Immobilien zum Mieten in Potsdam
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Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Potsdam – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Mieten in Potsdam
Seit dem 1. Januar 2026 begrenzt die brandenburgische Mietpreisbegrenzungsverordnung in Potsdam die Neuvertragsmiete: höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete (bis 31. Dezember 2029). Im Bestand gilt die Kappungsgrenze 15 % in drei Jahren (bis 31. Dezember 2030). Beim Kauf in Brandenburg fallen 6,5 % Grunderwerbsteuer an — für Mieter vor allem als Orientierung, falls Sie später kaufen.
Quelle: Land Brandenburg; MietpreisbremseQuelle: Land Brandenburg; KappungsgrenzeQuelle: Finanzamt Brandenburg; Grunderwerbsteuer
Wie prüfen Sie die ortsübliche Vergleichsmiete?
Orientierung liefert der qualifizierte Mietspiegel 2026 der Landeshauptstadt; er trat am 25. Juni 2026 in Kraft und ersetzt den Mietspiegel 2024. Damit prüfen Sie, ob die geforderte Nettokaltmiete die 10- %-Grenze der Mietpreisbremse einhält. Ausnahmen (u. a. Neubau, umfassende Modernisierung) regelt das Bundesrecht.
Quelle: Stadt Potsdam; MietspiegelQuelle: Stadt Potsdam; Mietspiegel 2026
Was kostet Parken ohne eigenen Stellplatz?
In Bewohnerparkbereichen beantragen Sie auch als Mieter einen Bewohnerparkausweis. Seit dem 1. September 2025 liegen die Gebühren bei 145 € pro Jahr bzw. 275 € für zwei Jahre. Das betrifft laufende Wohnkosten, wenn das Mietobjekt keinen Stellplatz mitgibt.
Quelle: Stadt Potsdam; Bewohnerparken
Wann lohnt ein Wohnberechtigungsschein?
Für öffentlich geförderte Wohnungen mit Belegungsbindung brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS), wenn Ihr Einkommen die Grenzen einhält. Zuständig ist der Bereich soziale Wohnraumversorgung; die Wohnberatung in der Wilhelmgalerie (Charlottenstraße 42) hilft beim Antrag. Die Stadt vermittelt keine freie Wohnung — die Suche bleibt bei Ihnen.
Häufige Fragen für Mieterinnen und Mieter in Potsdam
- Gilt in Potsdam die Mietpreisbremse?
- Darf die Neuvertragsmiete die Vergleichsmiete deutlich überschreiten?
- Bis wann gilt die Mietpreisbegrenzung?
Ja. Seit dem 1. Januar 2026 gilt in der kreisfreien Stadt Potsdam die brandenburgische Mietpreisbegrenzungsverordnung: Bei Neuvermietung darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete in der Regel um höchstens 10 % übersteigen. Die Verordnung läuft bis zum 31. Dezember 2029. Ausnahmen (u. a. Neubau, umfassende Modernisierung) regelt das Bundesrecht — im Zweifel Fachstelle oder Beratung prüfen.
Quelle: Land Brandenburg; MietpreisbremseQuelle: Land Brandenburg; Mieterschutz Presse
- Welche Kappungsgrenze gilt in Potsdam?
- Um wie viel Prozent darf die Miete in drei Jahren steigen?
- Gilt in Potsdam 15 oder 20 Prozent?
In Potsdam gilt die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % innerhalb von drei Jahren (statt 20 %), seit dem 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2030. Das begrenzt Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete in bestehenden Verträgen. Grundlage ist die brandenburgische Kappungsgrenzenverordnung.
- Gibt es in Potsdam einen amtlichen Mietspiegel — und wo finde ich ihn?
- Ist der Potsdamer Mietspiegel qualifiziert?
- Ab wann gilt der Mietspiegel 2026?
Ja. Potsdam veröffentlicht einen qualifizierten Mietspiegel. Die Ausgabe 2026 trat am 25. Juni 2026 in Kraft und ersetzt den Mietspiegel 2024. Er hilft, die ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete) zu ermitteln — bei Neuverträgen und Mieterhöhungen. Download und Hinweise stehen auf der Stadtseite.
Quelle: Stadt Potsdam; MietspiegelQuelle: Stadt Potsdam; Mietspiegel 2026
- Brauche ich einen WBS — und wo beantrage ich ihn in Potsdam?
- Wo beantrage ich den Wohnberechtigungsschein?
- Wer ist für Sozialwohnungen zuständig?
Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) brauchen Sie für öffentlich geförderte Wohnungen mit Belegungsbindung. Zuständig ist der Bereich soziale Wohnraumversorgung (u. a. Wohnberatung Wilhelmgalerie, Charlottenstraße 42). Voraussetzung sind u. a. Wohnberechtigung und Einkommensgrenzen; der Schein gilt in der Regel ein Jahr.
Quelle: Stadt Potsdam; WohnberechtigungsscheinQuelle: Stadt Potsdam; WBS Service
- Was kostet Anwohnerparken — und brauche ich als Mieter einen Ausweis?
- Gilt der Bewohnerparkausweis auch für Mieter?
- Wie hoch ist die Jahresgebühr seit 2025?
Ja, auch Mieterinnen und Mieter mit Hauptwohnsitz in einem Bewohnerparkgebiet können den Ausweis beantragen. Seit dem 1. September 2025 betragen die Gebühren 145 € pro Jahr bzw. 275 € für zwei Jahre. Das betrifft laufende Wohnnebenkosten ohne Stellplatz im Mietobjekt.
- Gibt es in Potsdam Kita-Gebühren — und ab wann ist die Betreuung beitragsfrei?
- Was zahlen Mieter-Familien für die Kita?
- Ist der Kindergarten ab drei Jahren kostenlos?
Ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung entfallen die Elternbeiträge landesweit (seit 1. August 2024). Für Krippenkinder können Beiträge anfallen; einkommensabhängige Befreiungen und Höchstbeiträge greifen zusätzlich. Das entlastet das Haushaltsbudget nach dem Umzug.
- Wie ist die ÖPNV-Anbindung für Mieter in Potsdam?
- Komme ich ohne Auto in der Stadt zurecht?
- Welcher Tarif gilt für Bus und Bahn?
Bus und Straßenbahn (ViP) sowie Regional- und S-Bahn im VBB erschließen die Stadtteile. Für Fahrten nur in Potsdam reichen oft Tickets für Tarifbereich AB; Pendeln nach Berlin erfordert in der Regel Berlin ABC oder das Deutschlandticket. Ohne eigenen Stellplatz prüfen Sie zusätzlich Bewohnerparken in Ihrer Zone.
- Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz — und betrifft das meine Nebenkosten?
- Wird die Grundsteuer auf Mieter umgelegt?
- Welcher Hebesatz gilt nach der Reform?
Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) gilt in Brandenburg das wertabhängige Bundesmodell (Grundsteuerwert, kein Verkaufspreis). Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest, die Stadt den Hebesatz; daraus folgt die Jahressteuer. Der Hebesatz für Grundsteuer B beträgt 330 %. Ob die Steuer in der Betriebskostenabrechnung erscheint, hängt vom Mietvertrag ab — ohne Vereinbarung bleibt sie beim Eigentümer.
Quelle: Stadt Potsdam; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Stadt Potsdam; Grundsteuer Festsetzung
- Wo finde ich Sozial- oder Genossenschaftswohnungen in Potsdam?
- Vermittelt die Stadt WBS-Wohnungen?
- Welche Rolle spielt die ProPotsdam?
Geförderte Wohnungen mit Belegungsbindung setzen in der Regel einen gültigen WBS voraus; die Stadt benennt geeignete Haushalte an Vermieterinnen und Vermieter. Kommunale und genossenschaftliche Anbieter (u. a. ProPotsdam und Genossenschaften) veröffentlichen eigene Angebote. Startpunkt bleibt die Wohnberatung bzw. der Bereich soziale Wohnraumversorgung.
Quelle: Stadt Potsdam; geförderter WohnraumQuelle: ProPotsdam; WBS Wohnungen
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden