Immobilien in Bonn

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Das Wichtigste über Bonn

Wer in Bonn wohnt oder kauft, plant die laufende Grundsteuer mit dem einheitlichen Hebesatz B von 680 % für 2026. Der Rat hat den Satz am 11. Juni 2026 beschlossen, rückwirkend zum 1. Januar 2026neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025). Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz; daraus folgt die Jahressteuer, nicht ein Verkaufspreis.

Quelle: Stadt Bonn; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Stadt Bonn; Hebesatz Beschluss

Was kostet der Bewohnerparkausweis — und was ändert sich 2027?

In ausgewiesenen Bewohnerparkgebieten brauchen Sie einen Bewohnerparkausweis — auch als Mieter. Seit dem 1. März 2024 kostet er 360 € für zwölf Monate. Ab dem 1. Juni 2026 stellt die Stadt übergangsweise nur noch Ausweise für sechs Monate aus; ab Anfang 2027 gelten neue Gebühren: 60, 120 oder 240 € für sechs, zwölf bzw. 24 Monate. Ein freier Stellplatz vor der Tür ist nicht garantiert.

Quelle: Stadt Bonn; ParkgebührenordnungQuelle: Stadt Bonn; Bewohnerparkausweis

Was sagt der Wärmeplan vom Juli 2025?

Der Rat hat am 3. Juli 2025 den ersten kommunalen Wärmeplan beschlossen — ein Jahr vor der gesetzlichen Frist. Für 175 Teilgebiete zeigt er, ob eher Fern- bzw. Nahwärme oder dezentrale Lösungen wie Wärmepumpen im Vordergrund stehen. Der Plan ist Orientierung beim Heizungswechsel, ohne Anschlusszwang und ohne Ausbaugarantie. Ein Wasserstoffverteilnetz ist für Bonn nicht geplant.

Quelle: Stadt Bonn; Wärmeplanung BeschlussQuelle: Stadt Bonn; Wärmeplanung Infos

Steht Bonn in der Mieterschutzverordnung?

Ja — Bonn steht in der MietSchVO NRW, die Bremse gilt hier also nicht „landesweit“, sondern weil die Stadt in der Kommunenliste genannt ist. Seit dem 1. März 2025 darf die Neuvertragsmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen; die Bremse läuft bis zum 31. Dezember 2029. Im Bestand sind Erhöhungen auf 15 % in drei Jahren gekappt (bis 28. Februar 2030). Orientierung liefert der qualifizierte Bonner Mietspiegel 2026, gültig ab dem 1. Juli 2026.

Quelle: Land NRW; MieterschutzQuelle: RECHT.NRW.DE; MietSchVO TextQuelle: Stadt Bonn; Mietspiegel 2026

Bundesland Nordrhein-Westfalen:

  • Grunderwerbsteuer: 6,5 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur Gemeinden der MietSchVO
  • Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
  • Solarpflicht: BauO NRW — Wohn-Neubau und (seit 2026) Dachsanierung

Zusätzliche Info zum Bundesland Nordrhein-Westfalen:

Häufige Fragen zu Wohnen in Bonn

  • Was kostet der Bewohnerparkausweis in Bonn?
  • Brauche ich in meiner Parkzone einen Ausweis?
  • Wann sinken die Anwohnerparkgebühren?

In ausgewiesenen Bewohnerparkgebieten benötigen Sie einen Bewohnerparkausweis. Seit dem 1. März 2024 kostet er 360 € für zwölf Monate. Ab dem 1. Juni 2026 stellt die Stadt übergangsweise nur noch Ausweise für sechs Monate aus; ab Anfang 2027 gelten 60, 120 oder 240 € für sechs, zwölf bzw. 24 Monate. Der Ausweis begründet keinen Anspruch auf einen freien Stellplatz.

Quelle: Stadt Bonn; ParkgebührenordnungQuelle: Stadt Bonn; Bewohnerparkausweis

  • Liegt Bonn in einem Wärmeplan-Gebiet?
  • Gibt es eine kommunale Wärmeplanung für Bonn?
  • Wo finde ich Infos zu Fernwärme in Bonn?

Ja. Der Rat hat am 3. Juli 2025 den ersten kommunalen Wärmeplan für das Stadtgebiet beschlossen. Für 175 Teilgebiete zeigt er, ob eher Fern- bzw. Nahwärme oder dezentrale Lösungen wie Wärmepumpen im Vordergrund stehen. Die Karte dient als Orientierung beim Heizungswechsel ohne Anschlusszwang; ein Wasserstoffverteilnetz ist nicht geplant.

Quelle: Stadt Bonn; Wärmeplanung BeschlussQuelle: Stadt Bonn; Wärmeplanung Infos

  • Gibt es in Bonn Kita-Gebühren — und ab wann ist die Betreuung beitragsfrei?
  • Was kosten Elternbeiträge für die Kita in Bonn?
  • Ab welchem Einkommen entfällt der Kita-Beitrag?

Ja. Elternbeiträge richten sich nach Jahreseinkommen und Betreuungsdauer laut Bonner Elternbeitragssatzung. Bis 24.542 € Jahreseinkommen entfällt der Beitrag. Unabhängig vom Einkommen sind die letzten zwei Jahre vor der Schulpflicht in NRW in öffentlich geförderten Kitas beitragsfrei. Essensgeld ist nicht im Elternbeitrag enthalten.

Quelle: Stadt Bonn; Kita ElternbeiträgeQuelle: Familienportal NRW; Beitragsfreiheit

  • Welcher Tarif gilt für Bus und Bahn in Bonn?
  • Was ist der Rheinlandtarif in Bonn?
  • Reicht Preisstufe 1b für Fahrten nur in Bonn?

Bonn liegt im Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS); SWB Bus und Bahn betreiben Bus und Stadtbahn. Seit dem 1. Juni 2026 ersetzt der Rheinlandtarif die bisherigen Verbundtarife von VRS und AVV. Fahrten nur innerhalb von Bonn liegen in Preisstufe 1b (Einzeltickets 90 Minuten ab Entwertung). Das Deutschlandticket bleibt parallel gültig.

Quelle: VRS; RheinlandtarifQuelle: SWB; Tarifwechsel

  • Brauche ich für Kurzzeitvermietung in Bonn eine Wohnraum-ID?
  • Ist Airbnb in Bonn anzeigepflichtig?
  • Was gilt bei Zweckentfremdung von Wohnraum in Bonn?

Ja. Kurzzeitvermietung von Wohnraum ist in Bonn ab dem ersten Tag registrierungspflichtig und setzt eine Wohnraum-Identitätsnummer (Wohnraum-ID) voraus — online über das Bauportal NRW. Bis 90 Tage je Kalenderjahr (Studierende: bis 180 Tage) ist die Nutzung genehmigungsfrei, aber trotzdem anzeigepflichtig. Längere Vermietung braucht eine Zweckentfremdungsgenehmigung der Stadt.

Quelle: Stadt Bonn; WohnraumschutzQuelle: Bauportal NRW; Wohnraum-ID

  • Wie melde ich mein Kind an einer Bonner Grundschule an?
  • Gibt es in Bonn Schulbezirke?
  • Wann ist die Grundschulanmeldung in Bonn?

In Bonn gibt es keine Schulbezirke. Anspruch besteht auf einen Platz in der wohnortnächsten Grundschule der gewünschten Schulart; eine weiter entfernte Schule können Sie wählen, dort besteht aber kein Vorrang. Für das Schuljahr 2027/2028 gilt der Anmeldezeitraum 9. bis 14. November 2026. Anfang Oktober kommt der Anmeldeschein mit den drei nächstgelegenen Schulen.

Quelle: Stadt Bonn; Einschulung Grundschule

  • Gibt es in Bonn einen geförderten Glasfaserausbau?
  • Wo prüfe ich den Breitbandstand in Bonn?
  • Wer baut in Bonn Glasfaser aus?

Ja, aber nicht flächendeckend für jede Wohnung. Am 3. April 2025 startete ein geförderter Telekom-Ausbau für Gewerbegebiete, Schulen und Krankenhäuser (rund 278 km Glasfaser). Ob Ihre Wohnadresse glasfaserfähig ist, prüfen Sie beim Anbieter; den kommunalen Überblick hält die Stadt unter bonn.de/glasfaser.

Quelle: Stadt Bonn; GlasfaserausbauQuelle: Stadt Bonn; Breitbandausbau

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 04.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden