Immobilien zum Kaufen in Rheinbach

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Das Wichtigste zum Kaufen in Rheinbach

Wer in Rheinbach kauft, zahlt in Nordrhein-Westfalen 6,5 % Grunderwerbsteuer. Beim Mieten gilt seit dem 1. März 2025 die Mietpreisbremse mit Kappungsgrenze 15 % in drei Jahren — relevant, falls Sie vermieten oder selbst noch mieten.

Quelle: Finanzamt NRW; GrunderwerbsteuerQuelle: Land NRW; Mieterschutz

Welcher Hebesatz gilt nach der Reform?

Für die neue Grundsteuer (ab 2025, wertabhängiges Bundesmodell) hat der Rat am 16. Dezember 2024 den Hebesatz B auf 787 % festgesetzt — einheitlich, ohne Differenzierung Wohn-/Nichtwohngrundstücke. Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Stadt multipliziert mit dem Hebesatz zur Jahressteuer.

Quelle: Stadt Rheinbach; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Stadt Rheinbach; Hebesatzsatzung

Wo landet Ihr Kauf im Grundbuch?

Zuständig ist das Grundbuchamt des Amtsgerichts Rheinbach (Schweigelstraße 30). Neben der Grunderwerbsteuer kalkulieren Sie Notar- und Grundbuchgebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz; Maklerkosten nur, wenn vereinbart.

Quelle: Amtsgericht Rheinbach; Grundbuchamt

Was bedeutet der Wärmeplan für die Heizung?

Im Juni 2026 hat der Rat den kommunalen Wärmeplan verabschiedet. Er kennzeichnet Eignungsräume für Netze bzw. dezentrale Lösungen — ohne Zwang zum Netzanschluss. Nutzen Sie die Karte als Orientierung vor Sanierung oder Heizungswechsel.

Quelle: Stadt Rheinbach; Wärmeplanung

Bundesland Nordrhein-Westfalen:

  • Grunderwerbsteuer: 6,5 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur Gemeinden der MietSchVO
  • Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
  • Solarpflicht: BauO NRW — Wohn-Neubau und (seit 2026) Dachsanierung

Zusätzliche Info zum Bundesland Nordrhein-Westfalen:

Häufige Fragen zum Kaufen in Rheinbach

  • Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Rheinbach?
  • Welcher GrESt-Satz gilt in NRW?
  • Fallen 6,5 Prozent beim Immobilienkauf an?

Ja. Für Grundstücke in Nordrhein-Westfalen beträgt die Grunderwerbsteuer 6,5 % der Bemessungsgrundlage (in der Regel der Kaufpreis). Der Satz gilt landesweit — also auch in Rheinbach.

Quelle: Finanzamt NRW; Grunderwerbsteuer

  • Welche Kaufnebenkosten kommen typischerweise dazu?
  • Was kostet Notar und Grundbuch zusätzlich?
  • Ist die Maklerprovision Pflicht?

Neben der Grunderwerbsteuer kalkulieren Sie Notar- und Grundbuchgebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Eine Maklerprovision fällt nur an, wenn sie vereinbart ist; beim Kauf von Wohnimmobilien durch Verbraucher gilt das Bestellerprinzip.

Quelle: Finanzamt NRW; GrundstückserwerbQuelle: Amtsgericht Rheinbach; Grundbuchamt

  • Wo ist das zuständige Grundbuchamt für Rheinbach?
  • Sitzt das Grundbuchamt in Bonn oder Rheinbach?
  • Welche Adresse hat das Amtsgericht Rheinbach?

Zuständig ist das Amtsgericht Rheinbach, Grundbuchamt, Schweigelstraße 30, 53359 Rheinbach — also vor Ort, nicht das Amtsgericht Bonn. Auszüge beantragen Sie dort oder über den Notar.

Quelle: Amtsgericht Rheinbach; Grundbuchamt

  • Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Rheinbach?
  • Gilt die neue Grundsteuer ab 2025?
  • Gibt es unterschiedliche Hebesätze für Wohnen und Gewerbe?

Für die neue Grundsteuer (ab 2025, wertabhängiges Bundesmodell) liegt der Hebesatz B bei 787 % (Ratbeschluss 16. Dezember 2024). Rheinbach verzichtet für 2025 auf getrennte Sätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke. Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Stadt wendet den Hebesatz an.

Quelle: Stadt Rheinbach; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Stadt Rheinbach; Hebesatzsatzung

  • Was bedeutet die Wärmeplanung für Käufer?
  • Muss ich mich an Fernwärme anschließen?
  • Wann wurde der Wärmeplan beschlossen?

Der Rat hat den kommunalen Wärmeplan im Juni 2026 beschlossen. Die Karte zeigt, wo eher Netze oder dezentrale Lösungen wie Wärmepumpen im Vordergrund stehen. Es gibt keinen Anschlusszwang; nutzen Sie die Orientierung vor Kauf und Heizungsentscheidung.

Quelle: Stadt Rheinbach; Wärmeplanung

  • Wo finde ich Bodenrichtwerte für Rheinbach?
  • Gibt es BORIS-NRW-Werte für Rheinbach?
  • Wer veröffentlicht Bodenrichtwerte im Rhein-Sieg-Kreis?

Bodenrichtwerte veröffentlicht der Gutachterausschuss über das Portal BORIS-NRW. Die Werte sind zonenbezogen und ersetzen keine Verkehrswertermittlung; für Kaufentscheidungen dienen sie als Orientierung, nicht als Verkaufspreis.

Quelle: BORIS-NRW; Bodenrichtwerte

  • Was zahlen Familien für die Kita nach dem Kauf?
  • Gibt es beitragsfreie Kita-Jahre in Rheinbach?
  • Bis wann melde ich Kita-Bedarf?

Elternbeiträge sind einkommensabhängig nach der Satzung vom 1. Juli 2021. Den Bedarf für das kommende Kindergartenjahr melden Sie bis zum 1. Dezember beim Jugendamt; die Meldung ersetzt nicht die Anmeldung in der Wunsch-Einrichtung.

Quelle: Stadt Rheinbach; Kita Beiträge

  • Wie ist die Bahn-Anbindung für Berufspendler?
  • Fährt die S23 auch abends im Viertelstundentakt?
  • Welche Haltepunkte hat Rheinbach?

Die S23 hält in Rheinbach und Rheinbach-Römerkanal und fährt nach Bonn und Euskirchen. In den Morgenstunden und abends gilt in der Hauptverkehrszeit ein 15-Minuten-Takt, sonst alle 30 Minuten — relevant für die Wohnortwahl als Pendler-Haushalt.

Quelle: Stadt Rheinbach; S23 Anbindung

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden

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