DAS BESONDERE WOHNERLEBNIS IN KATZWANG


Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Neunkirchen a.Brand – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Neunkirchen a.Brand steht nicht in der Anlage zur bayerischen Mieterschutzverordnung (gültig 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2029). Es gilt keine Mietpreisbremse. Im laufenden Vertrag bleibt die allgemeine Kappungsgrenze: Die Miete darf in drei Jahren um höchstens 20 % steigen, soweit die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschritten wird. Im Landkreis Forchheim ist keine Gemeinde in der Anlage genannt. Direkt hinter der Kreisgrenze stehen Nachbarorte wie Uttenreuth, Eckental und Adelsdorf auf der Liste — hier im Markt gilt das nicht. Einen vom Markt veröffentlichten Mietspiegel gibt es nicht; Erhöhungen laufen über Vergleichswohnungen oder ein Gutachten.
Quelle: Justiz Bayern; MiSchuV AnlageQuelle: BayernPortal; Mieterschutz
Für geförderte Mietwohnungen ist nicht das Rathaus zuständig, sondern das Landratsamt Forchheim, Fachbereich Bauordnung, Oberes Tor 1 in Ebermannstadt. Dort beantragen Sie den allgemeinen oder gezielten Wohnberechtigungsschein und — wo nötig — die Benennung für eine bestimmte Wohnung. Formulare sind WBS I sowie die Einkommenserklärungen Stabau III a/b. Die Gebühr für den Schein liegt laut Kreisangabe zwischen 7,50 € und 20 €, bei Abweichungen höher; eine Benennung kostet 12,50 € bis 25 €. Einwohner der Stadt Forchheim gehen an das Liegenschaftsamt der Stadt; wer im übrigen Landkreis wohnt oder hinzieht, bleibt beim Landratsamt.
Quelle: BayernPortal; WohnberechtigungsscheinQuelle: Stadt Forchheim; WBS Zuständigkeit
Wer ohne Auto mietet, plant den Weg über den Busbahnhof im Ortskern. Der Markt nennt Erlangen als nächsten Bahnhof und die Linie 209 als dichte Verbindung, auch samstags und sonntags. Richtung Kreisstadt hilft die Linie 224 über Hetzles nach Forchheim; nach Ermreuth fährt die 211. Tickets laufen über den VGN. Die neue Grundsteuer (ab 2025) kann in den Nebenkosten stehen, wenn der Mietvertrag das vorsieht — Hebesatz B beträgt 275 v. H.
Quelle: Markt Neunkirchen a. Brand; Bus nach ErlangenQuelle: Markt Neunkirchen a. Brand; Hebesatz B
Familien melden Krippe, Kindergarten und KoGa über das Kita-Online-Portal an — mit Bayern-ID, Auswahl und Prioritäten. Für 2027/2028 ist das Portal seit dem 1. September 2026 offen, Zusagen folgen ab Dezember. Die Beiträge setzt nicht der Markt einheitlich fest, sondern die jeweilige Einrichtung. Ein klassisches Bewohnerparken mit Marktausweis veröffentlicht die Gemeinde nicht; beim Neubau oder Umbau gilt die Stellplatzsatzung (zwei Stellplätze je Wohnung im Ein- und Zweifamilienhaus).
Quelle: Markt Neunkirchen a. Brand; Kita-PortalQuelle: Markt Neunkirchen a. Brand; Stellplatzsatzung
Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:
Nein. Der Markt steht nicht in der Anlage zur Mieterschutzverordnung vom 16. Dezember 2025. Die Bremse gilt hier nicht. Nachbarorte im Landkreis Erlangen-Höchstadt (zum Beispiel Uttenreuth oder Eckental) stehen auf der Liste — der Landkreis Forchheim nicht.
Es gilt die allgemeine Grenze: höchstens 20 % in drei Jahren, und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Die auf 15 % abgesenkte Kappungsgrenze greift nur in Gemeinden der MiSchuV-Anlage — dazu gehört dieser Markt nicht.
Auf der Satzungsseite und den Wohnseiten des Marktes ist kein Mietspiegel hinterlegt. Für eine Erhöhung nach § 558 BGB bleiben deshalb Vergleichswohnungen oder ein Gutachten üblich. Portal-Auswertungen ersetzen das nicht.
An das Landratsamt Forchheim, Bauordnung, Oberes Tor 1 in Ebermannstadt — nicht an das Markt-Rathaus. Den Antrag können Sie über das BayernPortal stellen. Einwohner der Stadt Forchheim gehen an das städtische Liegenschaftsamt.
Ja, wenn der Mietvertrag die Umlage vorsieht. Hebesatz B beträgt seit dem 1. Januar 2025275 v. H. Den Zahlbetrag setzt der Markt im Bescheid fest; Euro-Beispiele ersetzen das nicht.
Über das Kita-Online-Portal mit Bayern-ID, nicht über einen Zettel im Rathaus allein. Für 2027/2028 ist die Anmeldung seit dem 1. September 2026 möglich. Die Beiträge setzt der jeweilige Träger; eine Markt-Gebührensatzung für alle Krippen und Kindergärten liegt nicht vor.
Ein Bewohnerparken mit eigenem Marktausweis ist auf der Gemeinde-Seite nicht veröffentlicht. Geregelt ist das Parken vor allem beim Bauen: Die Stellplatzsatzung verlangt im Ein- und Zweifamilienhaus 2,0 Stellplätze je Wohnung.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden