Immobilien zum Kaufen in Waldkirchen

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Das Wichtigste zum Kaufen in Waldkirchen

Wer in Waldkirchen kauft, trifft auf die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025): Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest, die Stadt den Hebesatz. Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) gelten 280 %, für Wohn- und Baugrundstücke (B) 260 % — beschlossen am 23. Oktober 2024, wirksam ab 1. Januar 2025. Landesweite Kaufnebenkosten stehen im Bundesland-Block. Beim Mieten gilt hier keine Mietpreisbremse.

Quelle: Stadt Waldkirchen; Hebesatzbeschluss 2024Quelle: Stadt Waldkirchen; Hebesatzsatzung 2025Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV-Anlage

Wie viele Stellplätze die Satzung verlangt

Nach der Stellplatzsatzung brauchen Einfamilienhäuser 2 Stellplätze je Wohnung, Mehrfamilienhäuser 1,5. Können Sie die Plätze nicht auf dem Grundstück oder einem nahen Grundstück herstellen, kann die Stadt einen Ablösungsvertrag anbieten — das liegt in ihrem Ermessen. Der Ablösebetrag beträgt 5.110 € je Stellplatz; der Vertrag muss vor der Baugenehmigung stehen.

Quelle: Stadt Waldkirchen; StellplatzsatzungQuelle: Stadt Waldkirchen; Satzungen-Verzeichnis

Wärmenetz Schulstraße und Anschlussbeiträge ab 2026

Im Wärmeplan der ILE Abteiland stehen für Waldkirchen der Ausbau im Ortskern und die Erweiterung an der Schulstraße mit hoher Priorität. Der Plan verpflichtet nicht zum Anschluss. Für neue Anschlüsse gelten ab 1. Januar 2026 (Kalkulation bis 31. Dezember 2028) Herstellungsbeiträge: Wasser 1,26 €/m² Grundstück plus 6,36 €/m² Geschossfläche (brutto); Entwässerung 2,04 €/m² Grundstück plus 12,93 €/m² Geschossfläche. Die Schmutzwassergebühr liegt bei 2,98 €/m³, Niederschlagswasser bei 0,51 €/m².

Quelle: ILE Abteiland; Wärmeplan-MaßnahmenQuelle: Stadt Waldkirchen; Beitragsbeschluss 2026Quelle: Stadt Waldkirchen; Wasser und Abwasser

Bundesland Bayern:

  • Grunderwerbsteuer: 3,5 %
  • Neue Grundsteuer ab 2025: wertunabhängiges Flächenmodell (Äquivalenzprinzip); kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Mietpreisbremse / Kappung 15 %: nur in ausgewiesenen Gemeinden (MiSchuV), nicht landesweit
  • Eigentumsförderung: Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm / BayernLabo (Einkommensgrenzen)
  • Wärmeplanung: Gemeinden unter 100.000 Einwohnern Frist 30.06.2028

Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:

Häufige Fragen zum Kaufen in Waldkirchen

  • Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Waldkirchen?
  • Welche Grundsteuer B gilt nach der Reform?
  • Wer setzt Messbetrag und Hebesatz fest?

Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) setzt das Finanzamt den Messbetrag; die Stadt legt den Hebesatz fest. Laut Stadtratsbeschluss vom 23. Oktober 2024 (ab 1. Januar 2025) beträgt der Hebesatz A 280 % und der Hebesatz B 260 %. Details zum Landesmodell stehen im Bundesland-Block der Ortsbeschreibung.

Quelle: Stadt Waldkirchen; Hebesatzsatzung 2025Quelle: Freistaat Bayern; Grundsteuer Bayern

  • Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer beim Kauf in Waldkirchen?
  • Welche Kaufnebenkosten kommen in Bayern dazu?

Der Satz ist landesweit einheitlich — siehe Bundesland-Block in der Ortsbeschreibung. Zusätzlich kalkulieren Sie Notar, Grundbuch und ggf. Makler nach den bundesweiten Regeln.

Quelle: LfSt Bayern; Grunderwerbsteuer

  • Wo ist das zuständige Grundbuchamt für Waldkirchen?
  • Welches Amtsgericht führt das Grundbuch?

Das Amtsgericht Freyung, Grundbuchamt, Bahnhofstraße 15, 94078 Freyung, führt die Grundbücher für den gesamten Landkreis — also auch für Waldkirchen. Eintragungen laufen in der Praxis über den Notar; Auszüge verlangen ein berechtigtes Interesse. Besuch nur nach telefonischer Vereinbarung.

Quelle: Justiz Bayern; Grundbuchamt FreyungQuelle: Justiz Bayern; AG Freyung Kontakt

  • Liegt Waldkirchen in einem geplanten Wärmenetzgebiet?
  • Was steht im Wärmeplan zur Schulstraße?
  • Muss ich mich anschließen?

Die kommunale Wärmeplanung (ILE Abteiland, Förderkennzeichen 67K29064) nennt für Waldkirchen den Ausbau im Ortskern und die Erweiterung an der Schulstraße mit hoher Priorität. Der Plan ist Strategie, kein Anschlusszwang und keine individuelle Gebäudeberatung.

Quelle: Stadt Waldkirchen; WärmeplanungQuelle: ILE Abteiland; Wärmeplan-Maßnahmen

  • Wie viele Stellplätze brauche ich beim Neubau in Waldkirchen?
  • Was kostet die Stellplatzablöse?
  • Gibt es eine Stellplatzsatzung?

Einfamilienhäuser: 2 Stellplätze je Wohnung; Mehrfamilienhäuser: 1,5. Können Sie die Plätze nicht herstellen, kann die Stadt einen Ablösungsvertrag anbieten (Ermessen). Der Betrag liegt bei 5.110 € je Stellplatz; der Vertrag muss vor der Baugenehmigung stehen.

Quelle: Stadt Waldkirchen; Stellplatzsatzung

  • Welche Wasser- und Abwasserbeiträge fallen ab 2026 an?
  • Wie hoch ist die Schmutzwassergebühr?
  • Was kostet der Herstellungsbeitrag?

Ab 1. Januar 2026 (Kalkulation bis 31. Dezember 2028): Wasser-Herstellungsbeitrag 1,26 €/m² Grundstück plus 6,36 €/m² Geschossfläche (brutto); Entwässerung 2,04 €/m² Grundstück plus 12,93 €/m² Geschossfläche. Schmutzwassergebühr 2,98 €/m³, Niederschlagswasser 0,51 €/m². Auskunft geben die Stadtwerke.

Quelle: Stadt Waldkirchen; Wasser und AbwasserQuelle: Stadt Waldkirchen; Beitragsbeschluss 2026

  • Wo finde ich Bodenrichtwerte für Waldkirchen?
  • Gibt es eine öffentliche BORIS-Karte?

Öffentliche Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse liegen in der bayerischen Kartenauskunft. Die Werte sind Lagezonen, kein Verkaufspreis. Vor dem Kauf prüfen Sie die konkrete Zone, nicht nur den Ortsnamen.

Quelle: Bodenrichtwerte Bayern; Kartenauskunft

  • Gibt es in Waldkirchen Bauverpflichtungen für neue Bauplätze?
  • Was beschloss der Stadtrat zu Saßbach-Ost III?

Am 23. Oktober 2024 beschloss der Stadtrat die Aufstellung der Ergänzungssatzung „Saßbach-Ost III“ (Flurnummer 2388, Gemarkung Unterhöhenstetten). Für die ausgewiesene Baufläche ist eine Bauverpflichtung auf 5 Jahre im Grundbuch einzutragen. Ob das Ihr Flurstück trifft, klären Sie vor der Beurkundung mit Bauamt und Notar.

Quelle: Stadt Waldkirchen; Saßbach-Ost III

  • Ist Waldkirchen hochwassergefährdet?
  • Wo prüfe ich das Überschwemmungsgebiet?

Eine flächendeckende HQ100-Festsetzung für das ganze Stadtgebiet ist öffentlich nicht als eigene Verordnung ausgewiesen. Vor dem Kauf prüfen Sie die parzellenscharfe Lage im UmweltAtlas des Landesamts für Umwelt — nicht die Ortslage allein.

Quelle: LfU Bayern; UmweltAtlas Hochwasser

  • Welche Eigentumsförderung gilt für Waldkirchen?
  • Wo beantrage ich die BayernLabo-Zinsverbilligung?

Landesprogramme (Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm / BayernLabo) sind landesweit — siehe Bundesland-Block. Die Bewilligung für Waldkirchen läuft über die Wohnraumförderung des Landratsamts Freyung-Grafenau, Grafenauer Straße 44.

Quelle: StMB Bayern; EigentumsförderungQuelle: Landkreis Freyung-Grafenau; Wohnraumförderung

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden

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