Großzügig wohnen in ruhiger Lage


Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Schloß Holte-Stukenbrock – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
von Schlapp Immobilien - Nadia Schlapp bietet an: Kenntnis im Umgang mit modernen Medien
Wer in Schloß Holte-Stukenbrock kauft, zahlt in Nordrhein-Westfalen 6,5 % Grunderwerbsteuer auf die Gegenleistung. Beim Mieten gilt keine Mietpreisbremse (Stadt nicht in der MietSchVO NRW) — für Kaufinteressierte zählen vor allem Steuer, Notar/Grundbuch und laufende Eigentümerkosten.
Quelle: Finanzamt NRW; GrunderwerbsteuerQuelle: Land NRW; Mieterschutz
Das Grundbuch für Schloß Holte-Stukenbrock führt das Amtsgericht Bielefeld. Zur Grunderwerbsteuer kommen Notar- und Grundbuchkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz; Ihr Notar nennt die Gebühren vor der Beurkundung. Bodenrichtwerte setzt der Gutachterausschuss des Kreises Gütersloh — Abfrage über BORIS-NRW.
Quelle: Stadt Schloß Holte-Stukenbrock; Grundbuch und BodenrichtwerteQuelle: BORIS-NRW; Bodenrichtwerte
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) gilt in NRW das wertabhängige Bundesmodell (Grundsteuerwert, kein Verkaufspreis). Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Stadt den Hebesatz. Für Grundsteuer B liegt der Hebesatz bei 310 %, für Grundsteuer A bei 145 %.
Quelle: Stadt Schloß Holte-Stukenbrock; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Stadt Schloß Holte-Stukenbrock; Grundsteuer Service
Die Stadt hat die kommunale Wärmeplanung abgeschlossen. Bis spätestens 2045 soll die Wärmeversorgung klimaneutral werden; im Vordergrund stehen dezentrale Lösungen — vor allem Wärmepumpen. Wärmenetze kommen nur in wenigen Teilbereichen infrage. Der Plan ist Orientierung, kein Anschlusszwang.
Quelle: Stadt Schloß Holte-Stukenbrock; Wärmeplanung Endbericht
Zusätzliche Info zum Bundesland Nordrhein-Westfalen:
In Nordrhein-Westfalen — und damit in Schloß Holte-Stukenbrock — beträgt die Grunderwerbsteuer 6,5 % der Gegenleistung (in der Regel Kaufpreis). Sie wird vom Finanzamt festgesetzt; ohne steuerliche Unbedenklichkeit trägt das Grundbuchamt Sie in der Regel nicht als Eigentümer ein.
Zur Grunderwerbsteuer kommen Notar- und Grundbuchkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz. Die Höhe hängt vom Kaufpreis und dem Beurkundungsumfang ab — Ihr Notar nennt die Gebühren vor der Beurkundung. Eine Maklerprovision fällt nur an, wenn ein Makler beauftragt wurde; die Aufteilung richtet sich nach dem Vertrag und den bundesweiten Bestellerregeln.
Das Grundbuch für Schloß Holte-Stukenbrock wird beim Amtsgericht Bielefeld geführt. Die Stadt verweist darauf ausdrücklich in ihrer Bauberatung; Katasterauszüge bestellen Sie beim Kreis Gütersloh.
Quelle: Stadt Schloß Holte-Stukenbrock; Grundbuchzuständigkeit
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) gilt in NRW das wertabhängige Bundesmodell. Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Stadt den Hebesatz. Für Grundsteuer B (bebaute/unbebaute Grundstücke) liegt der Hebesatz bei 310 %, für Grundsteuer A bei 145 %. Fragen zum Messbetrag richten Sie an das Finanzamt Wiedenbrück.
Quelle: Stadt Schloß Holte-Stukenbrock; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Stadt Schloß Holte-Stukenbrock; Grundsteuer Service
Bodenrichtwerte gibt der Gutachterausschuss des Kreises Gütersloh bekannt. Amtlich und kostenfrei recherchieren Sie über BORIS-NRW. Der Richtwert ist ein zonaler Lagewert — kein Kaufpreis Ihres konkreten Grundstücks.
Quelle: Stadt Schloß Holte-Stukenbrock; Bodenrichtwerte HinweisQuelle: BORIS-NRW; Bodenrichtwerte
Die kommunale Wärmeplanung ist abgeschlossen: bis 2045 klimaneutrale Wärme, Schwerpunkt dezentrale Lösungen (Wärmepumpen); Netze nur in wenigen Teilbereichen. Der Plan ist Orientierung ohne Anschlusszwang. Konkrete Pflichten folgen dem Gebäudeenergiegesetz und ggf. späteren Satzungen.
Quelle: Stadt Schloß Holte-Stukenbrock; Wärmeplanung Endbericht
Ja — die Stadt stellt Starkregenkarten für ein 30- und ein 100-jährliches Ereignis bereit. Ergänzend gibt es Landes-Hochwasserkarten. Ob Ihr Flurstück betroffen ist, klären Sie fallbezogen; das beeinflusst Versicherung und Vorsorge, nicht den Kaufpreis aus dem Portal.
Ja — es gilt die Elternbeitragssatzung des Kreises Gütersloh; die Stadt zieht die Beiträge ein. Die letzten beiden Jahre vor der Einschulung und gleichzeitig betreute Geschwister sind in der Regel beitragsfrei. Anmeldung über KIVAN; Essensgeld an den Träger.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden