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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Waldkirchen – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Wer in Waldkirchen kauft, trifft auf die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025): Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest, die Stadt den Hebesatz. Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) gelten 280 %, für Wohn- und Baugrundstücke (B) 260 % — beschlossen am 23. Oktober 2024, wirksam ab 1. Januar 2025. Landesweite Kaufnebenkosten stehen im Bundesland-Block. Beim Mieten gilt hier keine Mietpreisbremse.
Quelle: Stadt Waldkirchen; Hebesatzbeschluss 2024Quelle: Stadt Waldkirchen; Hebesatzsatzung 2025Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV-Anlage
Nach der Stellplatzsatzung brauchen Einfamilienhäuser 2 Stellplätze je Wohnung, Mehrfamilienhäuser 1,5. Können Sie die Plätze nicht auf dem Grundstück oder einem nahen Grundstück herstellen, kann die Stadt einen Ablösungsvertrag anbieten — das liegt in ihrem Ermessen. Der Ablösebetrag beträgt 5.110 € je Stellplatz; der Vertrag muss vor der Baugenehmigung stehen.
Quelle: Stadt Waldkirchen; StellplatzsatzungQuelle: Stadt Waldkirchen; Satzungen-Verzeichnis
Im Wärmeplan der ILE Abteiland stehen für Waldkirchen der Ausbau im Ortskern und die Erweiterung an der Schulstraße mit hoher Priorität. Der Plan verpflichtet nicht zum Anschluss. Für neue Anschlüsse gelten ab 1. Januar 2026 (Kalkulation bis 31. Dezember 2028) Herstellungsbeiträge: Wasser 1,26 €/m² Grundstück plus 6,36 €/m² Geschossfläche (brutto); Entwässerung 2,04 €/m² Grundstück plus 12,93 €/m² Geschossfläche. Die Schmutzwassergebühr liegt bei 2,98 €/m³, Niederschlagswasser bei 0,51 €/m².
Quelle: ILE Abteiland; Wärmeplan-MaßnahmenQuelle: Stadt Waldkirchen; Beitragsbeschluss 2026Quelle: Stadt Waldkirchen; Wasser und Abwasser
Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) setzt das Finanzamt den Messbetrag; die Stadt legt den Hebesatz fest. Laut Stadtratsbeschluss vom 23. Oktober 2024 (ab 1. Januar 2025) beträgt der Hebesatz A 280 % und der Hebesatz B 260 %. Details zum Landesmodell stehen im Bundesland-Block der Ortsbeschreibung.
Quelle: Stadt Waldkirchen; Hebesatzsatzung 2025Quelle: Freistaat Bayern; Grundsteuer Bayern
Der Satz ist landesweit einheitlich — siehe Bundesland-Block in der Ortsbeschreibung. Zusätzlich kalkulieren Sie Notar, Grundbuch und ggf. Makler nach den bundesweiten Regeln.
Das Amtsgericht Freyung, Grundbuchamt, Bahnhofstraße 15, 94078 Freyung, führt die Grundbücher für den gesamten Landkreis — also auch für Waldkirchen. Eintragungen laufen in der Praxis über den Notar; Auszüge verlangen ein berechtigtes Interesse. Besuch nur nach telefonischer Vereinbarung.
Quelle: Justiz Bayern; Grundbuchamt FreyungQuelle: Justiz Bayern; AG Freyung Kontakt
Die kommunale Wärmeplanung (ILE Abteiland, Förderkennzeichen 67K29064) nennt für Waldkirchen den Ausbau im Ortskern und die Erweiterung an der Schulstraße mit hoher Priorität. Der Plan ist Strategie, kein Anschlusszwang und keine individuelle Gebäudeberatung.
Quelle: Stadt Waldkirchen; WärmeplanungQuelle: ILE Abteiland; Wärmeplan-Maßnahmen
Einfamilienhäuser: 2 Stellplätze je Wohnung; Mehrfamilienhäuser: 1,5. Können Sie die Plätze nicht herstellen, kann die Stadt einen Ablösungsvertrag anbieten (Ermessen). Der Betrag liegt bei 5.110 € je Stellplatz; der Vertrag muss vor der Baugenehmigung stehen.
Ab 1. Januar 2026 (Kalkulation bis 31. Dezember 2028): Wasser-Herstellungsbeitrag 1,26 €/m² Grundstück plus 6,36 €/m² Geschossfläche (brutto); Entwässerung 2,04 €/m² Grundstück plus 12,93 €/m² Geschossfläche. Schmutzwassergebühr 2,98 €/m³, Niederschlagswasser 0,51 €/m². Auskunft geben die Stadtwerke.
Quelle: Stadt Waldkirchen; Wasser und AbwasserQuelle: Stadt Waldkirchen; Beitragsbeschluss 2026
Öffentliche Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse liegen in der bayerischen Kartenauskunft. Die Werte sind Lagezonen, kein Verkaufspreis. Vor dem Kauf prüfen Sie die konkrete Zone, nicht nur den Ortsnamen.
Am 23. Oktober 2024 beschloss der Stadtrat die Aufstellung der Ergänzungssatzung „Saßbach-Ost III“ (Flurnummer 2388, Gemarkung Unterhöhenstetten). Für die ausgewiesene Baufläche ist eine Bauverpflichtung auf 5 Jahre im Grundbuch einzutragen. Ob das Ihr Flurstück trifft, klären Sie vor der Beurkundung mit Bauamt und Notar.
Eine flächendeckende HQ100-Festsetzung für das ganze Stadtgebiet ist öffentlich nicht als eigene Verordnung ausgewiesen. Vor dem Kauf prüfen Sie die parzellenscharfe Lage im UmweltAtlas des Landesamts für Umwelt — nicht die Ortslage allein.
Landesprogramme (Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm / BayernLabo) sind landesweit — siehe Bundesland-Block. Die Bewilligung für Waldkirchen läuft über die Wohnraumförderung des Landratsamts Freyung-Grafenau, Grafenauer Straße 44.
Quelle: StMB Bayern; EigentumsförderungQuelle: Landkreis Freyung-Grafenau; Wohnraumförderung
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden