Immobilien zum Mieten in Rheda-Wiedenbrück
0 Immobilien werden in Rheda-Wiedenbrück zum Mieten angeboten.
Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Rheda-Wiedenbrück – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Mieten in Rheda-Wiedenbrück
Beim Mieten in Rheda-Wiedenbrück greift keine Mietpreisbremse: Die Stadt steht nicht in der MietSchVO NRW. Neuverträge unterliegen hier nicht der 10-Prozent-Deckelung über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Orientierung zur Vergleichsmiete liefert der qualifizierte Mietspiegel 2026, gültig ab dem 1. Juli 2026. Bestandserhöhungen bis zur Vergleichsmiete sind auf höchstens 20 % in drei Jahren gekappt.
Quelle: Land NRW; MieterschutzQuelle: Stadt Rheda-Wiedenbrück; Mietspiegel 2026
Wann brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein?
Für öffentlich geförderte, belegungsgebundene Wohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Die Einkommensgrenze liegt bei 23.540 € für eine Person und 28.350 € für zwei Personen; je weiterer Haushaltsangehöriger steigt sie um 6.530 €, für Kinder nach Einkommensteuergesetz zusätzlich um 860 €. Die Gebühr beträgt 15 €. Der Mietspiegel gilt für Altbau- und frei finanzierte Neubauwohnungen, nicht für diese Sozialwohnungen; anerkannt hat ihn der Arbeitskreis am 28. April 2026.
Als angemessen gelten etwa 50 m² für Alleinstehende, zwei Räume oder 65 m² für zwei Personen und danach ein Raum oder 15 m² je weiterer Person. Die städtische Wohnungsvermittlung vermittelt ausschließlich öffentlich geförderte Wohnungen und führt eine Liste der Wohnungssuchenden — vor der Eintragung prüfen Sie, ob ein WBS erteilt werden kann.
Quelle: Stadt Rheda-Wiedenbrück; WohnberechtigungsscheinQuelle: Stadt Rheda-Wiedenbrück; WohnungssuchendenlisteQuelle: Stadt Rheda-Wiedenbrück; Mietspiegel Anerkennung
Was gilt für Mieter ohne eigenen Stellplatz?
Ohne Garage oder Stellplatz können Sie in den Innenstadtzonen einen Anwohner-Parkausweis beantragen — getrennt für Wiedenbrück und für Rathaus/Bleichstraße in Rheda. Voraussetzung ist der Hauptwohnsitz in der jeweiligen Zone und ein auf Sie zugelassenes oder zur privaten Nutzung überlassenes Fahrzeug. Der Ausweis gilt ein Jahr und sichert keinen festen Platz.
Am Parkhaus Bahnhof und auf mehreren gebührenpflichtigen Plätzen in Wiedenbrück gelten 0,50 € je Stunde bzw. 3 € am Tag. Nach einer Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen gilt hier die reguläre Kündigungssperrfrist des BGB, nicht die auf acht Jahre verlängerte Frist der MietSchVO.
Quelle: Stadt Rheda-Wiedenbrück; Parkausweis WiedenbrückQuelle: Stadt Rheda-Wiedenbrück; Parkausweis RhedaQuelle: Stadt Rheda-Wiedenbrück; ParkenQuelle: RECHT.NRW.DE; Kündigungssperrfrist
Welche Kita-Regeln betreffen Mieter-Haushalte?
Elternbeiträge setzt die Stadt nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit fest. Die zwei letzten Kita-Jahre vor der Einschulung sind beitragsfrei, wenn das Kind bis zum 30. September das vierte Lebensjahr vollendet; frei ist dann das Kita-Jahr ab dem 1. August desselben Kalenderjahres. Bei Geschwistern in Kita oder Kindertagespflege zählt in der Regel nur der höchste Beitrag.
Das Kita-Jahr läuft vom 1. August bis 31. Juli; Beiträge sind monatlich bis zum 15. fällig, unabhängig von Ferien oder Krankheit. Ab dem Monat des dritten Geburtstags gilt der Beitrag für Kinder ab drei Jahren. Einen Erlass können Sie beantragen; gesetzlich vorgesehen ist er unter anderem bei Bürgergeld, Grundsicherung, Asylbewerberleistungen, Kinderzuschlag oder Wohngeld.
Quelle: Stadt Rheda-Wiedenbrück; Kita-ElternbeiträgeQuelle: Stadt Rheda-Wiedenbrück; Kita-Beitragserlass
Bundesland Nordrhein-Westfalen:
- Grunderwerbsteuer: 6,5 %
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur Gemeinden der MietSchVO
- Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
- Solarpflicht: BauO NRW — Wohn-Neubau und (seit 2026) Dachsanierung
Zusätzliche Info zum Bundesland Nordrhein-Westfalen:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: Finanzamt NRW; Grunderwerbsteuer
- MietSchVO nur bestimmte Gemeinden — Quelle: Land NRW; Mieterschutz
- Solarpflicht BauO NRW — Quelle: RECHT.NRW.DE; Solarpflicht BauO
Häufige Fragen zum Mieten in Rheda-Wiedenbrück
- Gilt in Rheda-Wiedenbrück die Mietpreisbremse?
- Ist Rheda-Wiedenbrück in der MietSchVO NRW?
- Darf die Neuvertragsmiete maximal 10 % über der Vergleichsmiete liegen?
Nein. Rheda-Wiedenbrück fehlt in der Kommunenanlage der Mieterschutzverordnung NRW. Die 10-Prozent-Grenze über der ortsüblichen Vergleichsmiete bei Neuabschluss gilt hier daher nicht. Der Nachbar Harsewinkel steht auf der Landesliste der 57 Kommunen — Rheda-Wiedenbrück nicht.
Quelle: Land NRW; MieterschutzQuelle: RECHT.NRW.DE; MietSchVO Text
- Welche Kappungsgrenze gilt in Rheda-Wiedenbrück?
- Dürfen Bestandsmieten um 15 oder 20 Prozent steigen?
- Wie lange ist die Kündigungssperrfrist nach Umwandlung?
Es gilt die bundesweite Kappungsgrenze von höchstens 20 % innerhalb von drei Jahren bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Die abgesenkte 15-Prozent-Grenze und die auf acht Jahre verlängerte Kündigungssperrfrist nach Wohnungsumwandlung greifen nur in den MietSchVO-Kommunen — Rheda-Wiedenbrück gehört nicht dazu.
Quelle: Land NRW; KappungsgrenzeQuelle: RECHT.NRW.DE; Kündigungssperrfrist
- Gibt es in Rheda-Wiedenbrück einen amtlichen Mietspiegel — und wo finde ich ihn?
- Ist der Mietspiegel 2026 qualifiziert?
- Ab wann gilt der neue Mietspiegel?
Ja. Die Stadt veröffentlicht einen qualifizierten Mietspiegel 2026 nach § 558d BGB, gültig ab dem 1. Juli 2026. Anerkannt hat ihn der Arbeitskreis Mietspiegel am 28. April 2026 (Auftrag Kreis Gütersloh, Fortschreibung über den Verbraucherpreisindex). Er gilt für Altbau- und frei finanzierte Neubauwohnungen, nicht für Sozialwohnungen. Download auf der Wohn-Seite der Stadt.
- Brauche ich einen WBS — und wo beantrage ich ihn in Rheda-Wiedenbrück?
- Welche Einkommensgrenze gilt für den Wohnberechtigungsschein?
- Was kostet der WBS?
Für belegungsgebundene Sozialwohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Anlaufstelle ist die Stadt. Die Einkommensgrenze beträgt 23.540 € (eine Person) bzw. 28.350 € (zwei Personen); je weiterer Person steigt sie um 6.530 €, für Kinder zusätzlich um 860 €. Die Gebühr liegt bei 15 €.
- Wo finde ich Sozialwohnungen in Rheda-Wiedenbrück?
- Gibt es eine Liste der Wohnungssuchenden?
- Vermittelt die Stadt auch frei finanzierte Wohnungen?
Die Stadt führt eine Liste der Wohnungssuchenden und vermittelt ausschließlich öffentlich geförderte Wohnungen, soweit Angebote vorliegen. Vor der Eintragung prüfen Sie, ob ein WBS erteilt werden kann; beides können Sie gemeinsam beantragen. Formulare finden Sie unter „Wohnungsvermittlung“ auf der Stadtseite.
- Was kosten Kita-Elternbeiträge für Mieter-Familien in Rheda-Wiedenbrück?
- Ab wann ist die Kita beitragsfrei?
- Gibt es Geschwisterermäßigung?
Beiträge richten sich nach dem gemeinsamen Bruttoeinkommen. Die letzten zwei Kita-Jahre vor der Einschulung sind beitragsfrei (Kind vollendet bis 30. September das vierte Lebensjahr); bei mehreren betreuten Geschwistern wird in der Regel nur der höchste Beitrag erhoben. Erlassanträge nimmt die Stadt entgegen, unter anderem bei Sozialleistungsbezug.
- Wie parke ich als Mieter ohne Stellplatz in den Innenstädten?
- Reicht ein Ausweis für beide Stadtteile?
- Garantiert der Parkausweis einen Platz?
Nein, ein Ausweis gilt nicht stadtweit: Wiedenbrück und Rheda (Rathaus/Bleichstraße) haben getrennte Anwohner-Ausweise. Ohne eigene Garage oder eigenen Stellplatz und mit Hauptwohnsitz in der Zone können Sie den jeweiligen Ausweis für ein Jahr beantragen — einen festen Platz sichert er nicht.
Quelle: Stadt Rheda-Wiedenbrück; Parkausweis WiedenbrückQuelle: Stadt Rheda-Wiedenbrück; Parkausweis Rheda
- Ist die Grundsteuer in den Nebenkosten umlagefähig?
- Zahle ich als Mieter die neue Grundsteuer mit?
- Welcher Hebesatz gilt in Rheda-Wiedenbrück?
Die Grundsteuer darf über die Nebenkosten umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Eigentümer zahlen die Steuer an die Stadt; Hebesatz Grundsteuer B ab 1. Januar 2025: 647 % (neue Grundsteuer nach der Reform ab 2025). Ohne Umlageklausel bleibt die Steuer beim Vermieter.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden