeichnis Ortsrecht.
Nein — Korbach steht nicht unter der Mietpreisbremse. Für vermietete Kaufobjekte gilt bei Bestandserhöhungen die Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren. Das beeinflusst Renditeerwartungen, ändert aber nichts an Grunderwerbsteuer und Hebesatz.
Der Hauptbahnhof ist NVV-Knoten: RB 4 nach Kassel, RB 97 / RE 97 über Frankenberg nach Marburg bzw. Richtung Willingen/Brilon. Fünf StadtBus-Linien erschließen die Kernstadt. Für die Lagewahl lohnt der Blick auf Distanz zum Bahnhof und StadtBus-Takt.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden