2 Immobilien zum Mieten in Berlin

2 Immobilien werden in Berlin zum Mieten angeboten. Die Preisspanne liegt zwischen 1.300 und 2.300

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Seitenüberblick: Immobilien in Berlin

In Berlin gibt es 1 Wohnung zur Miete. Stand: 06.08.2026.

Alle Auswertungen beruhen ausschließlich auf den aktuell auf immonika.de gelisteten Angeboten und ersetzen keine individuelle Wertermittlung.

Das Wichtigste zum Mieten in Berlin

Seit dem 1. Januar 2026 gilt in ganz Berlin die Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029: Bei Neuabschluss darf die Nettokaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Im laufenden Vertrag sind Erhöhungen auf 15 % in drei Jahren gekappt. Wer später kauft, kalkuliert 6 % Grunderwerbsteuer ein.

Quelle: Senat Berlin; MietpreisbremseQuelle: Senat Berlin; KappungsgrenzeQuelle: Senat Finanzen; Grunderwerbsteuer

Wie prüfen Sie die ortsübliche Vergleichsmiete?

Der qualifizierte Berliner Mietspiegel 2026 liefert die Orientierung für Neuvertrag und Erhöhung. Bei Verdacht auf überhöhte Neuvertragsmiete hilft die kostenlose Mietpreisprüfstelle (SiWo, seit März 2025) telefonisch und vor Ort.

Quelle: Senat Berlin; Mietspiegel 2026Quelle: Senat Berlin; Mietpreisprüfstelle

Was bedeutet die Umwandlungsverordnung für Mietende?

Bis zum 31. Dezember 2030 ist in Bestandsgebäuden mit mehr als fünf Wohnungen die Aufteilung in Eigentum grundsätzlich genehmigungspflichtig (§ 250 BauGB). Das erschwert Verdrängung über Verkauf nach Umwandlung; gesetzliche Ausnahmen bleiben möglich.

Quelle: Senat Berlin; Umwandlungsverordnung

Wo beantragen Sie einen Wohnberechtigungsschein?

Für viele geförderte Wohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Antrag online oder per Post beim bezirklichen Bürger- bzw. Wohnungsamt; wer erst zuzieht, wählt ein Berliner Amt frei. Der ausgestellte WBS gilt stadtweit.

Quelle: Service Berlin; Wohnberechtigungsschein

Was bleibt an Kita-Kosten trotz Beitragsfreiheit?

Kita und Kindertagespflege sind seit August 2018 beitragsfrei. Für das Mittagessen bleibt ein Verpflegungsanteil von 23 € monatlich; freiwillige Extra-Zuzahlungen sind grundsätzlich auf 100 € pro Kind und Monat begrenzt.

Quelle: Senat Berlin; Kita Kosten

Häufige Fragen für Mieterinnen und Mieter in Berlin

  • Bis wann gilt die Mietpreisbremse in Berlin?
  • Darf die Neuvermietungsmiete in Berlin beliebig steigen?
  • Ab wann gilt die aktuelle Mietenbegrenzungsverordnung?

Ganz Berlin ist als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt bestimmt. Die aktuelle Mietenbegrenzungsverordnung gilt ab dem 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2029. Bei Neuabschluss darf die Nettokaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausnahmen gibt es unter anderem für bestimmte Neubauten und Erstvermietungen nach umfassender Modernisierung.

Quelle: Senat Berlin; Mietpreisbremse

  • Wohin wende ich mich bei Verdacht auf überhöhte Miete?
  • Was macht die Berliner Mietpreisprüfstelle?
  • Ist die Mietpreisprüfung in Berlin kostenlos?

An die kostenlose Mietpreisprüfstelle des Landes Berlin (bei SiWo, seit März 2025). Sie bietet telefonische und Präsenzberatung und hilft bei der Prüfung, ob die Mietpreisbremse oder eine Mietpreisüberhöhung greifen könnte. Vorab lohnt der Abfrageservice zum Berliner Mietspiegel.

Quelle: Senat Berlin; MietpreisprüfstelleQuelle: Senat Berlin; Mietspiegel Abfrage

  • Wie stark darf die Miete im laufenden Vertrag steigen?
  • Welche Kappungsgrenze gilt in Berlin?
  • Gilt in Berlin 15 oder 20 Prozent in drei Jahren?

In Berlin gilt die abgesenkte Kappungsgrenze: Im laufenden Mietverhältnis darf die Nettokaltmiete innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 % steigen — statt der bundesweiten 20 %. Zusätzlich darf die verlangte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschreiten. Die Kappungsgrenzenverordnung ist bis zum 10. Mai 2028 befristet.

Quelle: Senat Berlin; Kappungsgrenze

  • Gibt es einen amtlichen Berliner Mietspiegel?
  • Ist der Berliner Mietspiegel 2026 ein qualifizierter Mietspiegel?
  • Wo frage ich die ortsübliche Vergleichsmiete ab?

Ja. Der Berliner Mietspiegel 2026 ist ein qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB. Online können Sie über den Abfrageservice eine Orientierung zur ortsüblichen Vergleichsmiete ermitteln; die Online-Auskunft ist nicht rechtsverbindlich.

Quelle: Senat Berlin; Mietspiegel 2026

  • Was bedeutet die Umwandlungsverordnung für mich als Mieter?
  • Kann mein Mehrfamilienhaus leicht in Eigentumswohnungen aufgeteilt werden?
  • Schützt § 250 BauGB vor Verdrängung nach Aufteilung?

Seit dem 1. Januar 2026 gilt die Umwandlungsverordnung nach § 250 BauGB bis zum 31. Dezember 2030. In Gebäuden mit mehr als fünf Wohnungen ist die Aufteilung in Eigentum grundsätzlich genehmigungspflichtig. Das erschwert Verdrängung über Verkauf nach Umwandlung; Ausnahmen sind gesetzlich geregelt.

Quelle: Senat Berlin; Umwandlungsverordnung

  • Wo beantrage ich einen Wohnberechtigungsschein in Berlin?
  • Brauche ich einen WBS für eine Sozialwohnung?
  • Welches Amt stellt den WBS aus?

Für eine öffentlich geförderte Wohnung brauchen Sie in der Regel einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Den Antrag stellen Sie beim bezirklichen Bürger- oder Wohnungsamt — online oder per Post über Service Berlin. Ob Sie die Einkommensgrenzen erfüllen, prüft das Amt anhand Ihrer Unterlagen.

Quelle: Service Berlin; Wohnberechtigungsschein

  • Was kostet der Bewohnerparkausweis als Mieter in Berlin?
  • Brauche ich in meiner Straße einen Parkausweis?

Wenn Ihre Adresse in einer Parkraumbewirtschaftungszone liegt, beantragen Sie den Bewohnerparkausweis beim zuständigen Bezirk. Die Gebühr beträgt für bis zu zwei Jahre 20,40 €. Ohne Ausweis zahlen Sie in der Zone zu den Bewirtschaftungszeiten den Parkschein — ein fester Stellplatz ist nicht garantiert.

Quelle: Service Berlin; Bewohnerparkausweis

  • Sind Kita und Kindertagespflege für Mieterfamilien beitragsfrei?
  • Was bleibt an Kita-Kosten trotz Beitragsfreiheit?

Die Betreuung ist seit August 2018 beitragsfrei. Bleiben können der Verpflegungsanteil von 23 € monatlich und begrenzte freiwillige Zuzahlungen für Extra-Angebote (max. 100 € pro Kind und Monat).

Quelle: Senat Berlin; Kita Kosten

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden

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