Immobilien zum Mieten in Saarlouis
0 Immobilien werden in Saarlouis zum Mieten angeboten.
Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Saarlouis – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Mieten in Saarlouis
Saarlouis steht nicht unter der Mietpreisbremse; das Saarland hat keine Verordnung zu angespannten Wohnungsmärkten erlassen. Im laufenden Vertrag gilt die Standard-Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren. Wer später kaufen will: Die Grunderwerbsteuer im Saarland beträgt 6,5 %.
Quelle: Deutscher Mieterbund; MietpreisbremseQuelle: Serviceportal Saarland; Grunderwerbsteuer
Woran orientieren Sie Neuvertrag und Mieterhöhung?
Ohne Mietpreisbremse darf die Neuvertragsmiete frei vereinbart werden — Grenzen setzen vor allem das allgemeine Mietrecht und die ortsübliche Vergleichsmiete bei Erhöhungen. Ein amtlicher Mietspiegel der Kreisstadt ist für Saarlouis nicht veröffentlicht; Vermieter und Mieter nutzen dann andere Begründungswege nach § 558 BGB (Vergleichswohnungen, Gutachten, Datenbanken). Die Jahressteuer der Eigentümer (Grundsteuer B, Hebesatz 435 % nach der Reform ab 2025) kann über die Nebenkosten umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht.
Quelle: Deutscher Mieterbund; Mieterschutz FAQQuelle: Kreisstadt Saarlouis; GrundsteuerreformQuelle: Destatis; Realsteuerhebesätze
Brauchen Sie einen Parkausweis als Mieter?
Wohnen Sie in der Parkraumbewirtschaftungszone, benötigen Sie den Anwohnerparkausweis der Stadt — auch als Mieter. Seit dem 1. Januar 2024 kostet er 60 € im Kalenderjahr; Antrag im Rathaus am Großen Markt mit Ausweis, Führerschein und Fahrzeugpapieren.
Quelle: Kreisstadt Saarlouis; Anwohnerparken
Wo beantragen Sie einen Wohnberechtigungsschein?
Für geförderte Sozialwohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Im Saarland erteilt ihn das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport; der Schein ist gebührenfrei und in der Regel ein Jahr gültig. Er bestätigt die Berechtigung, vermittelt aber keine Wohnung.
Häufige Fragen zum Mieten in Saarlouis
- Gilt in Saarlouis die Mietpreisbremse?
- Ist die Neuvertragsmiete in Saarlouis gedeckelt?
- Hat das Saarland angespannte Wohnungsmärkte ausgewiesen?
Nein. Das Saarland hat keine Mietpreisbremsen-Verordnung erlassen. Bei Neuvermietung gilt die bundesweite Deckelung der Mietpreisbremse in Saarlouis daher nicht.
- Welche Kappungsgrenze gilt bei Mieterhöhungen?
- Darf die Miete in drei Jahren um mehr als 20 % steigen?
- Gibt es in Saarlouis die abgesenkte 15-Prozent-Kappung?
Es gilt die bundesweite Standard-Kappungsgrenze von 20 % innerhalb von drei Jahren (§ 558 Abs. 3 BGB). Eine abgesenkte 15-Prozent-Grenze setzt eine Landesverordnung zu angespannten Märkten voraus — die fehlt im Saarland.
- Gibt es einen amtlichen Mietspiegel für Saarlouis?
- Wo finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete?
Ein von der Kreisstadt veröffentlichter amtlicher oder qualifizierter Mietspiegel ist derzeit nicht bekannt. Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete müssen dann über andere zulässige Begründungen nach § 558 BGB erfolgen (z. B. Vergleichswohnungen oder Gutachten).
- Wo beantrage ich einen Wohnberechtigungsschein (WBS)?
- Brauche ich einen WBS für eine Sozialwohnung?
- Ist der WBS im Saarland gebührenfrei?
Zuständig ist das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport des Saarlandes. Der WBS ist gebührenfrei, gilt in der Regel ein Jahr und berechtigt zum Bezug einer geförderten Wohnung — er vermittelt aber keine konkrete Wohnung.
- Was kostet Anwohnerparken für Mieter?
- Brauche ich als Mieter einen Parkausweis?
Ja, wenn Ihre Wohnung in der Parkraumbewirtschaftungszone liegt. Seit dem 1. Januar 2024 beträgt die Jahresgebühr 60 €; Antrag im Rathaus am Großen Markt.
- Wie entwickeln sich die Kita-Beiträge für Mieter-Familien?
- Ab wann ist die Kita im Saarland beitragsfrei?
Landesweit sinken die Elternbeiträge schrittweise; zum 1. Januar 2027 sollen sie entfallen. Essensgeld und ähnliche Pauschalen können weiter erhoben werden.
- Kann die Grundsteuer in den Nebenkosten erscheinen?
- Ist die neue Grundsteuer umlagefähig?
Ja — wenn der Mietvertrag die Umlage der Grundsteuer vorsieht. Die Kreisstadt setzt die Steuer nach der Reform (ab 2025) mit dem Hebesatz Grundsteuer B von 435 % (Stand 2025) fest; der Zahlbetrag steht im Gemeindebescheid.
Quelle: Kreisstadt Saarlouis; GrundsteuerreformQuelle: Destatis; Realsteuerhebesätze
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden