Immobilien zum Mieten in Bonn
0 Immobilien werden in Bonn zum Mieten angeboten.
Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Bonn – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Mieten in Bonn
In ausgewiesenen Bewohnerparkgebieten brauchen Sie auch als Mieter einen Bewohnerparkausweis. Seit dem 1. März 2024 kostet er 360 € für zwölf Monate. Ab dem 1. Juni 2026 stellt die Stadt übergangsweise nur noch Ausweise für sechs Monate aus; ab Anfang 2027 gelten 60, 120 oder 240 € für sechs, zwölf bzw. 24 Monate. Ein Platz vor der Haustür ist nicht garantiert.
Quelle: Stadt Bonn; ParkgebührenordnungQuelle: Stadt Bonn; Bewohnerparkausweis
Gilt in Bonn die Mietpreisbremse?
Ja. Bonn steht in der MietSchVO NRW — die Bremse gilt hier, weil die Stadt in der Kommunenliste genannt ist, nicht weil sie im ganzen Land gelten würde. Seit dem 1. März 2025 darf die Nettokaltmiete bei Neuabschluss höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen; die Regelung läuft bis zum 31. Dezember 2029. Im Bestand begrenzt die Kappungsgrenze Erhöhungen auf 15 % in drei Jahren (bis 28. Februar 2030). Nach einer Umwandlung in Eigentum gilt in den MietSchVO-Gemeinden eine verlängerte Kündigungssperrfrist von acht Jahren. Ausnahmen von der Bremse betreffen unter anderem Wohnungen mit Erstnutzung nach dem 1. Oktober 2014 und bestimmte Erstvermietungen nach umfassender Modernisierung.
Quelle: Land NRW; MieterschutzQuelle: RECHT.NRW.DE; MietSchVO Text
Wie prüfen Sie die ortsübliche Vergleichsmiete?
Orientierung liefert der qualifizierte Bonner Mietspiegel 2026. Der Rat hat die Fortschreibung am 7. Mai 2026 beschlossen; er gilt ab dem 1. Juli 2026 und steht unter bonn.de/mietspiegel bereit — inklusive Online-Rechner. Es wird vermutet, dass die Tabellenwerte die ortsübliche Vergleichsmiete abbilden. Der Spiegel gilt für freifinanzierten Wohnraum, nicht für Ein- und Zweifamilienhäuser.
Quelle: Stadt Bonn; Mietspiegel 2026Quelle: Stadt Bonn; Mietspiegel Beschluss
Wann lohnt ein Wohnberechtigungsschein?
Für öffentlich geförderte Wohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS), wenn Ihr Einkommen die Grenzen einhält. In Bonn stellt ihn das Amt für Soziales und Wohnen aus; der allgemeine Schein gilt in der Regel zwölf Monate und in ganz NRW. Die Gebühr beträgt 20 €, mit Bonn-Ausweis 5 €. Die Stadt vermittelt die Wohnung nicht für Sie. Die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) setzt Bonn 2026 mit Hebesatz B 680 % fest; umlegen darf der Vermieter sie nur, wenn der Mietvertrag das vorsieht.
Quelle: Stadt Bonn; WohnberechtigungsscheinQuelle: Stadt Bonn; Grundsteuer Hebesätze
Bundesland Nordrhein-Westfalen:
- Grunderwerbsteuer: 6,5 %
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur Gemeinden der MietSchVO
- Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
- Solarpflicht: BauO NRW — Wohn-Neubau und (seit 2026) Dachsanierung
Zusätzliche Info zum Bundesland Nordrhein-Westfalen:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: Finanzamt NRW; Grunderwerbsteuer
- MietSchVO nur bestimmte Gemeinden — Quelle: Land NRW; Mieterschutz
- Solarpflicht BauO NRW — Quelle: RECHT.NRW.DE; Solarpflicht BauO
Häufige Fragen zum Mieten in Bonn
- Gilt in Bonn die Mietpreisbremse?
- Darf die Neuvertragsmiete in Bonn unbegrenzt steigen?
- Bis wann läuft die Mietpreisbremse in Bonn?
Ja. Bonn steht in der MietSchVO NRW — die Bremse gilt hier, nicht landesweit in allen Gemeinden. Seit dem 1. März 2025 darf die Nettokaltmiete bei Neuabschluss höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Regelung gilt bis zum 31. Dezember 2029. Ausnahmen betreffen unter anderem bestimmte Neubauten und umfassend modernisierte Wohnungen.
Quelle: Land NRW; MieterschutzQuelle: RECHT.NRW.DE; MietSchVO Text
- Welche Kappungsgrenze gilt in Bonn?
- Um wie viel Prozent darf die Bestandsmiete in drei Jahren steigen?
- Gilt in Bonn die 15-Prozent-Kappung?
In Bonn gilt die abgesenkte Kappungsgrenze: Innerhalb von drei Jahren darf die Miete um höchstens 15 % steigen — statt der bundesweiten 20 %. Die Regelung gilt laut MietSchVO NRW bis zum 28. Februar 2030.
- Gibt es in Bonn einen amtlichen Mietspiegel — und wo finde ich ihn?
- Ist der Bonner Mietspiegel 2026 qualifiziert?
- Wo rechne ich die ortsübliche Vergleichsmiete?
Ja. Der qualifizierte Bonner Mietspiegel 2026 gilt ab dem 1. Juli 2026 (Ratsbeschluss 7. Mai 2026) und steht unter bonn.de/mietspiegel bereit — inklusive Online-Rechner. Er gilt für freifinanzierten Wohnraum, nicht für Ein- und Zweifamilienhäuser.
Quelle: Stadt Bonn; Mietspiegel 2026Quelle: Stadt Bonn; Mietspiegel Beschluss
- Brauche ich einen WBS — und wo beantrage ich ihn in Bonn?
- Wo stellt Bonn den Wohnberechtigungsschein aus?
- Wie lange gilt ein WBS aus Bonn?
Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) brauchen Sie für öffentlich geförderte Wohnungen, wenn Ihr Einkommen die Grenzen einhält. Zuständig ist das Amt für Soziales und Wohnen der Stadt Bonn. Der allgemeine WBS gilt in der Regel zwölf Monate und in ganz NRW; die Gebühr beträgt 20 € (Bonn-Ausweis: 5 €). Die Stadt vermittelt die Wohnung nicht für Sie.
- Darf die Grundsteuer in Bonn auf Mieter umgelegt werden?
- Ist die neue Grundsteuer Nebenkosten?
- Welcher Hebesatz gilt 2026 für die Grundsteuer B?
Die Grundsteuer darf über die Nebenkosten laufen — wenn der Mietvertrag das vorsieht. Fehlt die Klausel, bleibt sie beim Eigentümer. Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) beträgt der einheitliche Hebesatz B in Bonn 2026680 %.
- Was kostet Anwohnerparken für Mieter in Bonn?
- Brauche ich als Mieter einen Bewohnerparkausweis?
- Wann werden die Parkgebühren günstiger?
In Bewohnerparkgebieten brauchen auch Mieter einen Bewohnerparkausweis. Derzeit kostet er 360 € für zwölf Monate; ab dem 1. Juni 2026 gibt es übergangsweise nur Sechs-Monats-Ausweise, ab Anfang 2027 gelten 60, 120 oder 240 € für sechs, zwölf bzw. 24 Monate. Ein fester Stellplatz ist nicht garantiert.
- Was zahlen Familien in Bonn für die Kita?
- Ab welchem Einkommen ist Kita in Bonn beitragsfrei?
- Gilt die NRW-Beitragsfreiheit der letzten zwei Kita-Jahre auch in Bonn?
Elternbeiträge sind einkommensabhängig nach der Bonner Elternbeitragssatzung. Bis 24.542 € Jahreseinkommen entfällt der Beitrag. Die letzten zwei Jahre vor der Schulpflicht sind in NRW in öffentlich geförderten Einrichtungen unabhängig vom Einkommen beitragsfrei. Verpflegungspauschalen sind gesondert zu zahlen.
Quelle: Stadt Bonn; Kita ElternbeiträgeQuelle: Familienportal NRW; Beitragsfreiheit
- Welcher ÖPNV-Tarif gilt für den Alltag in Bonn?
- Reicht Preisstufe 1b für Fahrten nur in Bonn?
- Seit wann gilt der Rheinlandtarif?
Seit dem 1. Juni 2026 gilt der Rheinlandtarif (VRS/AVV). Fahrten nur innerhalb von Bonn liegen in Preisstufe 1b. Bus und Stadtbahn betreibt SWB Bus und Bahn; das Deutschlandticket bleibt parallel gültig.
- Brauche ich als Mieter eine Wohnraum-ID für Untervermietung?
- Darf ich meine Bonner Wohnung zeitweise untervermieten?
- Ab wann ist Kurzzeitvermietung genehmigungspflichtig?
Kurzzeitvermietung ist in Bonn ab dem ersten Tag registrierungspflichtig (Wohnraum-ID über das Bauportal NRW). Bis 90 Tage je Kalenderjahr (Studierende: 180 Tage) genehmigungsfrei, aber anzeigepflichtig; darüber hinaus brauchen Sie eine Zweckentfremdungsgenehmigung. Ob Ihr Mietvertrag Untervermietung überhaupt zulässt, prüfen Sie getrennt.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 04.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden