Immobilien zum Mieten in Lohmar

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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Lohmar – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!

Das Wichtigste zum Mieten in Lohmar

Seit dem 1. März 2025 gilt in Lohmar die Mietpreisbremse: Bei Neuabschluss darf die Nettokaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (Befristung bis 31. Dezember 2029). Bestandserhöhungen sind auf 15 % in drei Jahren gekappt (bis 28. Februar 2030). Wer kauft, zahlt in NRW 6,5 % Grunderwerbsteuer.

Quelle: Land NRW; MieterschutzQuelle: Finanzamt NRW; Grunderwerbsteuer

Gibt es einen amtlichen Mietspiegel?

Nein. Die Stadt Lohmar stellt derzeit keinen Mietspiegel bereit. Für die Mietpreisbremse und Mieterhöhungen brauchen Vermieter und Mieter deshalb andere zulässige Begründungen — etwa Vergleichswohnungen. Portalwerte ersetzen keinen amtlichen Maßstab.

Quelle: Stadt Lohmar; Mietspiegel

Wo beantragen Sie einen Wohnberechtigungsschein?

Für öffentlich geförderte Wohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS), wenn das Brutto-Familieneinkommen die Grenzen nach dem Wohnraumförderungsgesetz NRW nicht übersteigt und die Wohnung größenmäßig passt. Anträge und Einkommensnachweise der letzten 12 Monate nimmt das Amt für Bildung und Soziales der Stadt entgegen.

Quelle: Stadt Lohmar; Wohnberechtigungsschein

Was zahlen Familien für Kita und OGS?

Elternbeiträge für Kita, Kindertagespflege und Offene Ganztagsschule sind einkommensgestaffelt (Satzung ab 1. August 2024); ein Online-Beitragsrechner hilft bei der Orientierung. Die letzten beiden Kindergartenjahre vor der Einschulung sind in NRW beitragsfrei. Essensgeld erhebt der jeweilige Träger zusätzlich.

Quelle: Stadt Lohmar; Kita ElternbeiträgeQuelle: Familienportal NRW; KiBiz Beiträge

Bundesland Nordrhein-Westfalen:

  • Grunderwerbsteuer: 6,5 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur Gemeinden der MietSchVO (Ort: Fließtext)
  • Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Solarpflicht: BauO NRW — Wohn-Neubau und (seit 2026) Dachsanierung

Zusätzliche Info zum Bundesland Nordrhein-Westfalen:

Häufige Fragen zum Mieten in Lohmar

  • Gilt in Lohmar die Mietpreisbremse?
  • Darf die Neuvertragsmiete beliebig hoch sein?
  • Seit wann steht Lohmar unter Mieterschutz?

Ja. Seit dem 1. März 2025 gilt in Lohmar die Mietpreisbremse nach der Mieterschutzverordnung NRW: Die Nettokaltmiete bei Neuabschluss darf höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Regelung ist bundesgesetzlich bis zum 31. Dezember 2029 befristet. Ausnahmen (u. a. Neubau, umfassende Modernisierung) bleiben möglich.

Quelle: Land NRW; Mieterschutz

  • Welche Kappungsgrenze gilt in Lohmar?
  • Um wie viel Prozent darf die Miete in drei Jahren steigen?
  • Gilt die 15-Prozent-Grenze auch in Lohmar?

In Lohmar gilt die abgesenkte Kappungsgrenze: Innerhalb von drei Jahren darf die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete um höchstens 15 % steigen (statt der gesetzlichen 20 %). Die Kappungsregel der MietSchVO NRW gilt bis zum 28. Februar 2030.

Quelle: Land NRW; Kappungsgrenze

  • Gibt es in Lohmar einen amtlichen Mietspiegel?
  • Wo finde ich den Mietspiegel Lohmar?
  • Wie prüfe ich die ortsübliche Vergleichsmiete ohne Mietspiegel?

Nein. Die Stadt Lohmar stellt derzeit keinen Mietspiegel bereit. Für Mietpreisbremse und Mieterhöhungen müssen Vermieter und Mieter auf andere zulässige Mittel zurückgreifen (z. B. Vergleichswohnungen). Online-Marktwerte ersetzen keinen amtlichen Mietspiegel.

Quelle: Stadt Lohmar; Mietspiegel

  • Brauche ich einen WBS — und wo beantrage ich ihn in Lohmar?
  • Wo ist das Wohnungsamt für den Wohnberechtigungsschein?
  • Wie beantrage ich Sozialwohnungen in Lohmar?

Für öffentlich geförderte Wohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS), wenn das Brutto-Familieneinkommen die Grenzen nach WFNG NRW nicht übersteigt und die Wohnung angemessen groß ist. Anträge mit Einkommensnachweisen der letzten 12 Monate nimmt das Amt für Bildung und Soziales der Stadt Lohmar entgegen; Formulare liegen im Formulardepot bereit.

Quelle: Stadt Lohmar; WohnberechtigungsscheinQuelle: Stadt Lohmar; WBS Formular

  • Was kosten Kita und OGS für Mieterfamilien in Lohmar?
  • Wie hoch sind die Elternbeiträge?
  • Gibt es einen Beitragsrechner?

Elternbeiträge richten sich nach Einkommen und Betreuungsumfang (Satzung ab 1. August 2024). Ein Online-Beitragsrechner auf den Seiten der Stadt gibt eine Orientierung. Die letzten beiden Kindergartenjahre vor der Einschulung sind in NRW beitragsfrei; Essensgeld kommt oft hinzu.

Quelle: Stadt Lohmar; Kita Elternbeiträge

  • Wie komme ich als Mieter ohne Auto nach Köln oder Bonn?
  • Reicht der ÖPNV für den Arbeitsweg?
  • Welche Rolle spielt der Bahnhof Honrath?

Im VRS-Tarif fahren Busse Richtung Siegburg, Köln und Bonn; in Honrath hält die RB 25 Richtung Köln. Der ICE-Knoten Siegburg ist per Bus erreichbar. AST und Bürgerbus ergänzen schwächer angebundene Lagen — Fahrzeiten prüfen Sie am besten tagesaktuell in der VRS-Auskunft.

Quelle: Stadt Lohmar; ÖPNV

  • Wird die Grundsteuer über die Nebenkosten umgelegt?
  • Betrifft mich als Mieter der Hebesatz in Lohmar?
  • Wie hoch ist der Hebesatz B?

Die Grundsteuer darf über die Betriebskosten umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) beträgt der Hebesatz B in Lohmar laut Satzung 2025782 %. Ohne vertragliche Umlageklausel trägt der Eigentümer die Steuer.

Quelle: Stadt Lohmar; Hebesatzsatzung 2025Quelle: Stadt Lohmar; Grundsteuer

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden

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