Immobilien zum Mieten in Wallerfangen

0 Immobilien werden in Wallerfangen zum Mieten angeboten.

Wählen Sie genauer aus: Was suchen Sie genau?

Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Keine Immobilien gefunden

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Wallerfangen – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!

beliebte Anbieter

...alle anzeigen

Das Wichtigste zum Mieten in Wallerfangen

Wallerfangen steht nicht unter der Mietpreisbremse. Das Saarland hat keine Gemeinde als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen. Wallerfangen steht deshalb auf keiner solchen Liste. Eine abgesenkte Kappungsgrenze hat das Land ebenfalls nicht erlassen.

Bei einer Mieterhöhung im laufenden Vertrag gilt die allgemeine Grenze: höchstens 20 % innerhalb von drei Jahren. Eine abgesenkte Grenze von 15 % hat das Land für keine Gemeinde erlassen. Einen Mietspiegel der Gemeinde Wallerfangen gibt es auf der Rathausseite nicht.

Quelle: BBSR; Mietpreisbremse LänderQuelle: Gesetze im Internet; Kappungsgrenze

Wohnberechtigung und Wohngeld laufen nicht über das Rathaus

Einen Wohnberechtigungsschein brauchen Sie für eine Wohnung, die mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gebaut wurde. In Wallerfangen nimmt das nicht das Gemeindeamt entgegen. Zuständig ist das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport, Referat Wohnraumförderung, Halbergstraße 50, 66121 Saarbrücken. Der Antrag ist kostenlos. Der Schein gilt ein Jahr und nur für Wohnraum im Saarland. Er nennt eine Wohnungsgröße. Er reserviert keine konkrete Wohnung. Telefon: montags bis donnerstags 8 bis 14 Uhr, 0681 501-4058, E-Mail wohnberechtigungsschein@innen.saarland.de.

Wohngeld für Wohnraum im Landkreis Saarlouis bearbeitet seit dem 1. August 2018 die gemeinsame Stelle mit dem Regionalverband Saarbrücken. Sie sitzt in der Rathausstraße 26, 66333 Völklingen. Die Hotline für den Landkreis erreichen Sie unter 0681 506-4948 und 0681 506-4949. Zeiten: Montag bis Mittwoch 8 bis 12 Uhr und 13:30 bis 15 Uhr, Donnerstag bis 17:30 Uhr, Freitag 8 bis 12 Uhr.

Quelle: Serviceportal Saarland; WohnberechtigungsscheinQuelle: Land Saarland; WohnberechtigungsscheinQuelle: Landkreis Saarlouis; Wohngeld

Ohne Mietspiegel bleibt die Vergleichsmiete ohne gemeindliche Tabelle

Auf wallerfangen.de liegt kein Mietspiegel. Eine amtliche Tabelle der ortsüblichen Vergleichsmiete gibt das Rathaus damit nicht heraus. Ob eine Erhöhung die Grenze von 20 % in drei Jahren einhält, lesen Sie am bestehenden Vertrag. Eine Wallerfanger Mietspiegeltabelle ersetzt das nicht.

Die Hebesatzsatzung für 2025 setzt die Grundsteuer B auf 310 %. Ob der Vermieter diese Steuer in die Nebenkosten nimmt, steht im Mietvertrag. Die Satzung selbst legt die Umlage nicht fest. Das Finanzamt Saarlouis setzt den Messbetrag nach der neuen Grundsteuer (ab 2025). Die Gemeinde setzt nur den Hebesatz.

Quelle: Gemeinde Wallerfangen; Hebesatzsatzung 2025Quelle: Gesetze im Internet; Mieterhöhung

Regenwasser folgt der Fläche, Trinkwasser dem Zähler

Die Gemeinde schreibt: Die Niederschlagswassergebühr ist in der Nebenkostenabrechnung auf Mieter umlagefähig. Sie soll sich an der genutzten bzw. versiegelten Fläche orientieren, nicht am Frischwasserverbrauch. Seit dem 1. Januar 2026 beträgt sie 0,60 € je Quadratmeter. Die Schmutzwassergebühr beträgt 4,01 € je Kubikmeter. Ob beides als Betriebskosten vereinbart ist, steht in Ihrem Vertrag.

Trinkwasser berechnet der Wasserleitungszweckverband Gau-Süd. Ab dem 1. Januar 2026 kostet der Kubikmeter 2,09 € netto. Die Grundgebühr für den Zähler Q3=4 beträgt 19,20 € netto im Monat. Die Mehrwertsteuer kommt hinzu. In der Nebenkostenabrechnung erscheinen diese Posten nur, wenn der Vertrag die Umlage vorsieht.

Quelle: Gemeinde Wallerfangen; Abwasser und MieterQuelle: Gemeinde Wallerfangen; Abwassergebühren 2026Quelle: WZV Gau-Süd; Wassergebühren 2026

In den drei Kitas gilt der Landesstufenplan, nicht eine eigene Euro-Tabelle

Plätze gibt es in der Kita Ittersdorf, der Kita Gisingen und der katholischen Kita St. Katharina. Eine Euro-Tabelle nur für Wallerfangen veröffentlicht die Gemeinde nicht. Nach dem Stufenplan des Bildungsministeriums liegt der Elternanteil an den Personalkosten seit dem 1. August 2026 bei 2,5 %. Zum 1. Januar 2027 entfällt dieser Anteil. Verpflegung rechnet die Einrichtung extra ab.

Die Nachmittagsbetreuung an den beiden Grundschulen ist ein anderes Angebot. An der Pusteblume kosten bis 15 Uhr 36 € im Monat und bis 17 Uhr 72 €, Mittagessen 3,90 €. In Gisingen nennt das Konzept 2025 30 € für die kurze und 60 € für die lange Gruppe. Wer aus Rammelfangen, Ihn, Leidingen oder Oberlimberg zur Schule nach Gisingen fährt, meldet den KVS-Rufbus 423 vorher an.

Quelle: Gemeinde Wallerfangen; KindertagesstättenQuelle: Bildungsministerium Saarland; Kita-BeiträgeQuelle: Gemeinde Wallerfangen; Ganztag PusteblumeQuelle: KVS; Rufbus 423

Bundesland Saarland:

  • Grunderwerbsteuer: 6,5 %
  • Mietpreisbremse: keine Landesverordnung
  • Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
  • Solarpflicht private Wohngebäude: keine allgemeine Landespflicht

Zusätzliche Info zum Bundesland Saarland:

Häufige Fragen zum Mieten in Wallerfangen

  • Gilt in Wallerfangen die Mietpreisbremse?
  • Ist die Miete bei Neuvermietung gedeckelt?
  • Steht Wallerfangen in einer Mieterschutzverordnung?

Nein. Das Saarland hat keine Landesverordnung, die Gemeinden als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausweist. Wallerfangen steht deshalb auf keiner Mietpreisbremsen-Liste. Die Kulisse des Landes steht im Bundesland-Block.

Quelle: BBSR; Mietpreisbremse Länder

  • Welche Kappungsgrenze gilt bei einer Mieterhöhung?
  • Darf die Miete um 15 oder um 20 Prozent steigen?
  • Wie stark darf der Vermieter in drei Jahren erhöhen?

Es gilt die allgemeine Grenze von 20 % innerhalb von drei Jahren. Eine abgesenkte Grenze von 15 % hat das Saarland für Wallerfangen nicht erlassen. Die Erhöhung im laufenden Vertrag bleibt außerdem an die ortsübliche Vergleichsmiete gebunden.

Quelle: Gesetze im Internet; KappungsgrenzeQuelle: BBSR; Mietpreisbremse Länder

  • Gibt es einen Mietspiegel der Gemeinde Wallerfangen?
  • Wo finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete?
  • Hat das Rathaus eine Mietentabelle?

Auf wallerfangen.de ist kein Mietspiegel veröffentlicht. Eine amtliche Tabelle der Vergleichsmiete liegt damit nicht vor. Die Grenze von 20 % in drei Jahren lesen Sie am bestehenden Mietvertrag.

  • Wo beantrage ich den Wohnberechtigungsschein?
  • Gibt es in Wallerfangen ein Wohnungsamt für den WBS?
  • Was kostet der Wohnberechtigungsschein?

Nicht im Rathaus. Den Schein stellt das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport in Saarbrücken aus, Halbergstraße 50. Der Antrag ist kostenlos. Der Schein gilt ein Jahr und nur für geförderten Wohnraum im Saarland. Telefon 0681 501-4058, montags bis donnerstags 8 bis 14 Uhr.

Quelle: Serviceportal Saarland; WohnberechtigungsscheinQuelle: Land Saarland; Wohnberechtigungsschein

  • Wo beantrage ich Wohngeld für eine Wohnung in Wallerfangen?
  • Welche Wohngeldstelle ist für den Landkreis Saarlouis zuständig?
  • Sitzt das Wohngeldamt in Saarlouis?

In Völklingen, Rathausstraße 26. Seit dem 1. August 2018 bearbeitet die gemeinsame Stelle von Regionalverband Saarbrücken und Landkreis Saarlouis die Anträge. Die Hotline 0681 506-4948 und 0681 506-4949 ist montags bis mittwochs 8 bis 12 Uhr und 13:30 bis 15 Uhr erreichbar, donnerstags bis 17:30 Uhr, freitags bis 12 Uhr.

Quelle: Landkreis Saarlouis; Wohngeld

  • Darf der Vermieter die Niederschlagswassergebühr umlegen?
  • Nach welchem Schlüssel wird Regenwasser in der Nebenkostenabrechnung verteilt?
  • Was kostet Niederschlagswasser seit 2026?

Die Gemeinde schreibt, die Gebühr sei in der Nebenkostenabrechnung auf Mieter umlagefähig. Sie soll sich an der versiegelten Fläche orientieren, nicht am Frischwasserverbrauch. Seit dem 1. Januar 2026 beträgt sie 0,60 € je Quadratmeter. Ob Ihr Vertrag die Umlage vorsieht, steht im Mietvertrag.

Quelle: Gemeinde Wallerfangen; Abwasser und MieterQuelle: Gemeinde Wallerfangen; Abwassergebühren 2026

  • Wie hoch ist der Kita-Elternbeitrag?
  • Werden die Kitas in Wallerfangen beitragsfrei?
  • Gibt es eine gemeindliche Kita-Gebührentabelle?

Eine Euro-Tabelle nur für Wallerfangen veröffentlicht die Gemeinde nicht. Nach dem Stufenplan des Bildungsministeriums liegt der Elternanteil an den Personalkosten seit dem 1. August 2026 bei 2,5 %. Zum 1. Januar 2027 entfällt er. Das gilt für die Kitas Ittersdorf, Gisingen und St. Katharina. Verpflegung rechnet die Einrichtung extra ab.

Quelle: Bildungsministerium Saarland; Kita-BeiträgeQuelle: Gemeinde Wallerfangen; Kindertagesstätten

  • Kann die Grundsteuer in den Nebenkosten stehen?
  • Wie hoch ist der Hebesatz, den der Vermieter umlegen könnte?
  • Legt die Hebesatzsatzung die Umlage fest?

Die Hebesatzsatzung 2025 setzt die Grundsteuer B auf 310 %. Ob der Vermieter sie umlegt, entscheidet der Mietvertrag, nicht die Satzung. Es ist die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025). Den Messbetrag setzt das Finanzamt Saarlouis, den Hebesatz die Gemeinde.

Quelle: Gemeinde Wallerfangen; Hebesatzsatzung 2025

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden

Weitere Immobilienangebote in Wallerfangen

Mietangebote in Wallerfangen