Immobilien zum Mieten in Kleinmachnow

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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Kleinmachnow – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!

Das Wichtigste zum Mieten in Kleinmachnow

Kleinmachnow steht seit dem 1. Januar 2026 unter der Mietpreisbremse: Bei Neuverträgen in Gebäuden, die vor dem 1. Oktober 2014 fertiggestellt und bezogen wurden, darf die Nettokaltmiete die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10 % überschreiten. Im Bestand gilt die Kappungsgrenze von 15 % in drei Jahren. Wer später kauft, zahlt in Brandenburg 6,5 % Grunderwerbsteuer.

Quelle: Land Brandenburg; Mieterschutz VerordnungenQuelle: Finanzamt Brandenburg; Grunderwerbsteuer

Gibt es einen aktuellen Mietspiegel?

Nein — einen aktuellen qualifizierten Mietspiegel gibt es nicht. Der letzte gemeinsam mit Teltow beschlossene Mietspiegel stammt aus 2014; die Gemeinde aktualisiert ihn vorerst nicht, weil der Mietwohnungsbestand klein und überwiegend bei der gemeindlichen Wohnungsgesellschaft gewog liegt. Für Vergleichsmiete und Mieterhöhung bleiben dann andere gesetzliche Wege (z. B. Vergleichswohnungen oder Gutachten).

Quelle: Gemeinde Kleinmachnow; Mietspiegel

Wo beantrage ich einen Wohnberechtigungsschein?

Einen Wohnberechtigungsschein (WBS — Nachweis für geförderte Sozialwohnungen) stellen Sie bei der Gemeinde Kleinmachnow, Fachdienst Wohnraumversorgung (Adolf-Grimme-Ring 10). Er gilt in Brandenburg und ist in der Regel ein Jahr gültig; Berliner Scheine werden nicht anerkannt. Belegungsgebundene Wohnungen vergibt vor Ort vor allem die gewog.

Quelle: Gemeinde Kleinmachnow; WohnberechtigungsscheinQuelle: Land Brandenburg; WBS Infos

Was entlastet Familien bei Kita und Weg zur Arbeit?

Ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung ist die Kita in Brandenburg beitragsfrei; Verpflegung bleibt kostenpflichtig. Pendeln nach Berlin läuft über den VBB mit Berlin-C-Bezug — Busanschluss u. a. nach S Teltow Stadt.

Quelle: Land Brandenburg; Kita beitragsfrei ab 3Quelle: VBB; Liniennetz Teltow

Häufige Fragen zum Mieten in Kleinmachnow

  • Gilt in Kleinmachnow die Mietpreisbremse?
  • Darf die Neuvertragsmiete mehr als 10 Prozent über der Vergleichsmiete liegen?
  • Ab wann gilt die neue Brandenburg-Verordnung?

Ja. Seit dem 1. Januar 2026 gilt die Mietpreisbegrenzungsverordnung: Bei Neuverträgen in Gebäuden, die vor dem 1. Oktober 2014 fertiggestellt und bezogen wurden, darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10 % überschreiten. Die Regelung ist bis zum 31. Dezember 2029 befristet.

Quelle: Land Brandenburg; Mietpreisbremse

  • Welche Kappungsgrenze gilt in Kleinmachnow?
  • Wie stark darf die Bestandsmiete in drei Jahren steigen?
  • Gilt 15 Prozent oder 20 Prozent?

Es gilt die abgesenkte Kappungsgrenze: In bestehenden Mietverhältnissen darf die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 % steigen (statt der bundesweiten 20 %). Das folgt aus der Kappungsgrenzenverordnung Brandenburg ab 1. Januar 2026.

Quelle: Land Brandenburg; Kappungsgrenze

  • Gibt es in Kleinmachnow einen amtlichen Mietspiegel?
  • Wo finde ich den aktuellen Mietspiegel?
  • Ist der Mietspiegel 2014 noch gültig?

Einen aktuellen qualifizierten Mietspiegel gibt es nicht. Der letzte gemeinsam mit Teltow beschlossene Mietspiegel stammt aus 2014; die Gemeinde aktualisiert ihn vorerst nicht, weil der Mietwohnungsbestand klein und überwiegend bei der gewog liegt. Für die Vergleichsmiete bleiben andere gesetzliche Wege.

Quelle: Gemeinde Kleinmachnow; Mietspiegel

  • Brauche ich einen WBS — und wo beantrage ich ihn in Kleinmachnow?
  • Gilt ein Berliner Wohnberechtigungsschein in Brandenburg?
  • Wie lange ist der WBS gültig?

Für öffentlich geförderte Sozialwohnungen brauchen Sie einen brandenburgischen Wohnberechtigungsschein (WBS). Antragstellung bei der Gemeinde Kleinmachnow (Fachdienst Wohnraumversorgung). Gültigkeit in der Regel ein Jahr; Scheine aus anderen Ländern (z. B. Berlin) gelten nicht automatisch in Brandenburg.

Quelle: Gemeinde Kleinmachnow; WohnberechtigungsscheinQuelle: Land Brandenburg; WBS Infos

  • Wo finde ich Sozial- oder gemeindliche Mietwohnungen in Kleinmachnow?
  • Was ist die gewog?
  • Vergibt die Gemeinde Sozialwohnungen?

Die Gemeindliche Wohnungsgesellschaft Kleinmachnow mbH (gewog) verwaltet den größten kommunalen Mietwohnungsbestand und vergibt auch belegungsgebundene Wohnungen. Ob ein WBS nötig ist, hängt vom jeweiligen Objekt und der Vergaberichtlinie ab — Auskunft bei gewog und Fachdienst Wohnraumversorgung.

Quelle: Gemeinde Kleinmachnow; gewog Kontakt

  • Was kostet die Kita für Mieter-Familien in Kleinmachnow?
  • Ab wann ist die Betreuung beitragsfrei?

Ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung ist die Betreuung beitragsfrei; Essengeld bleibt. Für unter Dreijährige und Hort greifen einkommensabhängige Beiträge.

Quelle: Land Brandenburg; Kita beitragsfrei ab 3

  • Wie komme ich als Mieter ohne Auto nach Berlin?
  • Welches VBB-Ticket brauche ich?

Busse im VBB-Netz verbinden Kleinmachnow u. a. mit S Teltow Stadt. Für die Berliner Innenstadt ist in der Regel Berlin ABC nötig.

Quelle: VBB; Liniennetz Teltow

  • Ist die Grundsteuer über die Nebenkosten relevant für Mieter?
  • Welcher Hebesatz gilt in Kleinmachnow?

Die Grundsteuer kann — wenn der Mietvertrag das vorsieht — über die Betriebskosten umgelegt werden. Nach der Reform (ab 2025) liegt der Hebesatz der Grundsteuer B bei 180 % (wertabhängiges Bundesmodell). Die individuelle Höhe hängt vom Messbetrag Ihres Objekts ab.

Quelle: Gemeinde Kleinmachnow; Hebesätze 2025

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.08.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden

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