Immobilien zum Mieten in Ubstadt-Weiher

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Das Wichtigste zum Mieten in Ubstadt-Weiher

Ubstadt-Weiher steht nicht in der Mietpreisbremsen-Kulisse Baden-Württembergs (ab 1. Januar 2026). Die Neuvertragsmiete unterliegt damit nicht der 10-Prozent-Grenze über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Bestandserhöhungen dürfen in drei Jahren höchstens 20 % betragen — die abgesenkte 15-Prozent-Kappung gilt nur in Kulisse-Kommunen.

Quelle: Land Baden-Württemberg; Mietpreisbremse KulisseQuelle: Land Baden-Württemberg; Kappungsgrenze

Gibt es einen amtlichen Mietspiegel?

Nein. Einen von der Gemeinde herausgegebenen (qualifizierten) Mietspiegel gibt es nicht. Mieterhöhungen nach § 558 BGB müssen Sie über Vergleichswohnungen, ein Gutachten oder — soweit einschlägig — einen Mietspiegel einer vergleichbaren Gemeinde begründen lassen. Portal-„Mietspiegel“ sind keine amtliche Vergleichsmiete.

Quelle: Land Baden-Württemberg; Vergleichsmiete ohne Spiegel

Wo beantrage ich einen Wohnberechtigungsschein?

Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) brauchen Sie für gebundenen Sozialwohnraum. Er begründet keinen Anspruch auf eine konkrete Wohnung. Zuständig ist die Gemeindeverwaltung Ubstadt-Weiher, Bruchsaler Straße 1–3; der Antrag ist auch über das Bürgerserviceportal möglich.

Quelle: Gemeinde Ubstadt-Weiher; Wohnberechtigungsschein

Was zahlen Familien für Kita — und was gilt für die Grundsteuer in den Nebenkosten?

Kita-Plätze sind beitragspflichtig und nach Kinderzahl und Betreuungszeit gestaffelt. In den katholischen Kindergärten gilt 2026 für eine Ein-Kind-Familie etwa 134 € (Halbtag 25 Std.) bzw. 245 € (verlängerte Öffnung 35 Std.) monatlich; erhoben werden 11 Monate, der August ist frei. Die Vormerkung läuft nur zentral online. Die Grundsteuer B nach der Reform (ab 2025) kann über die Betriebskosten umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht; der kommunale Hebesatz B liegt bei 124 % (Stand Mai 2026).

Quelle: Kirchengemeinde Forst-Ubstadt-Weiher; Elternbeitrag 2026Quelle: Gemeinde Ubstadt-Weiher; Kita-VormerkungQuelle: IHK Karlsruhe; Hebesatz Grundsteuer B

Bundesland Baden-Württemberg:

  • Grunderwerbsteuer: 5 % (Kauf; für Mieter nur bei Eigentumserwerb relevant)
  • Neue Grundsteuer (ab 2025): modifiziertes Bodenwertmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Mietpreisbremse / 15-%-Kappung: nur Gebietskulisse — Ubstadt-Weiher siehe Fließtext
  • WBS-Rechtsgrundlage: Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG)

Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:

Häufige Fragen zum Mieten in Ubstadt-Weiher

  • Gilt in Ubstadt-Weiher die Mietpreisbremse?
  • Ist Ubstadt-Weiher angespannter Wohnungsmarkt?
  • Darf die Neuvertragsmiete 10 Prozent über der Vergleichsmiete liegen?

Nein. Ubstadt-Weiher steht nicht in der Gebietskulisse der Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württemberg (gültig ab 1. Januar 2026 bis Ende 2026). Die 10-Prozent-Grenze für Neuverträge gilt hier also nicht. Unabhängig davon bleibt das Verbot der Mietpreisüberhöhung nach Wirtschaftsstrafgesetz.

Quelle: Land Baden-Württemberg; Mietpreisbremse Kulisse

  • Welche Kappungsgrenze gilt bei Mieterhöhungen?
  • Sind es 15 oder 20 Prozent in drei Jahren?

Es gilt die bundesweite Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren (maximal bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete). Die abgesenkte 15-Prozent-Grenze gilt in Baden-Württemberg nur in derselben Kulisse wie die Mietpreisbremse — Ubstadt-Weiher gehört nicht dazu.

Quelle: Land Baden-Württemberg; Kappungsgrenze

  • Gibt es in Ubstadt-Weiher einen amtlichen Mietspiegel?
  • Wo finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete?

Nein — die Gemeinde veröffentlicht keinen (qualifizierten) Mietspiegel. Eine Mieterhöhung nach § 558 BGB kann der Vermieter mit Vergleichswohnungen, einem Gutachten oder einem Mietspiegel einer vergleichbaren Gemeinde begründen.

Quelle: Land Baden-Württemberg; Vergleichsmiete ohne Spiegel

  • Wo beantrage ich einen Wohnberechtigungsschein?
  • Brauche ich einen WBS für Sozialwohnungen?
  • Gibt das Rathaus den Schein aus?

Ja, für gebundenen Sozialwohnraum brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Er begründet keinen Anspruch auf eine konkrete Wohnung. Zuständig ist die Gemeinde Ubstadt-Weiher, Bruchsaler Straße 1–3; der Antrag läuft auch über das Bürgerserviceportal.

Quelle: Gemeinde Ubstadt-Weiher; Wohnberechtigungsschein

  • Wie hoch sind die Kita-Elternbeiträge 2026?
  • Ist der August beitragsfrei?
  • Wie läuft die zentrale Vormerkung?

In den katholischen Kindergärten zahlt eine Ein-Kind-Familie 2026 monatlich 134 € (Halbtag 25 Std.), 245 € (35 Std.) oder 404 € (Ganztag 41 Std.); Geschwisterstaffelung senkt den Satz. Erhoben werden 11 Monate, der August ist frei. Vormerkung nur zentral online bei der Gemeinde.

Quelle: Kirchengemeinde Forst-Ubstadt-Weiher; Elternbeitrag 2026Quelle: Gemeinde Ubstadt-Weiher; Kita-Vormerkung

  • Kann der Vermieter die Grundsteuer über die Nebenkosten umlegen?
  • Welcher Hebesatz B gilt in Ubstadt-Weiher?

Die Grundsteuer darf über die Betriebskosten laufen, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Nach der Reform (ab 2025) setzt das Finanzamt den Messbetrag, die Gemeinde den Hebesatz. Der Hebesatz der Grundsteuer B liegt bei 124 % (Stand Mai 2026).

Quelle: IHK Karlsruhe; Hebesatz Grundsteuer BQuelle: Gemeinde Ubstadt-Weiher; Grundsteuer festsetzen

  • Wie komme ich ohne Auto zur Arbeit — S-Bahn oder Stadtbahn?
  • Welcher Verbundtarif gilt?

S3/S4 an Ubstadt-Weiher und Stettfeld-Weiher (Rheintalbahn) plus Stadtbahn S31/S32 an eigenen Halten. Tickets: KVV. Für den Alltag ohne Auto ist der Schienenknoten der entscheidende Standortvorteil.

Quelle: Karlsruher Verkehrsverbund; Liniennetz SchieneQuelle: DB Bahnhof; Ubstadt-Weiher

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