Immobilien zum Mieten in Königswinter
0 Immobilien werden in Königswinter zum Mieten angeboten.
Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Königswinter – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Mieten in Königswinter
Seit dem 1. März 2025 begrenzt die MietSchVO NRW in Königswinter die Neuvertragsmiete: höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete (Mietpreisbremse bis 31. Dezember 2029). Im Bestand gilt die Kappungsgrenze 15 % in drei Jahren. Beim Kauf in NRW fallen 6,5 % Grunderwerbsteuer an — für Mieter vor allem als Orientierung, falls Sie später kaufen.
Quelle: Land NRW; MieterschutzQuelle: Finanzamt NRW; Grunderwerbsteuer
Was bedeutet die Mietpreisbremse ohne eigenen Mietspiegel?
Die Bremse begrenzt die zulässige Nettokaltmiete bei Neuabschluss; die ortsübliche Vergleichsmiete leiten Sie aus geeigneten Vergleichswohnungen oder anerkannten Marktdaten ab. Ausnahmen gelten unter anderem für Wohnungen mit Erstnutzung nach dem 1. Oktober 2014 und für bestimmte Erstvermietungen nach umfassender Modernisierung. Erhöhungen im laufenden Vertrag sind auf 15 % in drei Jahren gekappt.
Quelle: Land NRW; Mietpreisbremse Regeln
Wann brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein?
Für öffentlich geförderte Wohnungen stellt die Stadt einen Wohnberechtigungsschein (WBS) aus, wenn das anrechenbare Einkommen die landesweiten Grenzen einhält. Antrag und Gebühr (10 €) laufen über den Servicebereich im Rathaus Altstadt (Drachenfelsstraße); der Schein gilt ein Jahr. Die Grundsteuer B (Hebesatz 664 % ab 2025, neue Grundsteuer nach der Reform) darf nur über die Nebenkosten laufen, wenn der Mietvertrag das vorsieht.
Quelle: Stadt Königswinter; WohnberechtigungsscheinQuelle: Stadt Königswinter; Grundsteuer Hebesätze
Ab wann ist die Kita beitragsfrei?
Elternbeiträge sind einkommens- und umfangabhängig laut städtischer Satzung. Kinder, die bis zum 30. September das vierte Lebensjahr vollenden, sind ab dem folgenden 1. August bis zur Einschulung beitragsfrei. Fragen zu Beiträgen richten Sie an elternbeitraege@koenigswinter.de bzw. kita@koenigswinter.de.
Quelle: Stadt Königswinter; Kita ElternbeiträgeQuelle: Familienportal NRW; Kita Beitragsfreiheit
Bundesland Nordrhein-Westfalen:
- Grunderwerbsteuer: 6,5 %
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur Gemeinden der MietSchVO (Ort: Fließtext)
- Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
- Solarpflicht: BauO NRW — Wohn-Neubau und (seit 2026) Dachsanierung
Zusätzliche Info zum Bundesland Nordrhein-Westfalen:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: Finanzamt NRW; Grunderwerbsteuer
- MietSchVO nur bestimmte Gemeinden — Quelle: Land NRW; Mieterschutz
- Solarpflicht BauO NRW — Quelle: RECHT.NRW.DE; Solarpflicht BauO
Häufige Fragen zum Mieten in Königswinter
- Gilt in Königswinter die Mietpreisbremse?
- Ist Königswinter in der MietSchVO NRW?
- Ab wann gilt die Mietpreisbremse in Königswinter?
Ja. Seit dem 1. März 2025 gilt die Mietpreisbremse: Bei Neuabschluss darf die Nettokaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Regelung läuft bis zum 31. Dezember 2029. Ausnahmen gelten unter anderem für bestimmte Neubauten und umfassend modernisierte Wohnungen.
- Welche Kappungsgrenze gilt in Königswinter?
- Darf die Miete in drei Jahren um 20 Prozent steigen?
- Wie stark dürfen Bestandsmieten steigen?
In Königswinter gilt die abgesenkte Kappungsgrenze: Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete sind Erhöhungen auf höchstens 15 % innerhalb von drei Jahren begrenzt (statt der gesetzlichen Regelfallgrenze von 20 %). Die Regelung gilt laut Landesverordnung bis zum 28. Februar 2030.
- Gibt es in Königswinter einen amtlichen Mietspiegel?
- Wo finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete?
- Hat die Stadt einen qualifizierten Mietspiegel?
Einen von der Stadt veröffentlichten Mietspiegel stellt Königswinter derzeit nicht bereit. Die ortsübliche Vergleichsmiete ermitteln Sie über geeignete Vergleichswohnungen oder anerkannte Marktdaten — das gilt auch für die Prüfung der Mietpreisbremse. Portal-Angebotspreise sind kein amtlicher Mietspiegel.
- Brauche ich einen WBS — und wo beantrage ich ihn in Königswinter?
- Wo stelle ich den Wohnberechtigungsschein aus?
- Was kostet der WBS in Königswinter?
Für öffentlich geförderte Wohnungen ja, wenn Ihr anrechenbares Einkommen die landesweiten Grenzen einhält. Den Wohnberechtigungsschein beantragen Sie bei der Stadt Königswinter (Rathaus Altstadt, Drachenfelsstraße); die Gebühr beträgt 10 €, die Gültigkeit ein Jahr. Kontakt: wbs@koenigswinter.de.
Quelle: Stadt Königswinter; WohnberechtigungsscheinQuelle: Land NRW; WBS Einkommensgrenzen
- Darf die Grundsteuer in den Nebenkosten auftauchen?
- Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz für Mieter relevant?
- Was gilt nach der Grundsteuerreform ab 2025?
Ja — wenn der Mietvertrag die Umlage vorsieht. Fehlt die Vereinbarung, bleibt die Steuer beim Eigentümer. Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) gilt in Königswinter der Hebesatz B von 664 %; ab dem 1. Januar 2027 hat der Rat 900 % beschlossen. Die Höhe Ihrer Abrechnung hängt vom Messbetrag Ihres Gebäudes ab.
Quelle: Stadt Königswinter; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Stadt Königswinter; Hebesatz ab 2027
- Gibt es in Königswinter Kita-Gebühren — und ab wann beitragsfrei?
- Was zahlen Mieterfamilien für die Kita?
- Wo beantrage ich den Kitaplatz?
Elternbeiträge sind einkommens- und umfangabhängig. Ab dem Kindergartenjahr, in dem ein Kind bis zum 30. September vier Jahre alt wird, entfällt der Beitrag bis zur Einschulung. Anmeldung und Beiträge steuert die Stadt (kita@koenigswinter.de / elternbeitraege@koenigswinter.de); Mengenangaben zu Einrichtungen ersetzen keine Platzzusage.
- Wie komme ich als Mieter ohne Auto nach Bonn zur Arbeit?
- Reicht die Stadtbahn 66 für den Arbeitsweg?
- Welcher Verbundtarif gilt in Königswinter?
Die Stadtbahnlinie 66 fährt über Königswinter direkt nach Bonn Hbf und weiter nach Siegburg; es gilt der VRS-Tarif (auch mit Deutschlandticket nutzbar). Für viele Pendler ist das die zentrale Alltagsverbindung — prüfen Sie Takt und Umstiege in der aktuellen VRS-Auskunft.
- Sollte ich als Mieter am Rhein auf Hochwasser achten?
- Sind Keller in Niederdollendorf besonders gefährdet?
- Wo prüfe ich die Gefahrenkarte vor der Anmietung?
Ja, wenn die Wohnung ufernah in Niederdollendorf oder Königswinter liegt: Dort sind Wohngebäude laut HWRM-Steckbrief ab HQ100 des Rheins gefährdet. Vor der Unterschrift die Lage zur Überflutungskarte und den Versicherungsschutz klären — das betrifft auch Keller und Hausrat.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden