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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Ruppichteroth – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
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Wer in Ruppichteroth kauft, prüft zuerst das Flurstück an Bröl und Waldbrölbach. Der Hochwasser-Steckbrief des Landes (Stand Dezember 2021) nennt beide als Risikogewässer. Bei einem hundertjährlichen Hochwasser können in Bröleck, an der Mündung des Waldbrölbachs in die Bröl, einzelne Wohngebäude betroffen sein. In der Ortslage Schönenberg trifft das ab diesem Hochwasser ebenfalls einzelne Wohngebäude am Waldbrölbach.
Quelle: Flussgebiete NRW; Hochwassersteckbrief
Das Schadenspotenzial der Gemeinde stuft das Land insgesamt als gering ein. Die konkrete Lage Ihres Grundstücks sehen Sie in den Hochwassergefahrenkarten. Das Grundbuch führt das Amtsgericht Siegburg, elektronisch. Für neue Erschließung gilt die gemeindliche Erschließungsbeitragssatzung in der Neufassung vom August 2024. Ob für Ihr Grundstück noch Beiträge offen sind, klären Sie vor dem Notar im Rathaus.
Quelle: Flussgebiete NRW; HochwasserkartenQuelle: Amtsgericht Siegburg; GrundbuchQuelle: Gemeinde Ruppichteroth; Erschließungsbeiträge
Am 30. Juni 2025 hat der Rat die Wärmeplanung beschlossen. Sie orientiert bis 2045 und verpflichtet einzelne Gebäude nicht zum Anschluss. Außerhalb des Zentrums bleibt die Versorgung überwiegend dezentral, im Szenario vor allem über Wärmepumpen. Im Gemeindezentrum ist ein Wärmenetz als Eignungsgebiet markiert.
Quelle: Gemeinde Ruppichteroth; kommunale Wärmeplanung
Bröleck ist Prüfgebiet. Weitere Untersuchungen stehen dort aus. Ein größeres Netz außerhalb des Zentrums hält die Gemeinde nach den vorliegenden Berechnungen für sehr wahrscheinlich unwirtschaftlich. Kleine Nachbarschaftsnetze sind davon ausgenommen. Der Plan ersetzt nicht die Regeln zum Heizungstausch am einzelnen Gebäude.
Quelle: Gemeinde Ruppichteroth; Wärmegebiete Bröleck
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) gilt 2026 ein Hebesatz B von 868 v. H. für Wohnen, Nichtwohnen und unbebaute Grundstücke gemeinsam. Grundsteuer A liegt bei 298 v. H. Der Rat hat das am 7. Mai 2026 beschlossen. Die Satzung vom 8. Mai 2026 gilt rückwirkend ab dem 1. Januar und hebt die Satzung vom 11. Dezember 2025 auf. Eine Grundsteuer C ist darin nicht festgesetzt.
Quelle: Gemeinde Ruppichteroth; Hebesatzsatzung 2026
Der Hebesatz der Gewerbesteuer 2026 beträgt 533 v. H. Das Finanzamt setzt den Messbetrag der Grundsteuer, die Gemeinde den Hebesatz. Die Jahressteuer ist kein Verkaufspreis. Bodenrichtwerte lesen Sie kostenfrei in BORISplus.NRW. Zuständig ist der Gutachterausschuss im Rhein-Sieg-Kreis. Die Werte sind eine Orientierung, kein Verkehrswertgutachten.
Quelle: Land NRW; BORISplus Bodenrichtwerte
Für Ruppichteroth ist der Rhein-Sieg-Kreis Bewilligungsbehörde, nicht das Rathaus. Den Antrag auf Eigentumsförderung oder Zinssenkung reichen Sie vor dem Notartermin ein. Bei gebrauchten Immobilien darf der Auftrag erst nach der Förderzusage erteilt werden. Die landesweite Förderung selbstgenutzten Eigentums der NRW.BANK läuft über Ihre Hausbank.
Quelle: Rhein-Sieg-Kreis; WohnungsbauförderungQuelle: NRW.BANK; Wohneigentum
In ländlichen Kommunen kann der Kreis den Neubau von Mietwohnungen zusätzlich stützen: einen Teil der Eigenmittel, einen Anteil der Grunderwerbsteuer und bei längerem Mietausfall einen Teil der Miete. Weil Ruppichteroth nicht in der Mieterschutzverordnung steht, gilt beim Weitervermieten keine Mietpreisbremse und keine achtjährige Kündigungssperre nach Umwandlung. Die Kappungsgrenze bleibt bei 20 % in drei Jahren.
Quelle: Land NRW; Mieterschutz Kommunenliste
Am 20. Mai 2026 hat die Gemeinde die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1.02/4 Gewerbegebiet Ruppichteroth Süd/Ost bekannt gemacht, einschließlich der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit. Das ist ein Gewerbeplan, kein ausgewiesenes Wohngebiet. Wer in der Nähe kauft, sollte den Verfahrensstand im Rathaus mitlesen.
Quelle: Gemeinde Ruppichteroth; Bebauungsplan Süd/Ost
Zusätzliche Info zum Bundesland Nordrhein-Westfalen:
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) gilt 2026 ein einheitlicher Hebesatz B von 868 v. H. für Wohnen, Nichtwohnen und unbebaute Grundstücke. Grundsteuer A liegt bei 298 v. H. Die Satzung vom 8. Mai 2026 (Ratsbeschluss 7. Mai) wirkt rückwirkend zum 1. Januar und hebt die Satzung vom 11. Dezember 2025 auf. Eine Grundsteuer C ist nicht festgesetzt. Die Gewerbesteuer 2026 liegt bei 533 v. H. Die Jahressteuer ist kein Verkaufspreis.
Siehe Bundesland-Block in der Ortsbeschreibung: In Nordrhein-Westfalen beträgt die Grunderwerbsteuer 6,5 %. Dazu kommen Notar und Grundbuch; Maklerkosten nur bei Vereinbarung.
Zuständig ist das Amtsgericht Siegburg. Das Grundbuch wird in Nordrhein-Westfalen elektronisch geführt. Einen Ausdruck beantragen Sie schriftlich, per Fax oder persönlich mit berechtigtem Interesse — oder über Ihren Notar. Grundstücksgrenzen stehen nicht im Grundbuch; die holen Sie beim Katasteramt.
Bodenrichtwerte veröffentlicht der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rhein-Sieg-Kreis. Den Abruf machen Sie kostenfrei über BORISplus.NRW. Die Werte sind eine Orientierung, kein Verkehrswertgutachten für Ihr einzelnes Haus.
Der Rat hat den Plan am 30. Juni 2025 beschlossen. Schwerpunkt ist dezentrale Wärme. Im Gemeindezentrum liegt ein potenzielles Eignungsgebiet für ein Wärmenetz, in Bröleck ein Prüfgebiet. Es gibt keinen Anschlusszwang. Der Plan ist Orientierung bis 2045 für Sanierung und Heizungstausch.
Bei einem hundertjährlichen Hochwasser können in Bröleck und in der Ortslage Schönenberg einzelne Wohngebäude betroffen sein (Bröl und Waldbrölbach, Steckbrief Stand Dezember 2021). Das Land stuft das Schadenspotenzial der Gemeinde insgesamt als gering ein. Prüfen Sie das konkrete Flurstück in den Hochwassergefahrenkarten.
Ja. Die Gemeinde hat eine Erschließungsbeitragssatzung (Neufassung August 2024). Ob und in welcher Höhe Beiträge für Ihr Grundstück anfallen, hängt von der konkreten Maßnahme ab. Klären Sie das vor dem Kauf im Rathaus.
Bewilligungsbehörde ist der Rhein-Sieg-Kreis in Siegburg, nicht das Rathaus. Den Antrag reichen Sie vor dem Notartermin ein. Die NRW.BANK fördert selbstgenutztes Wohneigentum über die Hausbank. In ländlichen Kommunen kann der Kreis den Neubau von Mietwohnungen zusätzlich stützen, etwa einen Teil der Eigenmittel und einen Anteil der Grunderwerbsteuer.
Quelle: NRW.BANK; WohneigentumQuelle: Rhein-Sieg-Kreis; Wohnungsbauförderung
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden