Immobilien zum Mieten in Neusäß

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Das Wichtigste zum Mieten in Neusäß

Seit dem 1. Januar 2026 begrenzt die BayMiSchuV in Neusäß Neuvertragsmieten: höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete (Mietpreisbremse bis 31. Dezember 2029). Im Bestand gilt die Kappungsgrenze 15 % in drei Jahren. Wer später kauft, zahlt in Bayern 3,5 % Grunderwerbsteuer.

Quelle: Justiz Bayern; MieterschutzverordnungQuelle: Gesetze Bayern; BayMiSchuV AnlageQuelle: Finanzamt München; Grunderwerbsteuer

Wie prüfen Sie die Miete ohne Stadt-Mietspiegel?

Neusäß hat laut Stadtmeldung vom 5. Februar 2026keinen amtlichen Mietspiegel. Die Vergleichsmiete müssen Sie über andere zulässige Belege ermitteln (Vergleichswohnungen, Sachverständige, Auskünfte). Online-Durchschnittspreise sind keine amtliche Grundlage für die Mietpreisbremse.

Quelle: Stadt Neusäß; Kein Mietspiegel

Was entlastet Kita-Beiträge in Bayern?

Städtische Einrichtungen erheben Gebühren nach Buchungszeit (Kindertageseinrichtungen-Gebührensatzung). Ab dem 1. September des Jahres, in dem Ihr Kind drei wird, bis zur Einschulung mindert der Freistaat den Elternbeitrag um 100 € monatlich (Art. 23 Abs. 3 BayKiBiG) — ohne eigenen Antrag. Bei geringem Einkommen prüft die Wirtschaftliche Jugendhilfe des Landratsamts Augsburg eine Übernahme.

Quelle: StMAS Bayern; Kita-BeitragszuschussQuelle: Stadt Neusäß; Kita-Kostenübernahme

Wo beantragen Sie einen Wohnberechtigungsschein?

Für Sozialwohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS), wenn das anrechenbare Einkommen die Grenzen einhält. Zuständig ist das Landratsamt Augsburg (nicht das Rathaus Neusäß); Formulare können zugeschickt oder online beantragt werden. Die Grundsteuer B (Hebesatz 320 %, neue Grundsteuer ab 2025) darf nur über Nebenkosten laufen, wenn der Mietvertrag das vorsieht.

Quelle: Stadt Neusäß; WohnberechtigungsscheinQuelle: Stadt Neusäß; Grundsteuer Hebesätze

Bundesland Bayern:

  • Grunderwerbsteuer: 3,5 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden (Ort: Fließtext)
  • Neue Grundsteuer: Flächenmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Solarpflicht private Wohngebäude: keine verbindliche Pflicht (BayBO nur Soll)

Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:

Häufige Fragen für Mieterinnen und Mieter in Neusäß

  • Gilt in Neusäß die Mietpreisbremse?
  • Darf die Neuvertragsmiete beliebig steigen?
  • Ab wann gilt die BayMiSchuV hier?

Ja. Seit dem 1. Januar 2026 gehört Neusäß zu den Gebieten der bayerischen Mieterschutzverordnung. Bei Neuvermietung von Bestandswohnungen darf die Nettokaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Regelung läuft bis zum 31. Dezember 2029. Ausnahmen (u. a. bestimmte Neubauten/Erstvermietungen nach umfassender Modernisierung) prüfen Sie im Einzelfall.

Quelle: Justiz Bayern; MieterschutzverordnungQuelle: Gesetze Bayern; BayMiSchuV Anlage

  • Welche Kappungsgrenze gilt in Neusäß?
  • 15 oder 20 Prozent in drei Jahren?
  • Wie stark darf die Bestandsmiete steigen?

In Neusäß gilt die abgesenkte Kappungsgrenze: Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete dürfen die Nettokaltmiete innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 % steigen lassen (statt 20 % außerhalb angespannter Gebiete). Die neue Miete darf zusätzlich die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschreiten.

Quelle: Justiz Bayern; Kappungsgrenze 15 Prozent

  • Gibt es in Neusäß einen amtlichen Mietspiegel?
  • Wo finde ich den Mietspiegel der Stadt?
  • Reicht ein Online-Mietspiegel-Portal?

Nein. Die Stadt teilte am 5. Februar 2026 mit: Mit rund 23.000 Einwohnern fehlt die Datengrundlage für einen gesetzlichen Mietspiegel; unterhalb der Schwellenwerte besteht keine Pflicht. Für Mietpreisbremse und Mieterhöhungen brauchen Sie andere zulässige Belege zur Vergleichsmiete — reine Portal-Durchschnitte ersetzen keinen amtlichen Mietspiegel.

Quelle: Stadt Neusäß; Kein Mietspiegel

  • Brauche ich einen WBS — und wo beantrage ich ihn?
  • Wer stellt den Wohnberechtigungsschein aus?
  • Ist das Rathaus Neusäß zuständig?

Für eine Sozialwohnung brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS), wenn Ihr anrechenbares Einkommen die Grenzen einhält (abhängig von der Haushaltsgröße). Zuständig ist das Landratsamt Augsburg; die Stadt Neusäß verweist dorthin und auf Online-Antrag bzw. Zusendung der Formulare. Die Wohnungssuche bleibt bei Ihnen.

Quelle: Stadt Neusäß; WohnberechtigungsscheinQuelle: Landkreis Augsburg; WBS Antrag

  • Was kosten Kita-Beiträge für Mieter-Familien in Neusäß?
  • Greift der 100-Euro-Zuschuss automatisch?
  • Wer hilft bei Übernahme der Gebühren?

Gebühren richten sich nach Buchungszeit der Einrichtung. Der Freistaat mindert ab dem 1. September des Jahres, in dem das Kind drei wird, bis zur Einschulung den Elternbeitrag um 100 €/Monat — ohne eigenen Antrag. Bei wirtschaftlicher Unzumutbarkeit kann das Landratsamt Augsburg Gebühren ganz oder teilweise übernehmen (§ 90 SGB VIII).

Quelle: StMAS Bayern; Kita-FinanzierungQuelle: Stadt Neusäß; Kita-Kostenübernahme

  • Wie komme ich als Mieter ohne Auto nach Augsburg?
  • Reicht der Bahnhof für den Arbeitsweg?
  • Welchen Tarif brauche ich im AVV?

Bahnhalte in Neusäß und Westheim sowie AVV-Busse (u. a. Linie 500) tragen den Pendelalltag Richtung Augsburg. Tickets und Verbindungen klären Sie über die AVV-Fahrplanauskunft; die Stadt verlinkt eine EFA-Anleitung. Prüfen Sie Haltestelle und Takt am konkreten Stadtteil — nicht jedes Quartier liegt am Bahnhof.

Quelle: Stadt Neusäß; Anreise und VerkehrQuelle: AVV Augsburg; Fahrplanauskunft

  • Darf die Grundsteuer in den Nebenkosten landen?
  • Welcher Hebesatz gilt in Neusäß?
  • Was ändert die Reform ab 2025 für Mieter?

Die Grundsteuer darf nur über die Betriebskosten abgerechnet werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Für die neue Grundsteuer (ab 2025) gilt in Neusäß der Hebesatz Grundsteuer B 320 % (Flächenmodell Bayern). Höhe und Umlagefähigkeit im Einzelfall am Vertrag und an der Abrechnung prüfen — keine Rechtsberatung.

Quelle: Stadt Neusäß; Grundsteuer Hebesätze

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden

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