Immobilien zum Mieten in Wittenberg
0 Immobilien werden in Wittenberg zum Mieten angeboten.
Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Wittenberg – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Mieten in Wittenberg
Beim Neuabschluss in Wittenberg greift keine Mietpreisbremse — Sachsen-Anhalt hat keine Gebietsverordnung erlassen. Im laufenden Vertrag bleiben Mieterhöhungen bis zur gesetzlichen Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren möglich. Kaufnebenkosten spielen für Mieter nur indirekt: Grunderwerbsteuer in Sachsen-Anhalt beträgt 5 %.
Quelle: Haufe; Mietpreisbremse Sachsen-AnhaltQuelle: Immowelt; Länder ohne MietpreisbremseQuelle: Statistik Sachsen-Anhalt; Grunderwerbsteuer 5 %
Wie finden Sie eine Sozialwohnung?
Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen Sie bei der Wohnungsbauförderstelle des Landkreises Wittenberg (Breitscheidstraße 3). Der Schein bestätigt Einkommensgrenzen und berechtigt zum Bezug einer geförderten Wohnung — er vermittelt aber keine Wohnung und gilt in der Regel ein Jahr.
Quelle: Land Sachsen-Anhalt; WBS Landkreis Wittenberg
Was zahlen Sie für Kita und Hort?
Elternbeiträge sind in Wittenberg die Regel. KommBi erhebt monatliche Kostenbeiträge nach Betreuungsart und Stundenumfang; die geltende Satzung ist seit dem 1. April 2026 in Kraft. Für unter Dreijährige liegen die Monatsbeiträge je nach Stunden zwischen 120 € und 210 €, im Kindergartenalter zwischen 100 € und 160 € — zuzüglich Verpflegung, falls vereinbart.
Quelle: Stadt Wittenberg; Kita und KommBiQuelle: Stadt Wittenberg; Kita-Beitragstabellen
Warum taucht die Grundsteuer in der Nebenkostenabrechnung auf?
Die Grundsteuer darf der Vermieter über die Betriebskosten umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Ab 2026 gilt für Wohngrundstücke der Hebesatz 450 % (neue Grundsteuer nach der Reform ab 2025). Höhe und Umlagefähigkeit prüfen Sie im Vertrag und in der Abrechnung — nicht am Hebesatz allein.
Quelle: Stadt Wittenberg; Hebesatz-SatzungQuelle: Finanzministerium ST; Grundsteuer Reform
Bundesland Sachsen-Anhalt:
- Grunderwerbsteuer: 5,0 %
- Mietpreisbremse: keine Landesverordnung
- Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
- Solarpflicht private Wohngebäude: keine allgemeine Landespflicht
Zusätzliche Info zum Bundesland Sachsen-Anhalt:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: Statistik Sachsen-Anhalt; Grunderwerbsteuer
- Grundsteuerreform Bundesmodell — Quelle: Finanzamt Sachsen-Anhalt; Grundsteuerreform
- Keine Mietpreisbremse-Ausweisung — Quelle: BBSR; Mietpreisbremse Länder
Häufige Fragen zum Mieten in Wittenberg
- Gilt in Wittenberg die Mietpreisbremse?
- Darf die Neuvertragsmiete in Wittenberg begrenzt werden?
- Gibt es in Sachsen-Anhalt eine Mietpreisbremse?
Nein. Sachsen-Anhalt hat keine Landesverordnung zur Mietpreisbremse erlassen. Bei Neuverträgen gilt daher keine gesetzliche Deckelung auf 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete aus der Bremse.
Quelle: Haufe; Mietpreisbremse Sachsen-AnhaltQuelle: Immowelt; Länder ohne Mietpreisbremse
- Welche Kappungsgrenze gilt bei Mieterhöhungen in Wittenberg?
- Sind es 15 oder 20 Prozent in drei Jahren?
- Gibt es eine abgesenkte Kappungsgrenze?
Es gilt die bundesgesetzliche Regel: höchstens 20 % innerhalb von drei Jahren (§ 558 Abs. 3 BGB). Eine abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % setzt eine Landesverordnung für angespannte Märkte voraus — die fehlt in Sachsen-Anhalt ebenso wie die Mietpreisbremse.
Quelle: Haufe; Mieterschutz Sachsen-AnhaltQuelle: Gesetze im Internet; § 558 BGB Kappung
- Wo beantrage ich einen Wohnberechtigungsschein in Wittenberg?
- Wer stellt den WBS im Landkreis Wittenberg aus?
- Reicht der WBS für eine Sozialwohnung?
Beim Landkreis Wittenberg, Wohnungsbauförderstelle, Breitscheidstraße 3. Der WBS bestätigt Einkommensgrenzen und berechtigt zum Bezug einer geförderten Wohnung; er vermittelt keine Wohnung und gilt in der Regel 12 Monate.
- Was kostet die Kita für Mieterfamilien in Wittenberg?
- Wie hoch sind die Elternbeiträge ab April 2026?
- Wo finde ich die Beitragstabelle?
Seit dem 1. April 2026 gelten die Tabellen der Kostenbeitragssatzung: unter drei Jahren je nach Stunden etwa 120–210 € monatlich, im Kindergartenalter 100–160 €. Verpflegung und Sonderfälle regelt die Satzung; Ansprechpartner ist KommBi.
Quelle: Stadt Wittenberg; Kita-BeitragstabellenQuelle: Stadt Wittenberg; Kita und KommBi
- Darf der Vermieter die Grundsteuer auf mich umlegen?
- Welcher Hebesatz gilt 2026 für Wohngrundstücke?
- Ist die neue Grundsteuer in den Nebenkosten?
Ja, wenn der Mietvertrag die Umlage der Grundsteuer als Betriebskosten vorsieht. Für Wohngrundstücke gilt ab 2026 der Hebesatz 450 % (neue Grundsteuer nach der Reform ab 2025). Ob und wie viel in Ihrer Abrechnung steht, hängt vom Messbetrag und Vertrag ab.
Quelle: Stadt Wittenberg; Hebesatz-SatzungQuelle: Finanzministerium ST; Grundsteuer Reform
- Lohnt sich Pendeln mit dem Zug aus Wittenberg?
- Fahre ich mit MDV nach Halle oder Leipzig?
Für den Zug ja über den MDV-Nord: Verbundtickets gelten auf den Nahverkehrszügen im Landkreis Wittenberg Richtung Dessau, Halle und Leipzig. Den lokalen Bus müssen Sie oft separat nach Vetter-Tarif planen.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden