Immobilien zum Kaufen in Weinböhla

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Das Wichtigste zum Kaufen in Weinböhla

Beim Kauf in Weinböhla zählt vor Ort vor allem die neue Grundsteuer (ab 2025): Hebesatz A 310 %, Hebesatz B 250 % (Gemeinderat 29. Oktober 2024, wirksam ab 1. Januar 2025). Das Grundbuch führt das Amtsgericht Meißen. Mietpreisbremse greift hier nicht; landesweite Kaufnebenkosten stehen im Block Sachsen.

Quelle: Gemeinde Weinböhla; Hebesatzsatzung 2025Quelle: Amtsgericht Meißen; GrundbuchamtQuelle: REVOSax Sachsen; Mietpreisbegrenzung

Finanzamt oder Gemeinde — wer macht was?

Das Finanzamt Meißen (Heinrich-Heine-Straße 23a) stellt Grundsteuerwert und Messbetrag fest; Weinböhla ist dort namentlich zugeordnet. Die Gemeinde setzt mit dem Hebesatz die Jahressteuer fest. Der Grundsteuerwert ist kein Verkaufs- oder Marktwert. Einspruch gegen den Messbescheid geht an das Finanzamt, nicht an das Rathaus. Grundbuchauszüge beantragen Sie direkt beim Amtsgericht Meißen, Neumarkt 19 — nicht über private Online-Portale.

Quelle: Finanzamt Meißen; KontaktQuelle: Finanzämter Sachsen; Bewertung WeinböhlaQuelle: Amtsgericht Meißen; Grundbuchauszug

Kein Fernwärmenetz — welche Satzungen treffen das Grundstück?

In Weinböhla ist kein Fernwärmenetz vorhanden; eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung soll bis 2028 vorliegen. Wasser und Abwasser betreibt der Eigenbetrieb WAW, Friedensstraße 2: Eigentümerwechsel binnen eines Monats anzeigen, Stellungnahmen zur Erschließbarkeit per E-Mail. Für den Ortskern gilt eine Baugestaltungssatzung (zuletzt 2012 angepasst). Anschluss- und Benutzungszwang an die öffentliche Abwasseranlage folgt aus der Abwassersatzung.

Quelle: Gemeinde Weinböhla; INGEK WärmeplanungQuelle: Gemeinde Weinböhla; BaugestaltungssatzungQuelle: Gemeinde Weinböhla; FAQ Wasser AbwasserQuelle: Gemeinde Weinböhla; Abwassersatzung

Bundesland Sachsen:

  • Grunderwerbsteuer: 5,5 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur bestimmte Gemeinden (Ort: Fließtext)
  • Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Solarpflicht private Wohngebäude: keine allgemeine Landespflicht

Zusätzliche Info zum Bundesland Sachsen:

Häufige Fragen zum Kaufen in Weinböhla

  • Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Weinböhla?
  • Hebesatz B Weinböhla 2025 und 2026?
  • Neue Grundsteuer Weinböhla nach der Reform?

Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) gelten Hebesatz A 310 % und Hebesatz B 250 % (Gemeinderat 29. Oktober 2024, in Kraft 1. Januar 2025). Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Gemeinde den Hebesatz. Der Grundsteuerwert ist kein Marktwert. Landesmodell siehe Bundesland-Block.

Quelle: Gemeinde Weinböhla; Hebesatzsatzung 2025

  • Wo ist das zuständige Grundbuchamt für Weinböhla?
  • Welches Amtsgericht führt das Grundbuch für 01689?
  • Grundbuchauszug Weinböhla wo beantragen?

Zuständig ist das Amtsgericht Meißen — Grundbuchamt, Neumarkt 19, 01662 Meißen. Für Weinböhla nennt das Gericht die Durchwahl 03521 4702 411. Abschriften beantragen Sie dort — nicht über private Online-Portale.

Quelle: Amtsgericht Meißen; Grundbuchamt

  • Welches Finanzamt ist für Weinböhla zuständig?
  • Wer setzt den Grundsteuer-Messbetrag für Weinböhla fest?
  • Finanzamt Meißen Grundsteuer Weinböhla?

Für Weinböhla ist das Finanzamt Meißen, Heinrich-Heine-Straße 23a, 01662 Meißen, zuständig; die Gemeinde steht in der Bewertungs-Zuständigkeitsliste. Es stellt Grundsteuerwert und Messbetrag fest. Einspruch gegen den Messbescheid geht an das Finanzamt, nicht an die Gemeinde.

Quelle: Finanzamt Meißen; KontaktQuelle: Finanzämter Sachsen; Bewertung Weinböhla

  • Wo finde ich Bodenrichtwerte für Weinböhla?
  • BORIS Sachsen Weinböhla Grundstückswert?

Amtliche Bodenrichtwerte veröffentlicht der Gutachterausschuss über BORIS Sachsen. Der Richtwert gilt für eine Zone und ein Stichtagsdatum — er ersetzt keine Verkehrswertermittlung Ihres Flurstücks.

Quelle: BORIS Sachsen; Bodenrichtwerte

  • Gibt es in Weinböhla Fernwärme oder einen Wärmeplan?
  • Muss ich in Weinböhla an ein Wärmenetz anschließen?
  • Bis wann kommt die kommunale Wärmeplanung?

Ein Fernwärmenetz ist nicht vorhanden; ein Anschluss- und Benutzungszwang an Fernwärme entfällt damit derzeit. Bis 2028 soll eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung vorliegen. Heizungstausch bleibt bis dahin eine Entscheidung am Gebäude — den aktuellen Planungsstand vor Kauf im Rathaus klären.

Quelle: Gemeinde Weinböhla; INGEK Wärmeplanung

  • Was muss ich nach dem Kauf dem Eigenbetrieb WAW melden?
  • Eigentümerwechsel Wasser Abwasser Weinböhla?
  • Wo sitzt der Eigenbetrieb WAW?

Einen Wechsel der gebührenpflichtigen Person müssen Sie dem Eigenbetrieb WAW (Friedensstraße 2) binnen eines Monats schriftlich anzeigen, sonst haftet der bisherige Gebührenpflichtige weiter. Formular plus Eigentumsnachweis an ebwaw@weinboehla.de. Stellungnahmen zur Erschließbarkeit sind dort kostenfrei.

Quelle: Gemeinde Weinböhla; FAQ Wasser AbwasserQuelle: Gemeinde Weinböhla; Eigentümerwechsel WAW

  • Gilt in Weinböhla eine Baugestaltungssatzung?
  • Welche Gestaltungsregeln gelten beim Bauen im Ortskern?
  • Baugestaltungssatzung Weinböhla zuletzt geändert?

Ja. Für den historischen Ortskern (unter anderem Hauptstraße sowie Lutherstraße/Sachsenstraße bis zur Bahntrasse) gilt eine Baugestaltungssatzung, zuletzt 2012 angepasst. Vor Umbau oder Kauf in diesem Bereich die Satzung und das Bauamt prüfen.

Quelle: Gemeinde Weinböhla; Baugestaltungssatzung

  • Gibt es Anschluss- und Benutzungszwang für Abwasser in Weinböhla?
  • Wer entsorgt das Abwasser in Weinböhla?
  • Abwassersatzung Weinböhla Eigenbetrieb WAW?

Ja, dem Grunde nach: Eigentümer von Grundstücken mit Abwasseranfall sind nach der Abwassersatzung zum Anschluss an die öffentlichen Anlagen verpflichtet, soweit die Gemeinde zur Beseitigung verpflichtet ist. Zuständig ist der Eigenbetrieb WAW. Entwässerungsanträge vor Baubeginn dort einreichen.

Quelle: Gemeinde Weinböhla; AbwassersatzungQuelle: Gemeinde Weinböhla; Entwässerungsantrag

  • Welche Eigentumsförderung gilt beim Kauf in Weinböhla?
  • SAB Familienwohnen auch in Weinböhla?

Landesprogramme (SAB „Familienwohnen“, RL Wohneigentum ländlicher Raum — nicht in Chemnitz, Dresden, Leipzig) gelten auch hier; Details stehen im Bundesland-Block der Ortsbeschreibung, nicht als Orts-Sonderrecht.

Quelle: SAB; Familienwohnen

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