Immobilien in Ottendorf-Okrilla
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Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien in Ottendorf-Okrilla – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste über Ottendorf-Okrilla
Wer in Ottendorf-Okrilla kauft, plant mit der neuen Grundsteuer nach der Reform (ab 2025): Der Hebesatz B liegt bei 390 %, A bei 310 %; Grundsteuer C wird nicht erhoben (Statistik Sachsen, 1. Quartal 2026). Beim Mieten gilt keine Mietpreisbremse. Landesweite Kaufnebenkosten stehen im Bundesland-Block.
Quelle: Statistik Sachsen; Hebesatz B 2026Quelle: REVOSax Sachsen; Mietpreisbegrenzung
Wo hält die RB 33 — und welche Tarifzone gilt?
Die Gemeinde hat drei Bahn-Halte an der Strecke Dresden–Königsbrück: Ottendorf-Okrilla Süd (Bahnhofstraße 66), den Haltepunkt Ottendorf-Okrilla und Ottendorf-Okrilla Nord (Königsbrücker Straße). Die RB 33 (DB Regio) fährt nach Dresden-Neustadt und Königsbrück; der Standardfahrplan gilt ab 14. Dezember 2025. Tickets laufen über den Verkehrsverbund Oberelbe (VVO). Ottendorf-Okrilla liegt in der Tarifzone 34 (Königsbrück); Dresden ist Zone 10.
Quelle: DB Bahnhof; Ottendorf-Okrilla SüdQuelle: DB Bahnhof; Ottendorf-Okrilla NordQuelle: VVO; Fahrplan RB33Quelle: DVB; VVO-Tarifzonen
Was bedeutet der Wärmeplan vom 30. Juni 2026?
Der Gemeinderat hat den kommunalen Wärmeplan am 30. Juni 2026 beschlossen. Die Gemeinde teilt das Gebiet in voraussichtliche Versorgungsarten ein (Wärmenetz, Wasserstoffnetz, dezentrale Heizung, Prüfgebiet). Der Plan ist eine Orientierung, keine Anschlusspflicht. Ob Ihre Straße später ein Netz bekommt, steht in den Ergebnissen auf der Wärmeplan-Seite der Gemeinde.
Quelle: Gemeinde Ottendorf-Okrilla; WärmeplanungQuelle: Gemeinde Ottendorf-Okrilla; Wärmeplan-FAQQuelle: Gemeinde Ottendorf-Okrilla; Gemeinderat Wärmeplan
Bundesland Sachsen:
- Grunderwerbsteuer: 5,5 %
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur bestimmte Gemeinden (Ort: Fließtext)
- Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
- Solarpflicht private Wohngebäude: keine allgemeine Landespflicht
Zusätzliche Info zum Bundesland Sachsen:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: Steuern Sachsen; Grunderwerbsteuer
Häufige Fragen zu Wohnen in Ottendorf-Okrilla
- Welche Züge halten in Ottendorf-Okrilla?
- Fährt die RB 33 nach Dresden-Neustadt?
- Gibt es mehrere Bahnhalte im Ort?
Ja. Die RB 33 (DB Regio) verbindet Dresden-Neustadt, Ottendorf-Okrilla und Königsbrück (Standardfahrplan ab 14. Dezember 2025). Im Gemeindegebiet halten Ottendorf-Okrilla Süd, der Haltepunkt Ottendorf-Okrilla und Ottendorf-Okrilla Nord.
Quelle: VVO; Fahrplan RB33Quelle: DB Bahnhof; Ottendorf-Okrilla Süd
- In welcher VVO-Tarifzone liegt Ottendorf-Okrilla?
- Brauche ich nach Dresden eine zweite Zone?
- Was ist Tarifzone 34?
Ottendorf-Okrilla liegt in der VVO-Tarifzone 34 (Königsbrück). Dresden ist Zone 10. Für Fahrten dorthin brauchen Sie in der Regel ein Ticket über zwei benachbarte Zonen (Preisstufe B bei Zeitkarten). Genaue Strecke prüfen Sie im VVO-Navigator.
- Welche allgemeinbildenden Schulen gibt es vor Ort?
- Gibt es eine Oberschule in Ottendorf-Okrilla?
- Wo ist das nächste Gymnasium?
Grundschulen: Ottendorf-Okrilla (Radeburger Straße 23a), Bewegte Grundschule Hermsdorf und Sonnenblumenschule Medingen. Weiterführend vor Ort: Oberschule Ottendorf-Okrilla „Heiderand“ (Radeburger Straße 23). Das Schulverzeichnis der Gemeinde nennt zusätzlich das Humboldt-Gymnasium in Radeberg.
Quelle: Gemeinde Ottendorf-Okrilla; SchulverzeichnisQuelle: Schuldatenbank Sachsen; Oberschule Heiderand
- Wie melde ich einen Kitaplatz an?
- Was ist LITTLE BIRD?
- Welche Kitas gibt es in der Gemeinde?
Platzsuche und Anmeldung laufen über das Portal LITTLE BIRD. Zur Wahl stehen der Waldkindergarten, Zwergenland in Medingen sowie Sonnenhügel und Schwalbennest in Hermsdorf. Seit 1. Januar 2025 liegen die Einrichtungen in verschiedenen Trägerschaften. Fragen beantwortet das Sachgebiet Bildung und Jugend (Rathaus, Radeburger Straße 34).
Quelle: Gemeinde Ottendorf-Okrilla; KindertagesstättenQuelle: LITTLE BIRD; Portal
- Gibt es einen kommunalen Wärmeplan?
- Muss ich mich an ein Wärmenetz anschließen?
- Wo sehe ich die Versorgungsgebiete?
Ja. Der Gemeinderat hat den Wärmeplan am 30. Juni 2026 beschlossen. Er teilt das Gemeindegebiet in voraussichtliche Versorgungsarten ein, löst aber keinen Anschlusszwang aus. Ergebnisse und FAQ stehen auf der Wärmeplan-Seite der Gemeinde.
Quelle: Gemeinde Ottendorf-Okrilla; WärmeplanungQuelle: Gemeinde Ottendorf-Okrilla; Wärmeplan-FAQ
- Was ist der Bebauungsplan „Neue Ortsmitte“?
- Wird das ehemalige Betonwerk bebaut?
- Wann war die Bürgerbeteiligung?
Die Gemeinde entwickelt das Areal des ehemaligen Betonwerks westlich von Bahn und B 97 zu einer neuen Ortsmitte (Wohnen, Gemeinbedarf, Mobilitätsstation). Aufstellungsbeschluss: 03. Dezember 2024; frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung: 02. bis 20. März 2026.
- Ist Ottendorf-Okrilla hochwassergefährdet?
- Gibt es Karten zur Kleinen Röder?
- Betrifft das Hermsdorf und Medingen?
Nicht pauschal das ganze Gemeindegebiet. Für die Ortslage liegen Gefahren- und Risikokarten der Kleinen Röder vor; die Große Röder betrifft Untersuchungen in Hermsdorf und Medingen. Maßgeblich ist das einzelne Flurstück in den Karten von LUIS Sachsen.
Quelle: LUIS Sachsen; HochwassergefahrenkarteQuelle: Gemeinde Ottendorf-Okrilla; Hochwasserkarten Kleine Röder
- Brauche ich einen Bewohnerparkausweis?
- Gibt es Anwohnerparken wie in Großstädten?
- Was regelt die Stellplatzsatzung?
Nein — ein Bewohnerparkausweis für den öffentlichen Straßenraum ist nicht ausgewiesen. Die Stellplatzsatzung (Fassung 24.10.2018) gilt für Bauvorhaben: je Wohnung sind in der Regel zwei Pkw-Stellplätze nachzuweisen, soweit kein Bebauungsplan etwas anderes festsetzt.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden