Büro-/Praxisräume mieten in Berlin-Steglitz, 3,5 Räume, 106 m², HP, Bad, WC, Teeküche, Balkon+Terrasse



In Berlin gibt es 1 Wohnung zur Miete. Stand: 06.08.2026.
Alle Auswertungen beruhen ausschließlich auf den aktuell auf immonika.de gelisteten Angeboten und ersetzen keine individuelle Wertermittlung.
Seit dem 1. Januar 2026 gilt in ganz Berlin die Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029: Bei Neuabschluss darf die Nettokaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Im laufenden Vertrag sind Erhöhungen auf 15 % in drei Jahren gekappt. Wer später kauft, kalkuliert 6 % Grunderwerbsteuer ein.
Quelle: Senat Berlin; MietpreisbremseQuelle: Senat Berlin; KappungsgrenzeQuelle: Senat Finanzen; Grunderwerbsteuer
Der qualifizierte Berliner Mietspiegel 2026 liefert die Orientierung für Neuvertrag und Erhöhung. Bei Verdacht auf überhöhte Neuvertragsmiete hilft die kostenlose Mietpreisprüfstelle (SiWo, seit März 2025) telefonisch und vor Ort.
Quelle: Senat Berlin; Mietspiegel 2026Quelle: Senat Berlin; Mietpreisprüfstelle
Bis zum 31. Dezember 2030 ist in Bestandsgebäuden mit mehr als fünf Wohnungen die Aufteilung in Eigentum grundsätzlich genehmigungspflichtig (§ 250 BauGB). Das erschwert Verdrängung über Verkauf nach Umwandlung; gesetzliche Ausnahmen bleiben möglich.
Quelle: Senat Berlin; Umwandlungsverordnung
Für viele geförderte Wohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Antrag online oder per Post beim bezirklichen Bürger- bzw. Wohnungsamt; wer erst zuzieht, wählt ein Berliner Amt frei. Der ausgestellte WBS gilt stadtweit.
Quelle: Service Berlin; Wohnberechtigungsschein
Kita und Kindertagespflege sind seit August 2018 beitragsfrei. Für das Mittagessen bleibt ein Verpflegungsanteil von 23 € monatlich; freiwillige Extra-Zuzahlungen sind grundsätzlich auf 100 € pro Kind und Monat begrenzt.
Ganz Berlin ist als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt bestimmt. Die aktuelle Mietenbegrenzungsverordnung gilt ab dem 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2029. Bei Neuabschluss darf die Nettokaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausnahmen gibt es unter anderem für bestimmte Neubauten und Erstvermietungen nach umfassender Modernisierung.
An die kostenlose Mietpreisprüfstelle des Landes Berlin (bei SiWo, seit März 2025). Sie bietet telefonische und Präsenzberatung und hilft bei der Prüfung, ob die Mietpreisbremse oder eine Mietpreisüberhöhung greifen könnte. Vorab lohnt der Abfrageservice zum Berliner Mietspiegel.
Quelle: Senat Berlin; MietpreisprüfstelleQuelle: Senat Berlin; Mietspiegel Abfrage
In Berlin gilt die abgesenkte Kappungsgrenze: Im laufenden Mietverhältnis darf die Nettokaltmiete innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 % steigen — statt der bundesweiten 20 %. Zusätzlich darf die verlangte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschreiten. Die Kappungsgrenzenverordnung ist bis zum 10. Mai 2028 befristet.
Ja. Der Berliner Mietspiegel 2026 ist ein qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB. Online können Sie über den Abfrageservice eine Orientierung zur ortsüblichen Vergleichsmiete ermitteln; die Online-Auskunft ist nicht rechtsverbindlich.
Seit dem 1. Januar 2026 gilt die Umwandlungsverordnung nach § 250 BauGB bis zum 31. Dezember 2030. In Gebäuden mit mehr als fünf Wohnungen ist die Aufteilung in Eigentum grundsätzlich genehmigungspflichtig. Das erschwert Verdrängung über Verkauf nach Umwandlung; Ausnahmen sind gesetzlich geregelt.
Für eine öffentlich geförderte Wohnung brauchen Sie in der Regel einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Den Antrag stellen Sie beim bezirklichen Bürger- oder Wohnungsamt — online oder per Post über Service Berlin. Ob Sie die Einkommensgrenzen erfüllen, prüft das Amt anhand Ihrer Unterlagen.
Wenn Ihre Adresse in einer Parkraumbewirtschaftungszone liegt, beantragen Sie den Bewohnerparkausweis beim zuständigen Bezirk. Die Gebühr beträgt für bis zu zwei Jahre 20,40 €. Ohne Ausweis zahlen Sie in der Zone zu den Bewirtschaftungszeiten den Parkschein — ein fester Stellplatz ist nicht garantiert.
Die Betreuung ist seit August 2018 beitragsfrei. Bleiben können der Verpflegungsanteil von 23 € monatlich und begrenzte freiwillige Zuzahlungen für Extra-Angebote (max. 100 € pro Kind und Monat).
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden