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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Waldkirchen – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
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Wer in Waldkirchen neu baut, rechnet mit der Stellplatzsatzung. Einfamilienhäuser brauchen 2 Stellplätze je Wohnung, Mehrfamilienhäuser 1,5. Fehlen die Plätze auf dem Grundstück oder einem geeigneten Grundstück in der Nähe, kann die Stadt nach ihrem Ermessen einen Ablösungsvertrag anbieten: 5.110 € je Stellplatz, Vertrag vor der Baugenehmigung. Bebauungspläne mit eigenen Festsetzungen gehen der Satzung vor.
Quelle: Stadt Waldkirchen; Stellplatzsatzung
Auf gebührenpflichtigen Parkflächen in der Innenstadt zahlen Sie 0,70 € je volle Stunde, montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr, samstags von 8 bis 16 Uhr. In den Parkhäusern am Rathaus, am ZOB und am Landwirtschaftsamt sinkt der Satz ab der vierten Stunde auf die Hälfte. Eine Bewohnerparkzone weist die Verordnung nicht aus.
Quelle: Stadt Waldkirchen; Parkgebührenordnung
Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) hat der Stadtrat am 23. Oktober 2024 die Hebesätze festgesetzt, wirksam ab 1. Januar 2025. Hebesatz A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe: 280 %. Hebesatz B für Grundstücke: 260 %. Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest, die Stadt den Hebesatz; daraus folgt die Jahressteuer. Den Satz der Grunderwerbsteuer lesen Sie im Bundesland-Block.
Vermieten Sie die Wohnung später, gilt in Waldkirchen keine Mietpreisbremse. Die Stadt steht nicht in der Anlage der Mieterschutzverordnung ab 1. Januar 2026.
Quelle: Stadt Waldkirchen; Hebesatzsatzung 2025Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV-Anlage
Die sechste Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerung ist am 17. Dezember 2025 beschlossen und gilt ab 1. Januar 2026. Der Herstellungsbeitrag beträgt 2,04 € je Quadratmeter Grundstücksfläche und 12,93 € je Quadratmeter Geschossfläche. Die Schmutzwassergebühr liegt bei 2,98 € je Kubikmeter, die Niederschlagswassergebühr bei 0,51 € je Quadratmeter versiegelter Fläche. Zum Trinkwasseranschluss geben die Stadtwerke Auskunft.
Quelle: Stadt Waldkirchen; Entwässerungsbeiträge
Vor dem Kauf eines Hauses mit eigener Heizung lohnt der Blick in den Wärmeplan. Für Waldkirchen nennt der Katalog der ILE Abteiland den Ausbau im Ortskern und die Erweiterung an der Schulstraße mit hoher Priorität und kurzem Zeithorizont. Förderkennzeichen 67K29064, Vorhaben bis 30. Juni 2026. Der Abschlussbericht liegt bei der Stadt. Ein Anschlusszwang folgt daraus nicht.
Quelle: Stadt Waldkirchen; WärmeplanungQuelle: ILE Abteiland; Wärmeplan-Maßnahmen
Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) setzt das Finanzamt den Messbetrag; die Stadt legt den Hebesatz fest. Die Satzung vom 23. Oktober 2024 (ab 1. Januar 2025) setzt Hebesatz A auf 280 % und Hebesatz B auf 260 %. Details zum Landesmodell stehen im Bundesland-Block der Ortsbeschreibung.
Quelle: Stadt Waldkirchen; Hebesatzsatzung 2025Quelle: Freistaat Bayern; Grundsteuer Bayern
Der Satz ist im ganzen Freistaat gleich — siehe Bundesland-Block in der Ortsbeschreibung. Zusätzlich kalkulieren Sie Notar, Grundbuch und gegebenenfalls Makler nach den bundesweiten Regeln.
Das Amtsgericht Freyung, Grundbuchamt, Bahnhofstraße 15, 94078 Freyung, führt die Grundbücher für den gesamten Landkreis — also auch für Waldkirchen. Eintragungen laufen in der Praxis über den Notar. Auszüge verlangen ein berechtigtes Interesse. Besuch nur nach telefonischer Vereinbarung.
Die kommunale Wärmeplanung (ILE Abteiland, Förderkennzeichen 67K29064, Vorhaben bis 30. Juni 2026) nennt für Waldkirchen den Ausbau im Ortskern und die Erweiterung an der Schulstraße mit hoher Priorität. Der Plan ist Strategie, kein Anschlusszwang.
Quelle: Stadt Waldkirchen; WärmeplanungQuelle: ILE Abteiland; Wärmeplan-Maßnahmen
Einfamilienhäuser: 2 Stellplätze je Wohnung; Mehrfamilienhäuser: 1,5. Können Sie die Plätze nicht herstellen, kann die Stadt einen Ablösungsvertrag anbieten (Ermessen). Der Betrag in der Satzung liegt bei 5.110 € je Stellplatz; der Vertrag muss vor der Baugenehmigung stehen. Bebauungspläne mit eigenen Festsetzungen gehen vor.
Ab 1. Januar 2026 (sechste Änderung vom 17. Dezember 2025): Herstellungsbeitrag Entwässerung 2,04 € je Quadratmeter Grundstücksfläche und 12,93 € je Quadratmeter Geschossfläche. Schmutzwassergebühr 2,98 € je Kubikmeter, Niederschlagswasser 0,51 € je Quadratmeter versiegelter Fläche. Zum Trinkwasseranschluss geben die Stadtwerke Auskunft.
Öffentliche Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse liegen in der bayerischen Kartenauskunft. Die Werte sind Lagezonen, kein Verkaufspreis. Vor dem Kauf prüfen Sie die konkrete Zone, nicht nur den Ortsnamen.
Die Ortslage allein sagt das nicht. Vor dem Kauf prüfen Sie die parzellenscharfe Lage im UmweltAtlas des Landesamts für Umwelt.
Die Bewilligung läuft über die Wohnraumförderung des Landratsamts Freyung-Grafenau, Grafenauer Straße 44 in Freyung — nicht über das Stadtrathaus. Dort liegen das Bayerische Zinsverbilligungsprogramm und das Bayerische Wohnungsbauprogramm.
Quelle: StMB Bayern; EigentumsförderungQuelle: Landkreis Freyung-Grafenau; Wohnraumförderung
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden