DE-54338 Schweich
Deutschland

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Templin – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Wer in Templin kauft, kalkuliert mit dem Hebesatz Grundsteuer B von 355 % (A: 206 %) nach der Grundsteuerreform (ab 2025), festgesetzt für die Haushaltsjahre 2025 und 2026. Die Stadt liegt nicht in der Mietpreisbremsen-Kulisse — für die Kaufnebenkosten ist das zweitrangig; den Grunderwerbsteuer-Satz finden Sie im Bundesland-Block.
Quelle: Stadt Templin; Hebesätze 2025/2026Quelle: BRAVORS Brandenburg; MietbegrenzV Text
Das Grundbuch für Grundstücke in Templin führt das Amtsgericht Prenzlau (Baustraße 37, 17291 Prenzlau). Amtliche Bodenrichtwerte zur Lageorientierung stehen kostenfrei im Portal BORIS Brandenburg.
Quelle: AG Prenzlau; AmtsgerichtQuelle: BORIS Brandenburg; Bodenrichtwerte
Der kommunale Wärmeplan (Abschlussbericht, öffentliche Vorstellung am 18. Dezember 2024) skizziert die Versorgung bis 2045, unter anderem mit Eignungsgebieten für Wärmenetze. Die Fernwärmegesellschaft mbH Templin betreibt bestehende Netze. Der Plan allein begründet keine Pflicht zum Heizungstausch.
Quelle: Stadt Templin; WärmeplanungQuelle: Stadt Templin; Wärmeplan BerichtQuelle: FWG Templin; Fernwärme
Für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen erhebt die Stadt Beiträge nach der Erschließungsbeitragssatzung. Zusätzlich gilt eine Satzung über Straßenbaubeiträge. Ob Ihr Grundstück betroffen ist, klären Sie vor dem Kauf anhand der Lage und bei der Bauverwaltung.
Quelle: Stadt Templin; ErschließungsbeitragQuelle: Stadt Templin; Straßenbaubeitrag
Zusätzliche Info zum Bundesland Brandenburg:
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) gilt Hebesatz B 355 % und Hebesatz A 206 % für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 (Beschluss 26.02.2025, rückwirkend ab 01.01.2025). Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Stadt wendet den Hebesatz an. Die Reform ist kein Verkaufspreis.
Die Grunderwerbsteuer beträgt in Brandenburg landeseinheitlich 6,5 % — siehe Bundesland-Block der Ortsbeschreibung. Dazu kommen Notar- und Grundbuchkosten sowie ggf. Maklercourtage nach Vereinbarung.
Zuständig ist das Amtsgericht Prenzlau, Baustraße 37, 17291 Prenzlau. Grundbuchauszüge beantragen Sie dort; ein berechtigtes Interesse ist nachzuweisen.
Amtliche Bodenrichtwerte veröffentlicht das Land im Portal BORIS Brandenburg. Die Werte sind eine Lageorientierung, kein Verkehrswert und kein Kaufpreis.
Der kommunale Wärmeplan (Abschlussbericht, Vorstellung 18. Dezember 2024) benennt Eignungsgebiete für Wärmenetze bis 2045. Die FWG Templin betreibt bestehende Fern- und Nahwärmenetze. Allein aus dem Plan folgt keine Pflicht zum Heizungstausch — Anschluss und Energieträger prüfen Sie objektbezogen.
Quelle: Stadt Templin; WärmeplanungQuelle: FWG Templin; Fernwärme
Ja, wenn Sie eine Wohnung als Zweitwohnsitz nutzen. In der Kernstadt gelten für ganzjährig nutzbare Wohnungen 5,87 €/m² (Zone 1) bzw. 6,45 €/m² (Zone 2) im Jahr; Ortsteile liegen darunter. Fällig zum 1. Juli. Kleingartenlauben können nach der Änderung vom 25. Februar 2026 ausgenommen sein.
Quelle: Stadt Templin; Zweitwohnungssteuer SätzeQuelle: Stadt Templin; Zweitwohnungssteuer 2026
Die Stadt erhebt Beiträge nach der Erschließungsbeitragssatzung (erstmalige Herstellung) und nach der Straßenbaubeitragssatzung (Ausbau/Erneuerung). Ob Ihr Flurstück betroffen ist, hängt von der Maßnahme ab — vor dem Kauf bei der Bauverwaltung klären.
Quelle: Stadt Templin; ErschließungsbeitragQuelle: Stadt Templin; Straßenbaubeitrag
Für selbst genutztes Wohneigentum in Brandenburg gibt es die ILB-Wohneigentumsförderung (Zuschuss/Darlehen). Voraussetzungen und Gebietskulisse prüfen Sie direkt bei der ILB — Kurzüberblick im Bundesland-Block.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden