Wir bauen für Sie in Weinböhla

Stand: 23.09.2026.
Alle Auswertungen beruhen ausschließlich auf den aktuell auf immonika.de gelisteten Angeboten und ersetzen keine individuelle Wertermittlung.
MBM Immobilien Sven Mager e.K. bietet an: Kenntnis im Umgang mit modernen Medien
Beim Kauf in Weinböhla zählt vor Ort vor allem die neue Grundsteuer (ab 2025): Hebesatz A 310 %, Hebesatz B 250 % (Gemeinderat 29. Oktober 2024, wirksam ab 1. Januar 2025). Das Grundbuch führt das Amtsgericht Meißen. Mietpreisbremse greift hier nicht; landesweite Kaufnebenkosten stehen im Block Sachsen.
Quelle: Gemeinde Weinböhla; Hebesatzsatzung 2025Quelle: Amtsgericht Meißen; GrundbuchamtQuelle: REVOSax Sachsen; Mietpreisbegrenzung
Das Finanzamt Meißen (Heinrich-Heine-Straße 23a) stellt Grundsteuerwert und Messbetrag fest; Weinböhla ist dort namentlich zugeordnet. Die Gemeinde setzt mit dem Hebesatz die Jahressteuer fest. Der Grundsteuerwert ist kein Verkaufs- oder Marktwert. Einspruch gegen den Messbescheid geht an das Finanzamt, nicht an das Rathaus. Grundbuchauszüge beantragen Sie direkt beim Amtsgericht Meißen, Neumarkt 19 — nicht über private Online-Portale.
Quelle: Finanzamt Meißen; KontaktQuelle: Finanzämter Sachsen; Bewertung WeinböhlaQuelle: Amtsgericht Meißen; Grundbuchauszug
In Weinböhla ist kein Fernwärmenetz vorhanden; eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung soll bis 2028 vorliegen. Wasser und Abwasser betreibt der Eigenbetrieb WAW, Friedensstraße 2: Eigentümerwechsel binnen eines Monats anzeigen, Stellungnahmen zur Erschließbarkeit per E-Mail. Für den Ortskern gilt eine Baugestaltungssatzung (zuletzt 2012 angepasst). Anschluss- und Benutzungszwang an die öffentliche Abwasseranlage folgt aus der Abwassersatzung.
Quelle: Gemeinde Weinböhla; INGEK WärmeplanungQuelle: Gemeinde Weinböhla; BaugestaltungssatzungQuelle: Gemeinde Weinböhla; FAQ Wasser AbwasserQuelle: Gemeinde Weinböhla; Abwassersatzung
Zusätzliche Info zum Bundesland Sachsen:
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) gelten Hebesatz A 310 % und Hebesatz B 250 % (Gemeinderat 29. Oktober 2024, in Kraft 1. Januar 2025). Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Gemeinde den Hebesatz. Der Grundsteuerwert ist kein Marktwert. Landesmodell siehe Bundesland-Block.
Zuständig ist das Amtsgericht Meißen — Grundbuchamt, Neumarkt 19, 01662 Meißen. Für Weinböhla nennt das Gericht die Durchwahl 03521 4702 411. Abschriften beantragen Sie dort — nicht über private Online-Portale.
Für Weinböhla ist das Finanzamt Meißen, Heinrich-Heine-Straße 23a, 01662 Meißen, zuständig; die Gemeinde steht in der Bewertungs-Zuständigkeitsliste. Es stellt Grundsteuerwert und Messbetrag fest. Einspruch gegen den Messbescheid geht an das Finanzamt, nicht an die Gemeinde.
Quelle: Finanzamt Meißen; KontaktQuelle: Finanzämter Sachsen; Bewertung Weinböhla
Amtliche Bodenrichtwerte veröffentlicht der Gutachterausschuss über BORIS Sachsen. Der Richtwert gilt für eine Zone und ein Stichtagsdatum — er ersetzt keine Verkehrswertermittlung Ihres Flurstücks.
Ein Fernwärmenetz ist nicht vorhanden; ein Anschluss- und Benutzungszwang an Fernwärme entfällt damit derzeit. Bis 2028 soll eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung vorliegen. Heizungstausch bleibt bis dahin eine Entscheidung am Gebäude — den aktuellen Planungsstand vor Kauf im Rathaus klären.
Einen Wechsel der gebührenpflichtigen Person müssen Sie dem Eigenbetrieb WAW (Friedensstraße 2) binnen eines Monats schriftlich anzeigen, sonst haftet der bisherige Gebührenpflichtige weiter. Formular plus Eigentumsnachweis an ebwaw@weinboehla.de. Stellungnahmen zur Erschließbarkeit sind dort kostenfrei.
Quelle: Gemeinde Weinböhla; FAQ Wasser AbwasserQuelle: Gemeinde Weinböhla; Eigentümerwechsel WAW
Ja. Für den historischen Ortskern (unter anderem Hauptstraße sowie Lutherstraße/Sachsenstraße bis zur Bahntrasse) gilt eine Baugestaltungssatzung, zuletzt 2012 angepasst. Vor Umbau oder Kauf in diesem Bereich die Satzung und das Bauamt prüfen.
Ja, dem Grunde nach: Eigentümer von Grundstücken mit Abwasseranfall sind nach der Abwassersatzung zum Anschluss an die öffentlichen Anlagen verpflichtet, soweit die Gemeinde zur Beseitigung verpflichtet ist. Zuständig ist der Eigenbetrieb WAW. Entwässerungsanträge vor Baubeginn dort einreichen.
Quelle: Gemeinde Weinböhla; AbwassersatzungQuelle: Gemeinde Weinböhla; Entwässerungsantrag
Landesprogramme (SAB „Familienwohnen“, RL Wohneigentum ländlicher Raum — nicht in Chemnitz, Dresden, Leipzig) gelten auch hier; Details stehen im Bundesland-Block der Ortsbeschreibung, nicht als Orts-Sonderrecht.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden