Immobilien zum Kaufen in Templin

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Das Wichtigste zum Kaufen in Templin

Wer in Templin kauft, kalkuliert mit dem Hebesatz Grundsteuer B von 355 % (A: 206 %) nach der Grundsteuerreform (ab 2025), festgesetzt für die Haushaltsjahre 2025 und 2026. Die Stadt liegt nicht in der Mietpreisbremsen-Kulisse — für die Kaufnebenkosten ist das zweitrangig; den Grunderwerbsteuer-Satz finden Sie im Bundesland-Block.

Quelle: Stadt Templin; Hebesätze 2025/2026Quelle: BRAVORS Brandenburg; MietbegrenzV Text

Welches Grundbuchamt ist zuständig?

Das Grundbuch für Grundstücke in Templin führt das Amtsgericht Prenzlau (Baustraße 37, 17291 Prenzlau). Amtliche Bodenrichtwerte zur Lageorientierung stehen kostenfrei im Portal BORIS Brandenburg.

Quelle: AG Prenzlau; AmtsgerichtQuelle: BORIS Brandenburg; Bodenrichtwerte

Was sagt der Wärmeplan zur Heizung?

Der kommunale Wärmeplan (Abschlussbericht, öffentliche Vorstellung am 18. Dezember 2024) skizziert die Versorgung bis 2045, unter anderem mit Eignungsgebieten für Wärmenetze. Die Fernwärmegesellschaft mbH Templin betreibt bestehende Netze. Der Plan allein begründet keine Pflicht zum Heizungstausch.

Quelle: Stadt Templin; WärmeplanungQuelle: Stadt Templin; Wärmeplan BerichtQuelle: FWG Templin; Fernwärme

Fallen Erschließungsbeiträge an?

Für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen erhebt die Stadt Beiträge nach der Erschließungsbeitragssatzung. Zusätzlich gilt eine Satzung über Straßenbaubeiträge. Ob Ihr Grundstück betroffen ist, klären Sie vor dem Kauf anhand der Lage und bei der Bauverwaltung.

Quelle: Stadt Templin; ErschließungsbeitragQuelle: Stadt Templin; Straßenbaubeitrag

Bundesland Brandenburg:

  • Grunderwerbsteuer: 6,5 %
  • Neue Grundsteuer ab 2025: Bundesmodell (wertabhängig); kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • ILB-Wohneigentumsförderung (Zuschuss/Darlehen, Gebietskulisse/Einkommen prüfen)
  • Kita ab 3 bis Einschulung: landesweit beitragsfrei (Essengeld gesondert)
  • Mietpreisbremse: nur ausgewählte Gemeinden — für Kaufnebenkosten nicht maßgeblich

Zusätzliche Info zum Bundesland Brandenburg:

Häufige Fragen zum Kaufen in Templin

  • Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Templin?
  • Welcher Hebesatz gilt nach der Reform ab 2025?
  • Unterscheidet Templin Grundsteuer A und B?

Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) gilt Hebesatz B 355 % und Hebesatz A 206 % für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 (Beschluss 26.02.2025, rückwirkend ab 01.01.2025). Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Stadt wendet den Hebesatz an. Die Reform ist kein Verkaufspreis.

Quelle: Stadt Templin; Hebesätze 2025/2026

  • Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer beim Kauf in Templin?
  • Welche Kaufnebenkosten kommen typischerweise dazu?

Die Grunderwerbsteuer beträgt in Brandenburg landeseinheitlich 6,5 % — siehe Bundesland-Block der Ortsbeschreibung. Dazu kommen Notar- und Grundbuchkosten sowie ggf. Maklercourtage nach Vereinbarung.

Quelle: Finanzamt Brandenburg; Grunderwerbsteuer

  • Wo ist das zuständige Grundbuchamt für Templin?
  • Welches Amtsgericht führt das Grundbuch?

Zuständig ist das Amtsgericht Prenzlau, Baustraße 37, 17291 Prenzlau. Grundbuchauszüge beantragen Sie dort; ein berechtigtes Interesse ist nachzuweisen.

Quelle: AG Prenzlau; Amtsgericht

  • Wo finde ich den Bodenrichtwert für ein Grundstück in Templin?
  • Gibt es BORIS-Werte für die Uckermark?

Amtliche Bodenrichtwerte veröffentlicht das Land im Portal BORIS Brandenburg. Die Werte sind eine Lageorientierung, kein Verkehrswert und kein Kaufpreis.

Quelle: BORIS Brandenburg; Bodenrichtwerte

  • Liegt Templin in einem Fernwärme- oder Wärmeplan-Gebiet?
  • Muss ich beim Kauf die Heizung tauschen?
  • Wer betreibt die Fernwärme?

Der kommunale Wärmeplan (Abschlussbericht, Vorstellung 18. Dezember 2024) benennt Eignungsgebiete für Wärmenetze bis 2045. Die FWG Templin betreibt bestehende Fern- und Nahwärmenetze. Allein aus dem Plan folgt keine Pflicht zum Heizungstausch — Anschluss und Energieträger prüfen Sie objektbezogen.

Quelle: Stadt Templin; WärmeplanungQuelle: FWG Templin; Fernwärme

  • Fällt in Templin Zweitwohnungssteuer an?
  • Wie hoch ist die Zweitwohnungssteuer in der Kernstadt?
  • Wann wird die Steuer fällig?

Ja, wenn Sie eine Wohnung als Zweitwohnsitz nutzen. In der Kernstadt gelten für ganzjährig nutzbare Wohnungen 5,87 €/m² (Zone 1) bzw. 6,45 €/m² (Zone 2) im Jahr; Ortsteile liegen darunter. Fällig zum 1. Juli. Kleingartenlauben können nach der Änderung vom 25. Februar 2026 ausgenommen sein.

Quelle: Stadt Templin; Zweitwohnungssteuer SätzeQuelle: Stadt Templin; Zweitwohnungssteuer 2026

  • Fallen in Templin Straßenausbau- oder Erschließungsbeiträge an?
  • Gibt es eine Erschließungsbeitragssatzung?
  • Muss ich als Käufer mit Straßenbaubeiträgen rechnen?

Die Stadt erhebt Beiträge nach der Erschließungsbeitragssatzung (erstmalige Herstellung) und nach der Straßenbaubeitragssatzung (Ausbau/Erneuerung). Ob Ihr Flurstück betroffen ist, hängt von der Maßnahme ab — vor dem Kauf bei der Bauverwaltung klären.

Quelle: Stadt Templin; ErschließungsbeitragQuelle: Stadt Templin; Straßenbaubeitrag

  • Welche Förderungen gibt es beim Eigentumskauf in Templin?
  • Hilft die ILB beim selbst genutzten Wohneigentum?

Für selbst genutztes Wohneigentum in Brandenburg gibt es die ILB-Wohneigentumsförderung (Zuschuss/Darlehen). Voraussetzungen und Gebietskulisse prüfen Sie direkt bei der ILB — Kurzüberblick im Bundesland-Block.

Quelle: ILB; Wohneigentumsförderung

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