Immobilien in Schwentinental

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In der Umgebung von Schwentinental findest Du folgende Angebote:

Das Wichtigste über Schwentinental

Schwentinental gehört nicht zu den 62 Kommunen mit abgesenkter Kappungsgrenze: Bestandsmieten dürfen hier weiterhin um bis zu 20 % in drei Jahren bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete steigen (KappVO SH ab 1. Mai 2024). Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) setzt die Stadt für Grundsteuer B den Hebesatz 532 % fest (Satzungsstand ab 1. Januar 2026).

Quelle: Haus und Grund; KappVO KommunenlisteQuelle: Land SH; KappungsgrenzenverordnungQuelle: Stadt Schwentinental; Hebesatzsatzung 2026

Was beschloss die Stadtvertretung zur Wärmeplanung?

Am 27. April 2026 hat die Stadtvertretung den kommunalen Wärmeplan beschlossen. Er ist eine strategische, rechtlich unverbindliche Orientierung für klimafreundliche Wärme bis zum Landesziel 2040 — ohne unmittelbare Anschlusspflicht. Die Stadtwerke Schwentinental betreiben bereits Fernwärme in Teilen des Stadtgebiets.

Quelle: Stadt Schwentinental; Kommunale WärmeplanungQuelle: Stadtwerke Schwentinental; Fernwärme Angebot

Wie kommen Sie nach Kiel — Bahn und Bus?

Am Bahnhof Raisdorf halten laut NAH.SH unter anderem der RB 84 und der RE 83 auf der Achse Kiel–Lübeck. Ergänzend verbinden Buslinien (u. a. 300/310/315) Raisdorf und Klausdorf mit Kiel; Tickets laufen über den SH-Tarif.

Quelle: NAH.SH; Stationsplan RaisdorfQuelle: VKP; Buslinie 300Quelle: NAH.SH; SH-Tarif

Bundesland Schleswig-Holstein:

  • Mietpreisbremse: landesweit seit 30. November 2019 aufgehoben
  • Grunderwerbsteuer: 6,5 %
  • Neue Grundsteuer ab 2025: wertabhängiges Bundesmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • IB.SH-Eigentumsförderung (u. a. IB.SH Immo Eigentum, soziale Eigentumsmaßnahmen)

Zusätzliche Info zum Bundesland Schleswig-Holstein:

Häufige Fragen zu Wohnen in Schwentinental

  • Wie gut ist Schwentinental an Kiel angebunden?
  • Welche Züge halten in Raisdorf?
  • Gibt es Busse nach Kiel?

Am Bahnhof Raisdorf verkehren laut NAH.SH unter anderem RB 84 und RE 83 Richtung Kiel und Lübeck. Buslinien (u. a. 300, 310, 315) verbinden Raisdorf und Klausdorf mit Kiel; Tarif und Tickets über NAH.SH / SH-Tarif.

Quelle: NAH.SH; Stationsplan RaisdorfQuelle: VKP; Buslinie 300

  • Gibt es einen beschlossenen Wärmeplan für Schwentinental?
  • Wann wurde die Wärmeplanung beschlossen?
  • Gibt es Fernwärme vor Ort?

Ja. Die Stadtvertretung hat am 27. April 2026 den kommunalen Wärmeplan beschlossen. Er dient als unverbindliche Orientierung; die Stadtwerke bieten in Teilen des Stadtgebiets bereits Fernwärme an.

Quelle: Stadt Schwentinental; Kommunale WärmeplanungQuelle: Stadtwerke Schwentinental; Fernwärme

  • Bis wann muss ich mein Kind für die Kita anmelden?
  • Wie funktioniert die Kita-Platzvergabe?
  • Gibt es Beitragsermäßigung?

Anmeldung über das landesweite Kita-Portal oder den Stadt-Anmeldebogen; für den Start am 1. August gilt die Frist 31. Januar. Die Vergabe entscheidet eine gemeinsame Kitakonferenz nach Kriterien des Kreises Plön. Ermäßigung des Elternbeitrags ist bei geringem Einkommen oder mehreren Kita-Kindern möglich.

Quelle: Stadt Schwentinental; Kindertagesstätten

  • Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Schwentinental?
  • Welche Hebesätze gelten ab 2026?

Für die neue Grundsteuer (Reform ab 2025) setzt die Hebesatzsatzung ab 1. Januar 2026 Grundsteuer B auf 532 % und Grundsteuer A auf 400 % fest. Verbindlich ist Ihr Grundsteuerbescheid der Stadt.

Quelle: Stadt Schwentinental; Hebesatzsatzung 2026

  • Gilt in Schwentinental die abgesenkte Kappungsgrenze?
  • Dürfen Bestandsmieten um 15 oder 20 Prozent steigen?

Nein — Schwentinental steht nicht auf der Liste der 62 Kommunen der KappVO SH. Es bleibt bei maximal 20 % Mieterhöhung in drei Jahren bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Zur Mietpreisbremse siehe den Bundesland-Block in der Ortsbeschreibung.

Quelle: Haus und Grund; KappVO Kommunenliste

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 06.08.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden