Immobilien zum Mieten in Salem - Baden

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Das Wichtigste zum Mieten in Salem - Baden

Salem - Baden steht nicht unter der Mietpreisbremse. Bei Neuvermietung greift die 10-Prozent-Grenze über der ortsüblichen Vergleichsmiete hier nicht; Nachbarn wie Heiligenberg, Frickingen und Deggenhausertal gehören seit dem 1. Januar 2026 zur Kulisse, Überlingen nicht mehr. Bestandsmieten dürfen um höchstens 20 % in drei Jahren steigen, maximal bis zur Vergleichsmiete. Kaufnebenkosten betreffen Sie als Mieter nicht (siehe Bundesland-Block).

Quelle: Land Baden-Württemberg; MietpreisbremseQuelle: Land Baden-Württemberg; Kappungsgrenze

Qualifizierter Mietspiegel bis Juli 2028

Die Gemeinde hat einen qualifizierten Mietspiegel (EMA-Institut, Fortschreibung). Die aktuelle Auflage gilt vom 1. August 2026 bis 31. Juli 2028. PDF und Online-Rechner stellt die Gemeinde auf der Seite Bauen & Wohnen bereit — das ist die belastbare Vergleichsmiete für Neuvertrag und Erhöhung, nicht ein Inseratspreis. Der Gemeinderat hat die Fortschreibung 2026 anerkannt.

Quelle: Gemeinde Salem; Mietspiegel 2026Quelle: Gemeinde Salem; Mietspiegel-PDF

WBS im Rathaus, Kita über Little Bird

Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) für geförderten Mietwohnraum beantragen Sie mit dem Gemeindeformular beim Rathaus; er begründet keinen Anspruch auf ein konkretes Objekt. Kita-Plätze laufen über das Portal Little Bird (max. drei aktive Anfragen, Angebot frühestens sechs Monate vor Start). Anmeldungen für das Kindergartenjahr 2026/2027 wurden bis zum Stichtag 15. Februar 2026 gleichrangig berücksichtigt. Eine landesweite Beitragsfreiheit gibt es nicht; Gebühren folgen der Kindergartengebührensatzung ab 1. September 2026 (Staffel nach Betreuungsform und Kindern unter 18). Zum Pendeln: bodo, Bahnhof Salem und emma-Rufbus (1 Euro, Mo–Fr 8–20 Uhr).

Quelle: Gemeinde Salem; WohnberechtigungsscheinQuelle: Little Bird; Kita-Anmeldung SalemQuelle: Gemeinde Salem; Kita-GebührensatzungQuelle: Gemeinde Salem; emma-Rufbus

Bundesland Baden-Württemberg:

  • Grunderwerbsteuer: 5,0 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden (Ort: Fließtext)
  • Neue Grundsteuer: Bodenwertmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Solarpflicht: Neubau und wesentliche Dachsanierung (KlimaG BW)

Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:

Häufige Fragen zum Mieten in Salem - Baden

  • Gilt in Salem die Mietpreisbremse?
  • Darf die Neuvertragsmiete 10 Prozent über der Vergleichsmiete liegen?
  • Steht Salem in der Gebietskulisse 2026?

Nein. Salem fehlt in der Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württemberg (Gebietskulisse ab 1. Januar 2026, zunächst bis 31. Dezember 2026). Die 10-Prozent-Grenze über der ortsüblichen Vergleichsmiete greift hier landesrechtlich nicht. Nachbarn wie Heiligenberg, Frickingen und Deggenhausertal stehen in der Kulisse — Salem nicht; Überlingen ist 2026 herausgefallen. Es bleibt das allgemeine Zivilrecht (u. a. Mietpreisüberhöhung nach Wirtschaftsstrafgesetz bei krassen Überschreitungen).

Quelle: Land Baden-Württemberg; Mietpreisbremse

  • Welche Kappungsgrenze gilt in Salem?
  • 15 oder 20 Prozent in drei Jahren?
  • Wie stark darf die Bestandsmiete steigen?

Es gilt die bundesübliche Kappung: Die Bestandsmiete darf innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % steigen — und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Die abgesenkte 15-Prozent-Grenze gilt in Baden-Württemberg nur in derselben Kulisse wie die Mietpreisbremse; Salem gehört nicht dazu. Modernisierungserhöhungen nach § 559 BGB fallen nicht unter die Kappung.

Quelle: Land Baden-Württemberg; Kappungsgrenze

  • Gibt es in Salem einen amtlichen Mietspiegel?
  • Wo finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete?
  • Ist der Mietspiegel qualifiziert?

Ja, ein qualifizierter Mietspiegel der Gemeinde (Fortschreibung 2026, EMA-Institut). Gültig vom 1. August 2026 bis 31. Juli 2028. PDF und Online-Rechner stehen unter Bauen & Wohnen. Das ist die Vergleichsmiete für Neuvertrag und Erhöhung, kein Portal-Inseratspreis.

Quelle: Gemeinde Salem; MietspiegelQuelle: Gemeinde Salem; Mietspiegel-PDF

  • Wo beantrage ich in Salem einen Wohnberechtigungsschein?
  • Brauche ich einen WBS für eine Sozialwohnung?
  • Gibt der WBS Anspruch auf eine Wohnung?

Den WBS beantragen Sie bei der Gemeinde Salem mit dem amtlichen Vordruck (Rathaus, Am Schlosssee 1). Er berechtigt zum Bezug einer öffentlich geförderten Sozialmietwohnung, begründet aber keinen Anspruch auf ein konkretes Objekt. Es gelten die landesweiten Einkommensgrenzen.

Quelle: Gemeinde Salem; WBS-AntragQuelle: Land Baden-Württemberg; Wohnberechtigung

  • Was zahle ich in Salem für die Kita?
  • Wie funktioniert Little Bird?
  • Gibt es Geschwisterermäßigung?

Keine landesweite Beitragsfreiheit. Monatssätze stehen im Gebührenverzeichnis der Kindergartengebührensatzung ab 1. September 2026; sie staffeln nach Betreuungsform und Zahl der Kinder unter 18 im Haushalt. Anmeldung über Little Bird (max. drei Anfragen). Das Verzeichnis liegt unter Ortsrecht.

Quelle: Gemeinde Salem; Kita-GebührenQuelle: Little Bird; Anmeldung

  • Kann die Grundsteuer in Salem auf Mieter umgelegt werden?
  • Welcher Hebesatz gilt bei der Grundsteuer B?
  • Ist die Grundsteuer eine Nebenkostenposition?

Die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) darf über die Betriebskosten umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Fehlt die Klausel, bleibt sie beim Eigentümer. Salem setzt den Hebesatz B auf 215 v. H. (ab 1. Januar 2026). Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Gemeinde den Hebesatz. Keine Euro-Rechenbeispiele hier.

Quelle: Gemeinde Salem; Hebesatz B

  • Wie pendle ich als Mieter ohne Auto in Salem?
  • Was kostet emma?
  • Welcher Tarifverbund gilt?

Regional: Verbund bodo, Halt Bahnhof Salem (Mimmenhausen). Innerorts der emma-Rufbus: 1 Euro, Mo–Fr 8–20 Uhr, Buchung 60 Minuten vorher. Tiefgarage Rathaus: zwei Stunden frei.

Quelle: bodo; TarifQuelle: Gemeinde Salem; emma-RufbusQuelle: Gemeinde Salem; Parken

  • Wie hoch sind Wasser und Abwasser in Salem für die Nebenkosten?
  • Was kostet der Kubikmeter Trinkwasser?
  • Gibt es eine Niederschlagswassergebühr?

Ab 1. Januar 2026 nennt die Gemeinde 1,52 Euro je m³ Trinkwasser zuzüglich 7 % MwSt., Grundgebühr 3 Euro je Monat (zzgl. MwSt.), Abwasser 2,63 Euro je m³ und Niederschlagswasser 0,52 Euro je m². Ob Positionen umlagefähig sind, richtet sich nach Mietvertrag und Betriebskostenverordnung.

Quelle: Gemeinde Salem; Wasser Abwasser

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