Immobilien zum Mieten in Lörrach

0 Immobilien werden in Lörrach zum Mieten angeboten.

Wählen Sie genauer aus: Was suchen Sie genau?

Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Keine Immobilien gefunden

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Lörrach – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!

Das Wichtigste zum Mieten in Lörrach

Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Lörrach die Mietpreisbremse: Bei Neuabschluss darf die Nettokaltmiete die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10 % übersteigen. Im Bestand deckelt die Kappungsgrenze Erhöhungen auf 15 % in drei Jahren (gleicher Zeitraum, zunächst bis Ende 2026). Wer später kauft, rechnet in Baden-Württemberg mit 5 % Grunderwerbsteuer.

Quelle: Land BW; MietpreisbremseQuelle: Land BW; KappungsgrenzeQuelle: Service-BW; Grunderwerbsteuer

Was begrenzt Neuvertrag und Mieterhöhung?

Ausgenommen von der Bremse sind unter anderem Neubauten, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals vermietet wurden, sowie umfassend modernisierte Wohnungen. Die Kappung gilt nicht für Modernisierungsumlagen nach § 559 BGB. Orientierung für die Vergleichsmiete liefern Vergleichswohnungen, Gutachten oder — falls vorhanden — ein Mietspiegel; die Bremse greift auch ohne kommunalen Mietspiegel.

Quelle: Land BW; Mietpreisbremse Ausnahmen

Welche Kita-Beiträge zahlen Familien?

In Baden-Württemberg gibt es keine landesweite Beitragsfreiheit. Lörrach vereinheitlicht die Elternbeiträge trägerübergreifend: Vorgesehen sind Stundensätze von 3,26 € (unter drei Jahren) und 1,63 € (ab drei Jahren), Ziel Deckungsgrad rund 20 % der Betriebskosten; Umsetzung in städtischen Einrichtungen ab 1. September 2026 (gestaffelt). Verpflegung bleibt separat.

Quelle: Stadt Lörrach; Kita-ElternbeiträgeQuelle: Stadt Lörrach; Kita-Förderstruktur

Parkausweis und Sozialwohnung — wo beantragen?

Ohne eigenen Stellplatz können Mieter in Bewohnerparkzonen den Ausweis beantragen (180 €/Jahr; max. einer je Haushalt). Für geförderte Sozialmietwohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS) bei der Stadt Lörrach — er begründet keinen Anspruch auf eine Wohnung, sondern die Berechtigung zum Einzug.

Quelle: Stadt Lörrach; BewohnerparkenQuelle: Stadt Lörrach; Wohnberechtigungsschein

Bundesland Baden-Württemberg:

  • Grunderwerbsteuer: 5,0 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden (Ort: Fließtext)
  • Neue Grundsteuer: Bodenwertmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Solarpflicht: Neubau und wesentliche Dachsanierung (KlimaG BW)

Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:

Häufige Fragen zum Mieten in Lörrach

  • Gilt in Lörrach die Mietpreisbremse?
  • Darf die Neuvertragsmiete beliebig steigen?
  • Wie hoch darf die Miete bei Neuvermietung sein?

Ja. Lörrach steht in der Gebietskulisse der Mietpreisbegrenzungsverordnung BW (ab 1. Januar 2026, zunächst bis Ende 2026). Die Miete zu Beginn darf die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10 % übersteigen. Ausgenommen u. a. Neubauten nach dem 1. Oktober 2014 erstmals vermietet sowie umfassend modernisierte Wohnungen.

Quelle: Land BW; Mietpreisbremse

  • Welche Kappungsgrenze gilt in Lörrach?
  • Um wie viel Prozent darf die Miete in drei Jahren steigen?
  • Gilt 15 oder 20 Prozent Kappung?

In Lörrach gilt die abgesenkte Kappungsgrenze: Im laufenden Mietverhältnis darf die Nettokaltmiete innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 % steigen — und nicht über die ortsübliche Vergleichsmiete. Die Regelung läuft im Gleichlauf mit der Mietpreisbremse zunächst bis Ende 2026. Sie gilt nicht für Modernisierungsumlagen nach § 559 BGB.

Quelle: Land BW; Kappungsgrenze

  • Wo beantrage ich in Lörrach einen Wohnberechtigungsschein?
  • Brauche ich einen WBS für Sozialwohnungen?
  • Gibt der WBS Anspruch auf eine Wohnung?

Den Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen Sie bei der Stadt Lörrach, wenn Sie die Einkommensgrenzen einhalten und wohnungssuchend sind. Er ist Voraussetzung für den Einzug in eine geförderte Sozialmietwohnung — begründet aber keinen Anspruch auf eine konkrete Wohnung. Die Gültigkeit beträgt maximal ein Jahr.

Quelle: Stadt Lörrach; Wohnberechtigungsschein

  • Können Mieter in Lörrach Bewohnerparken beantragen?
  • Was kostet der Parkausweis für Mieter?

Ja, wenn Sie mit Hauptwohnsitz in einer Bewohnerparkzone gemeldet sind und dem Haushalt kein eigener oder angemieteter Stellplatz zur Verfügung steht. Pro Haushalt maximal ein Ausweis; Jahresgebühr 180 € (Verordnung vom 22. Dezember 2025). Erstantrag beim Fachbereich Tiefbau.

Quelle: Stadt Lörrach; Bewohnerparken

  • Welche Kita-Beiträge gelten für Mieter-Familien in Lörrach?
  • Gibt es Beitragsfreiheit in Lörrach?

Es gibt keine landesweite Beitragsfreiheit. Ab dem Kita-Jahr 2026/27 setzt Lörrach auf einheitliche Stundensätze: 3,26 € (unter drei) und 1,63 € (ab drei), mit Ziel rund 20 % Deckung der Betriebskosten; städtische Einrichtungen ab 1. September 2026. Verpflegung bleibt extra.

Quelle: Stadt Lörrach; Kita-Elternbeiträge

  • Wie pendle ich als Mieter günstig innerhalb von Lörrach?
  • Lohnt sich Ticket4Lörrach für den Alltag?

Stadtbus und trinationale S-Bahn erschließen das Stadtgebiet; das Ticket4Lörrach (Vierfahrtenkarte 5 €) gilt Mo–Fr ab 9 Uhr sowie an Wochenenden/Feiertagen ganztags im Stadtgebiet inkl. Ortsteile. Für regelmäßiges Pendeln nach Basel prüfen Sie RVL-/triregio-Zeitkarten.

Quelle: Stadt Lörrach; ÖPNV

  • Wird die Grundsteuer auf Mieter umgelegt?
  • Steht die neue Grundsteuer in den Nebenkosten?

Vermieter dürfen die Grundsteuer über die Betriebskosten umlegen — wenn der Mietvertrag das vorsieht. Fehlt die Vereinbarung, bleibt sie beim Eigentümer. Seit der Reform (ab 2025) gilt in BW das Bodenwertmodell; der Hebesatz B der Stadt liegt bei 330 %.

Quelle: Stadt Lörrach; Grundsteuer

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden

Weitere Immobilienangebote in Lörrach

Mietangebote in Lörrach