2 Familienhaus mit zusätzlichem Restaurant mit großem Außenbereich und eigenen Parkmöglichkeiten


Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Rheinbach – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
von Schlapp Immobilien - Nadia Schlapp bietet an: Kenntnis im Umgang mit modernen Medien
Wer in Rheinbach kauft, zahlt in Nordrhein-Westfalen 6,5 % Grunderwerbsteuer. Beim Mieten gilt seit dem 1. März 2025 die Mietpreisbremse mit Kappungsgrenze 15 % in drei Jahren — relevant, falls Sie vermieten oder selbst noch mieten.
Quelle: Finanzamt NRW; GrunderwerbsteuerQuelle: Land NRW; Mieterschutz
Für die neue Grundsteuer (ab 2025, wertabhängiges Bundesmodell) hat der Rat am 16. Dezember 2024 den Hebesatz B auf 787 % festgesetzt — einheitlich, ohne Differenzierung Wohn-/Nichtwohngrundstücke. Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Stadt multipliziert mit dem Hebesatz zur Jahressteuer.
Quelle: Stadt Rheinbach; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Stadt Rheinbach; Hebesatzsatzung
Zuständig ist das Grundbuchamt des Amtsgerichts Rheinbach (Schweigelstraße 30). Neben der Grunderwerbsteuer kalkulieren Sie Notar- und Grundbuchgebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz; Maklerkosten nur, wenn vereinbart.
Quelle: Amtsgericht Rheinbach; Grundbuchamt
Im Juni 2026 hat der Rat den kommunalen Wärmeplan verabschiedet. Er kennzeichnet Eignungsräume für Netze bzw. dezentrale Lösungen — ohne Zwang zum Netzanschluss. Nutzen Sie die Karte als Orientierung vor Sanierung oder Heizungswechsel.
Quelle: Stadt Rheinbach; Wärmeplanung
Zusätzliche Info zum Bundesland Nordrhein-Westfalen:
Ja. Für Grundstücke in Nordrhein-Westfalen beträgt die Grunderwerbsteuer 6,5 % der Bemessungsgrundlage (in der Regel der Kaufpreis). Der Satz gilt landesweit — also auch in Rheinbach.
Neben der Grunderwerbsteuer kalkulieren Sie Notar- und Grundbuchgebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Eine Maklerprovision fällt nur an, wenn sie vereinbart ist; beim Kauf von Wohnimmobilien durch Verbraucher gilt das Bestellerprinzip.
Quelle: Finanzamt NRW; GrundstückserwerbQuelle: Amtsgericht Rheinbach; Grundbuchamt
Zuständig ist das Amtsgericht Rheinbach, Grundbuchamt, Schweigelstraße 30, 53359 Rheinbach — also vor Ort, nicht das Amtsgericht Bonn. Auszüge beantragen Sie dort oder über den Notar.
Für die neue Grundsteuer (ab 2025, wertabhängiges Bundesmodell) liegt der Hebesatz B bei 787 % (Ratbeschluss 16. Dezember 2024). Rheinbach verzichtet für 2025 auf getrennte Sätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke. Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Stadt wendet den Hebesatz an.
Quelle: Stadt Rheinbach; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Stadt Rheinbach; Hebesatzsatzung
Der Rat hat den kommunalen Wärmeplan im Juni 2026 beschlossen. Die Karte zeigt, wo eher Netze oder dezentrale Lösungen wie Wärmepumpen im Vordergrund stehen. Es gibt keinen Anschlusszwang; nutzen Sie die Orientierung vor Kauf und Heizungsentscheidung.
Bodenrichtwerte veröffentlicht der Gutachterausschuss über das Portal BORIS-NRW. Die Werte sind zonenbezogen und ersetzen keine Verkehrswertermittlung; für Kaufentscheidungen dienen sie als Orientierung, nicht als Verkaufspreis.
Elternbeiträge sind einkommensabhängig nach der Satzung vom 1. Juli 2021. Den Bedarf für das kommende Kindergartenjahr melden Sie bis zum 1. Dezember beim Jugendamt; die Meldung ersetzt nicht die Anmeldung in der Wunsch-Einrichtung.
Die S23 hält in Rheinbach und Rheinbach-Römerkanal und fährt nach Bonn und Euskirchen. In den Morgenstunden und abends gilt in der Hauptverkehrszeit ein 15-Minuten-Takt, sonst alle 30 Minuten — relevant für die Wohnortwahl als Pendler-Haushalt.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden