Immobilien in Rheinbach

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Das Wichtigste über Rheinbach

Wer in Rheinbach mietet oder kauft, trifft vor allem auf diese Regeln: Seit dem 1. März 2025 gelten Mietpreisbremse und abgesenkte Kappungsgrenze (15 % in drei Jahren) nach der MietSchVO NRW; die Bremse läuft bis zum 31. Dezember 2029. Beim Kauf fallen in Nordrhein-Westfalen 6,5 % Grunderwerbsteuer an.

Quelle: Land NRW; MieterschutzQuelle: RECHT.NRW.DE; MietSchVO TextQuelle: Finanzamt NRW; Grunderwerbsteuer

Was begrenzt Neuverträge und Bestandsmieten?

Bei Neuabschluss darf die Nettokaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Im laufenden Vertrag sind Erhöhungen auf 15 % in drei Jahren gekappt; die Kappungsregel gilt bis zum 28. Februar 2030. Nach Umwandlung in Eigentum verlängert sich die Kündigungssperrfrist auf acht Jahre.

Quelle: Land NRW; MietSchVO Presse

Welches Grundbuchamt ist für Rheinbach zuständig?

Eintragungen und Auszüge laufen über das Amtsgericht Rheinbach (Schweigelstraße 30) — das Grundbuchamt sitzt also vor Ort, nicht in Bonn. Kaufnebenkosten kommen zu Grunderwerbsteuer, Notar und Grundbuch hinzu; Maklerprovision richtet sich nach Vereinbarung und Bestellerprinzip.

Quelle: Amtsgericht Rheinbach; Grundbuchamt

Was sagt die kommunale Wärmeplanung?

Der Rat hat im Juni 2026 den kommunalen Wärmeplan beschlossen — früher als die gesetzliche Frist bis Juni 2028. Die interaktive Karte zeigt, wo eher Wärmenetze oder dezentrale Lösungen wie Wärmepumpen im Vordergrund stehen. Der Plan ist Orientierung ohne Anschlusszwang und ohne Pflicht zu einer bestimmten Heizung.

Quelle: Stadt Rheinbach; Wärmeplanung

Bundesland Nordrhein-Westfalen:

  • Grunderwerbsteuer: 6,5 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur Gemeinden der MietSchVO
  • Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
  • Solarpflicht: BauO NRW — Wohn-Neubau und (seit 2026) Dachsanierung

Zusätzliche Info zum Bundesland Nordrhein-Westfalen:

Häufige Fragen zu Wohnen in Rheinbach

  • Wie gut ist Rheinbach an Bonn angebunden?
  • Fährt die S23 von Rheinbach nach Bonn?
  • Welcher ÖPNV-Verbund gilt in Rheinbach?

Die Voreifelbahn S23 verbindet Rheinbach (Halte Rheinbach und Rheinbach-Römerkanal) mit Bonn und Euskirchen. In der Hauptverkehrszeit fährt sie im 15-Minuten-Takt, sonst halbstündlich. Ergänzend fahren regionale Buslinien und der Stadthüpfer 813; Tickets und Auskunft gehören zum Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS).

Quelle: Stadt Rheinbach; ÖPNV Anbindung

  • Gibt es in Rheinbach Kita-Gebühren?
  • Sind Kindertagesstätten in Rheinbach beitragsfrei?
  • Wonach richten sich die Elternbeiträge?

Ja. Die Stadt erhebt einkommensabhängige Elternbeiträge nach der Satzung vom 1. Juli 2021, gestaffelt nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit und Betreuungsumfang. Eine landesweite Beitragsfreiheit gibt es in Rheinbach nicht; die konkrete Höhe entnehmen Sie der aktuellen Beitragstabelle der Satzung.

Quelle: Stadt Rheinbach; Kita Beiträge

  • Bis wann muss ich den Kita-Bedarf melden?
  • Was ist die Bedarfsmeldung beim Jugendamt?
  • Reicht die Anmeldung in der Kita allein?

Für das folgende Kindergartenjahr (1. August bis 31. Juli) melden Sie den Betreuungsbedarf schriftlich bis zum 1. Dezember beim Jugendamt, Aachener Straße 16. Die Bedarfsmeldung ersetzt nicht die Anmeldung in den Wunsch-Einrichtungen; ohne Platzzusage kann das Jugendamt spätestens sechs Wochen vorher einen Platz zuweisen.

Quelle: Stadt Rheinbach; Kita Bedarfsmeldung

  • Gibt es eine kommunale Wärmeplanung für Rheinbach?
  • Muss ich mich an ein Wärmenetz anschließen?
  • Wo sehe ich die Wärmekarte?

Ja. Der Rat hat den Wärmeplan im Juni 2026 beschlossen. Die interaktive Karte auf der Wärmewendeplattform zeigt Eignungsräume für Netze bzw. dezentrale Lösungen. Es besteht kein Anschlusszwang und keine Pflicht zu einer bestimmten Heizung; der Plan dient der Orientierung.

Quelle: Stadt Rheinbach; Wärmeplanung

  • Welche Buslinien erschließen Rheinbach?
  • Gibt es einen Stadtbus in Rheinbach?
  • Wo bekomme ich Fahrkarten am Bahnhof?

Neben der S23 gibt es acht regionale Buslinien sowie den innerstädtischen Stadthüpfer (Linie 813). Die Linie 800 verbindet Rheinbach unter anderem mit Bonn Hbf. Auskünfte und Fahrkarten erhalten Sie auch im RVK-Kundencenter am Bahnhof Rheinbach.

Quelle: Stadt Rheinbach; Busangebot

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden